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Urteil des Bundessozialgerichts: Verpflegung während eines Krankenhausaufenthalts durfte bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigt werden

by Carsten Senger last modified 2008-06-24 16:02

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Juni 2008 (B 14 AS 22/07 R) entschieden, dass die Beklagte für die streitige Zeit die Regelleistung im Hinblick auf die Krankenhausverpflegung nicht kürzen durfte.

Der Senat brauchte nicht zu entscheiden, ob § 2 Abs. 5 Alg II-Verordnung vom 17. Dezember 2007, wonach Vollverpflegung pauschal in Höhe von monatlich 35 Prozent der Regelleistung als Einkom­men zu berücksichtigen ist, rechtmäßig ist. Hiergegen bestehen erhebliche Bedenken...

Das schriftliche Urteil wurde noch nicht veröffentlicht.


 

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