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Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A-Z

by Carsten Senger last modified 2009-10-23 11:34

"Keiner blickt durch". So könnte man die Lage auch Monate nach Einführung der Hartz IV – Gesetze beschreiben. Was sich im Einzelnen geändert hat und was nicht, welche Ansprüche man auf welchen Grundlagen hat und welche nicht, ist vielen unklar. Nicht nur den Beziehern von Alg II selbst, sondern auch Sachbearbeitern, Sozialarbeitern, Mitarbeitern von Beratungsstellen und denen, die gegen die Einführung von Hartz IV protestiert haben. Jetzt liegt endlich ein ausführlicher, verständlicher und zugleich kritischer Leitfaden zum Arbeitslosengeld II vor.

Der Leitfaden stellt unter 88 alphabetischen Stichworten in einem Guss dar, wie das gegenwärtige Leistungssystem von Alg II sowie Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgebaut ist und wie es zu bewerten ist.

In 33 weiteren Stichworten wird behandelt, wie man seine Rechte durchsetzen und sich gegenüber den Behörden behaupten kann.

Für alle, die sich orientieren wollen, ist dieser Leitfaden unverzichtbar.

AG TuWas (Hg.)
Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A -Z,
Autoren: Rainer Roth und Harald Thomé,
Stand: März 2005, 364 Seiten, 7,50 Euro
ISBN 3-932246-50-0

zu beziehen über:

AG TuWas, Gleimstr. 3, 60318 Frankfurt gegen Voreinsendung eines Verrechnungsschecks, Buchhandel, Institutionen und Organisationen können den Leitfaden über Mail agtuwas@web.de oder Fax: 069 / 1533 – 2633 gegen Rechnung bestellen. Rezensionsexemplare werden auf Anforderung zugesandt.

Autoren:

Rainer Roth, Prof. an der Fachhochschule Frankfurt, seit Jahrzehnten Herausgeber und Autor zahlreicher Sozialhilfeleitfäden
und
Harald Thomé, von Tacheles e.V., einer Interessenvertretung von Erwerbslosen und Sozialhilfebeziehern aus Wuppertal und Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht

Einige Stichworte des Leitfadens sind im Internet zu finden unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html und zwar zu

  • Arbeitsgelegenheiten,
  • Regelsatz,
  • Eingliederungsvereinbarung/EinV,
  • Einstweilige Anordnung, Nachzahlung vorenthaltener Leistungen /
  • Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
 

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