Rundbrief Extra Nr. 16/2009
Informationen der BAG prekäre Lebenslagen für Mitglieder und Interessierte
Herausgeber: BAG Prekäre Lebenslagen e.V.i.G.
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Verantwortlich für den Rundbrief extra: Jürgen Habich
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der Regel ca. alle drei Wochen und ist an keine Mitgliedschaft
gebunden.
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist der 30. September
Neuanmeldungen können auf der folgenden Seite vorgenommen werden https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra
D I E T H E M E N
01 Wird das soziokulturelle Existenzminimum neu definiert?
02 Aus Vorstand und Ko-Kreis
03 Damit leisten wir einen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung ...
04 Aus Rechtsprechung und Gesetzgebung
05 Mitteilungen aus Verbänden, Initiativen und Gewerkschaften
06 Termine und Tipps
01 Das soziokulturelle Existenzminimum wird neu definiert?
Bundesverfassungsgericht stellt die Regelsätze (nicht nur für Kinder) auf den Prüfstand
Wir alle haben sicherlich mit Spannung auf die mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht zu den Hartz IV Regelsätzen und deren willkürliche Festsetzung durch die damalige Rot/Grüne Bundesregierung verfolgt. Es wurde schon viel geschrieben über die Höhe der Kinderregelsätze. Jedoch ist bei dieser Diskussion in den Medien in meisten Fallen, nur über die bezweifelte Höhe der Regelsätze für Kinder und deren Folgen für die Betroffenen berichtet worden.
Ein wichtiger Satz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier
sollte uns jedoch aufhorchen lassen:
„Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem es um die Würde
des Menschen geht, in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nimmt den
Staat in die Pflicht. Er muss die Mindestvoraussetzungen für ein
menschenwürdiges Dasein schaffen „
so der Rechtsexperte der ARD Karl-Dieter Möller gegenüber
tagesschau.de in einen Interview vom 20. Oktober
http://www.tagesschau.de/inland/interviewmoellerhartziv100.html
Es ist allerdings inzwischen einhellige Meinung unter Rechtsexperten, dass das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze nicht kippen wird, sondern der neuen Regierung nur aufgibt Hartz IV verfassungskonform zu gestalten. Schwarz/Gelb fällt also die Aufgabe zu, auch die Höhe der Regelsätze neu zu berechnen.
Gerade deshalb reicht es nicht aus, immer nur einen höheren
Regelsatz zu fordern, der je nach Organisation zwischen 420 und 500
Euro liegen sollte, sondern wir müssen wieder dahin kommen, dieses
soziokulturelle Existenzminimum und damit die Teilhabe und das Recht
auf eine Sozialleistung die diesen Namen verdient, von staatlicher
Seite ebenfalls einzufordern. So wie wir es auch in unserer
Stellungnahme für ein Sanktionsmoratorium beschrieben haben.
http://www.sanktionsmoratorium.de/html/themen/themen_text_2.php?zid=187
So können wir für alle Menschen die gezwungen waren Hartz IV zu beantragen nur hoffen, dass die Androhung der Kürzung ihrer Sozialleistung auf NULL schon bald der Vergangenheit angehört. Dennoch müssen wir weiter kämpfen, denn Schwarz/Gelb plant schon den nächsten Angriff auf unser Sozialsystem. Es wird also spannend bis zur voraussichtlichen Verkündung des Urteils im Januar.
Jürgen Habich
02 Aus Vorstand und Ko-Kreis
Am Wochenende vom 6. bis 8. November treffen sich der Vorstand und die gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Ko-Kreises in Wuppertal um auf einer gemeinsamen Klausurtagung die Aufgaben und Zielsetzungen der BAG Prekäre Lebenslagen für das Jahr 2010 zu beraten. So müssen wir uns ebenso mit den schwerwiegenden Folgen die aus den Koalitionsvereinbarungen von Schwarz/Gelb resultieren beschäftigen müssen. Gleichzeitig steht für uns als Betroffenenorganisation das Europäische Jahr gegen Armut und Ausgrenzung (EJ 2010) an, dass es auch im gesellschaftspolitischen Raum für unsere gemeinsamen Ziele zu nutzen gilt.
Neben all diesen Punkten, sind seit dem Bundestreffen in Hannover im September noch viele organisatorische und formalen Aufgaben durch den Vorstand zu erledigen. Die Ergebnisse dieser Tagung werden dann soweit sie öffentlich sind, im nächsten Rundbrief extra bekannt gegeben.
03 Damit leisten wir einen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung ...
Auszug aus der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP
Die Koalition will die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung für Langzeitarbeitslose im Sinne der Menschen neu ordnen. Wir streben eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen an, die dazu beiträgt, dass Langzeitarbeitslosigkeit vermieden bzw. so schnell wie möglich überwunden wird.
Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen. Die bestehenden Optionskommunen sollen diese Aufgabe unbefristet wahrnehmen können. Dabei muss kommunalen Neugliederungen Rechnung getragen werden können.
Die Bundesagentur für Arbeit erhält die Aufgabe, den Kommunen attraktive Angebote zur freiwilligen Zusammenarbeit zu unterbreiten. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen „Mustervertrag“ ausarbeiten, der die Zusammenarbeit regelt und die kommunale Selbstverwaltung achtet. Unser Ziel ist eine bürgerfreundliche Verwaltung, die unnötige Doppelarbeit vermeidet.
In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten der Unterkunft transparent und rechtssicher ausgestaltet. Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren. Dabei sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass die Zahl der Prozesse in diesem Bereich zurückgeht und gleichzeitig Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch setzen.
Die Koalition nimmt sich vor, die vielfältigen und kaum noch überschaubaren steuerfinanzierten Sozialleistungen darauf hin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist. In diese Prüfung wird auch das Konzept eines bedarfsorientierten Bürgergeldes einbezogen.
Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z. B. die „Bürgerarbeit“ oder marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können.
http://www.heute.de/ZDFheute/download/0,6741,7012935,00.pdf
04 Aus Rechtsprechung und Sozialgesetzgebung
Neue Dienstanweisungen der BA zum Sanktionsparagraphen im Netz
Die aktualisierten Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II
gibt es für die §§ 12, 21, 23 und 31
Insbesondere ist hier schon einmal als Erfolg vom Bündnis für ein Sanktionsmoratorium www.sanktionsmoratorim.de zu bewerten, dass die unrechtmäßigen Streichungen bei Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, zurückgenommen werden müssen. Jetzt sollten die örtlichen Beratungsstellen überprüfen, ob diese Dienstanweisung auch eingehalten wird.
Die weiteren Dienstanweisungen sind hier zu finden:
05 Aus Verbänden, Initiativen, Gewerkschaften
Der Koordinierungskreis Thüringer Arbeitslosengruppen und das
Kommunalpolitische Forum Thüringen planen den Aktionstag 2009 mit dem
Titel
Wohnen ist Menschenrecht – auch mit Hartz IV
Termin: 21. November 2009
9.30 – 16.00 Uhr
im Thüringer Landtag
Veranstalter: KOPOFOR Thüringen und DGB Thüringen mit Unterstützung der Fraktion Die LINKE im Thüringer Landtag
Hauptreferent: Harald Thomc/ Tacheles e.V.
Die offizielle Einladung wird in den nächsten Tagen verschickt, Interessierte können sich aber jetzt schon anmelden.
Zu diesem bereits zweiten gemeinsamen Thüringer Aktionstag steht uns Harald Thomc von Tacheles e.V. zur Verfügung. Im Rahmen der Weiterbildungsreihe des DGB Bildungswerkes bwt wird die Teilnahme an der Veranstaltung mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt. Es sollen ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung gegeben und praktische Beispiele dokumentiert werden. Im Mittelpunkt des Aktionstages 2009 steht das Thema „Wohnen“. Es geht uns aber auch um den Erfahrungsaustausch, die Entwicklung von Gegenwehr und die Forderungen nach vernünftigen Alternativen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei, für einen kleinen Imbiss wird gesorgt. Deshalb bitten wir um Verständnis dafür, dass wir keine Fahrtkosten erstatten können.
Brigitte Baki
DGB Hessen-Thüringen
Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77
60329 Frankfurt/M
Tel: 0 69 27 30 05 32
Mobil: 01 51 14 80 60 73
brigitte.baki@dgb.de
06 Tipps und Termine
KRÄFTE BÜNDELN - PERSPEKTIVEN ENTWICKELN
EINLADUNG ZU ZWEITEN BUNDESWEITEN
AKTIONSKONFERENZ DES BÜNDNISSES:
"WIR ZAHLEN NICHT FÜR EURE KRISE!"
vom 13.-15. November in Stuttgart (Gewerkschaftshaus,
Willi-Bleicher-Straße 20)
Wir laden alle interessierten Gruppen und Bewegungen, Parteien und
Gewerkschaften sowie Organisationen und alle interessierten
Einzelpersonen ein, gemeinsam über die bisherigen Auswirkungen der
Krise – lokal, bundesweit und international - und die Perspektiven
des Protests zu diskutieren. Kommt zur zweiten bundesweiten
Aktionskonferenz der "Krisenproteste" vom 13.-15. November nach
Stuttgart
Aus dem Programm:
AG 4: Zunehmende Repression und Kontrolle der Armen neue Aktionsformen
und Bündnisse, mit Vertreter/innen (angefragt) des Bündnisses für
ein Sanktionsmoratorium), Zahltag Köln und Begleitschutz Berlin
Aus organisatorischen Gründen bitten wir dringend um eine Anmeldung
für die Aktionskonferenz
bei ver.di Bezirk Stuttgart unter:
Christel.Meyerzuberstenhorst@verdi.de oder per Tel. 0711-1664201 und
Fax: 0711-1664209
...immer aktuell unter
www.kapitalismuskrise.org
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Briefe – Meinungen - Positionen
Wir bitten alle Leserinnen und Leser um Zuschriften – Die Meinungen und Geschehnisse an der Basis sind uns wichtig. Der Text sollte ca. 30 Zeilen nicht wesentlich überschreiten Zuschriften bitte direkt an die Absenderadresse habichj(at)t-online.de senden.
Veranstaltungen und Pressemitteilungen unserer Mitgliedsvereine können gesondert über den Rundbrief-extra-Verteiler an bag-plesa_rundbrief_extra(at)listi.jpberlin.de geschickt werden.
Anregungen zum Rundbriefes extra, sofern sie redaktionell machbar sind, nehmen wir gerne entgegen.