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Rundbrief Extra Nr. 15/2009

by Frank Jäger last modified 2009-10-17 20:42

Informationen der BAG prekäre Lebenslagen für Mitglieder und Interessierte

Herausgeber: BAG Prekäre Lebenslagen e.V.i.G.
Postanschrift: c/o Jürgen Habich, Segeberger Str. 40, 24539 Neumünster
Verantwortlich für den Rundbrief extra: Jürgen Habich
Tel.: 04321 973666 Mobil: 0151 59998581
Fax: 0180 506 034 419 621
Email: bag-plesa(at)web.de

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Neuanmeldungen können auf der folgenden Seite vorgenommen werden https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra


D I E    T H E M E N

01      Armut durch Hartz IV bedeutet Ausgrenzung und Stigmatisierung

02      Forderungen der Betroffenen an die Politik

03      Bundestreffen Hannover 2009 – Aus den Arbeitsgruppen

04      Aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

05      Mitteilungen aus Verbänden, Initiativen und Gewerkschaften

06      Termine und Tipps


 

01    Armut durch Hartz IV bedeutet Ausgrenzung und Stigmatisierung

Über hundert Teilnehmer beim Treffen der Menschen mit Armutserfahrung der NAK

Über hundert von Armut betroffene Menschen aus ganz Deutschland hatten sich im großen Saal der Berliner Stadtmission eingefunden. Kein lichtdurchfluteter Konferenzraum wie bei den Koalitionären, sondern ein Mehrzwecksaal mit dem Charme der 70er Jahre. An der Stirnseite ein hölzernes Kreuz. Die meisten Teilnehmer eint ihre soziale Lage. „Es ist etwas anderes, über Armut zu reden, oder aus der Erfahrung der Armut heraus zu reden“, so NAK-Sprecher Dr. Wolfgang Gern. Der evangelische Pfarrer und Chef des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, entlässt deshalb die Politik aber nicht aus ihrer Verantwortung, wenn es etwa um die Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern geht. Und auch seine Stellvertreterin, Michaela Hofmann vom Diözesancaritasverband Köln, mahnt die Koalitionsrunde, die Solidarität des Staates mit den Armen im Land nicht zu vergessen.

Der Ansatz der NAK unterscheidet sich dabei in einem wesentlichen Punkt von der Politik: Sie wollen die Betroffenen bei Entscheidungen mitreden lassen. [...]

Wie sehr Armut stigmatisieren und das Selbstwertgefühl verletzen kann, zeigen Zwischenrufe und Unmutsbekundungen bei der Versammlung. „Denen wäre es doch am liebsten wenn alle Armen sterben“, ist zu hören. Für den NAK-Sprecher Dr. Wolfgang Gern ist die Versammlung das Herzstück der Initiative, weil die Betroffenen selbst zu Wort kommen. Nur dies verleihe den Forderungen in den Arbeitgruppen Glaubwürdigkeit und natürlich um die Erwartungen an die künftige Bundesregierung. „Menschen in Armut bedürfen der Solidarität des Staates und dürfen nicht auf Tafeln oder Suppenküchen angewiesen sein“, unterstreicht hier die stellvertrende Sprecherin der NAK Michaela Hofmann.

Gern betonte aber zugleich, dass die ganze Gesellschaft gefordert ist. „Sie spricht viel von sozialer Integration, übt aber soziale Ausgrenzung“. Der Kampf gegen Armut ist eben weit mehr als die Erhöhung der Sozialleistungen - auch das machen die Menschen mit Armutserfahrungen überdeutlich.

http://www.domradio.de/aktuell/artikel_57432.html

... und ein Leserbrief zur Tagung

Nationale Armutskonferenz - ein Armutszeugnis?

 

Immerhin rund 130 "Armutserfahrene Menschen " kamen zum Treffen der Nationalen Armutskonferenz in den Räumen der Berliner Stadtmission. Im "Schnellzugverfahren " wollten die Organisatoren - Vertreter der bekannten Wohlfahrtsverbände - einen Forderungskatalog- für die neue Bundesregierung-  und eine Bestandsaufnahme  der Bedürfnisse der Betroffenen in diversen Arbeitsgruppen durchpeitschen. Da blieb der Blick in die Tiefe ,der Blick auf die Ursachen auf der Strecke.

Wie im wirklichen Leben spielte auch hier der Zeitfaktor eine wichtige Rolle, allerdings waren  viele Teilnehmer - wie zu erwarten war - mit diesem Zeitfaktor überfordert - oder sie nutzten ihn geschickt wie ein Ortsvereinsvorsitzender  der SPD aus NRW um den Forderungskatalog  ein bisschen zu sabotieren. Andere waren in der Forderungs-AG  schlichtweg damit überfordert - der Diskussion zu folgen. Immerhin am Ende stand hier ein Ergebnis mit den wichtigsten Forderungen  zur Reform von Hartz IV- ein Ergebnis freilich, das nicht von allen getragen wurde, ein Ergebnis , dass nicht von allen Teilnehmern verstanden wurde. und in den anderen Arbeitsgruppen? Eine Teilnehmerin der Europa AG konstatierte: "Ich hatte den Eindruck, dass sich hier alle lange kannten, als Außenstehende war es schwer".

Auch andere Teilnehmer zeigten sich nach Rückfragen leicht enttäuscht - denn "was ist dabei rumgekommen" Dennoch eines blieb dieses bundesweite Treffen war eine Chance sich bundesweit zu vernetzen und für viele eine Gelegenheit bestehende Kontakte - danach zu vertiefen

Dieter Hoch



02     Forderungen der Betroffenen an die Politik

 

Formulierung von Forderungen an die neue Bundesregierung im Hinblick auf die Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Bewertung der Wahlaussagen waren ein wichtiger Schritt in einer von drei Arbeitsgruppen die von der NAK angeboten wurde. Auch mit Kritik wurde nicht sparsam umgegangen und es wurde vor allem von den Betroffenen deutllich gemacht, dass 2010 das europäische Jahr gegen Armut und Ausgrenzung nicht zu einer Alibi-Veranstaltung degenerieren dürfe

So waren sich die zu dieser Veranstaltung eingeladenen und von Armut betroffenen Menschen ziemlich einig in ihren Forderungen an die Politik: Was bringt uns eine Erhöhung Steuerfreibetrages für einkommensschwache Familien? Auch eine Erhöhung des Elterngeldes bringt uns nichts!

 .....  und das fordern wir !

  • die Nichtanrechnung des Kindergeldes bei Hartz IV
  • das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Arbeit und auf politische Streiks!
  • öffentlich geförderte Beschäftigung, mit Sozialversicherungspflicht
  • das soziokulturelles Existenzminimum auf der Grundlage des Sozialgebots für alle Menschen
  • die Streichung aller Sanktionen www.sanktionsmoratorium.de
  • das Widersprüche in der Sozialgesetzgebung grundsätzlich aufschiebende Wirkung haben.
  • Umsetzung der Beratungspflicht (SGB I) - über Rechte aufklären in verständlicher Sprache
  • Qualifizierung der Job-Center MitarbeiterInnen
  • Kontinuität im Personalbereich der Argen
  • Grundrecht auf Wohnung umsetzen
  • Unabhängige Beratungstellen einrichten/fördern

    

03    Bundestreffen Hannover 2009 – Aus den Arbeitsgruppen

 

Arbeitsgruppe 1 - Rechtsdurchsetzung

Leitung: Harald Thomé

 

Die Fortbildung gliederte sich in zwei Teile.

Im ersten Teil wurden aktuelle Problemstellungen und neue Regelungen im SGB II-Rechtskreis besprochen. Es ging z.B. um die Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag: Die Problematik des Herausfallens von Kindern aus der Bedarfsgemeinschaft, die Rechtsfolgen und die rechnerischen Auswirkungen auf die Leistungen wurden ausgiebig behandelt. Ferner ging es um Anrechnung von Krankenhausverpflegung und wie Betroffene zu unrecht vorenthaltene Leistungen mit dem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X rückwirkend geltend machen können. Außerdem wurde eine Einschätzung zu der am 20. Oktober 2009 terminierten Entscheidung des BVerfG zu den Regelleistungen abgegeben und die Möglichkeiten Ansprüche zu sichern diskutiert.

 Im zweiten Teil wurde eine Vielzahl von Praxisfragen besprochen. Hier drehte es sich v.a. um das Thema Aufrechnung und Kürzung der Regelleistung. Besprochen wurden Aufrechnungen bei unabweisbaren Bedarf (§23 Abs. 1 SGB II), von Mietkaution (§ 22 Abs. 3 SGB II) und von Darlehen zur Wohnraumsicherung (§ 22 Abs. 5 SGB II). Dann wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag nach §§ 53 ff. SGB X der Verzichtserklärung nach § 46 SGB I gegenübergestellt. Schließlich wurde behandelt, wie man solche Verträge bzw. Erklärungen bei der Behörde rückwirkend und für die Zukunft angreift. 

Die Fortbildung insgesamt hatte ein hohes fachliches Niveau. Zu bemängeln ist der zu knapp bemessene Zeitrahmen.

 

Arbeitsgruppe 3 - Aktuelle politische Entwicklungen und Angriffspunkte

Leitung Andreas Geiger/Jürgen Habich

 

In einer ersten Runde wurde nachgefragt, ob TeilnehmerInnen der AG Informationen über eventuell nach der Bundestagswahl am 27. September anstehende Gesetzesverschärfungen für Betroffene verfügen würden. Bis aus Pläne der Landesregierungen Nordhein-Westfalen und Bayern zum Thema ‚workfare’, der Einführung so genannter Null-Euro-Jobs und beabsichtigten Veränderungen im Bereich der Bedarfsgemeinschaften („Alle die zusammenwohnen sind BDGs > gemeinsames Einkommen als Grundlage“) waren keine konkreteren Pläne bekannt.

Daher wurden in einer zweiten Runde vorgesehene Verschlechter-/Verbesserungen auf kommunaler Ebene diskutiert und anschließend positive Ergebnisse von Selbstorganisation aus den Kommunen vorgestellt und diskutiert, welche Projekte auf bundespolitischer Ebene durch die BAG Prekäre Lebenslagen aufgegriffen und unterstützt werden sollten.

Als zweites zentrales Projekt wurde die weitere Durchführung von ‚Zahltagen’, allerdings mit besserer bundesweiter Vernetzung und Unterstützung diskutiert, da hier auch sowohl auf der individuellen Ebene der Rechtsdurchsetzung für Betroffene als auch für die regional organisierte Ebene der Initiativen eine Verbesserungen möglich seien. Dadurch könne die kommunale Praxis von Erwerbsloseninitiativen gefördert werden; zudem habe der Zahltag in Wuppertal auf administrativer Ebene konkret zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit der SachbearbeiterInnen beigetragen und durch das Beistandskonzept auch zur Stärkung der Initiative vor ort beigetragen. Überlegenswert wäre in diesem Zusammenhang auch die Durchführung eigener  ‚Kundenzufriedenheitsumfragen’. Ähnliche Erfahrungen wurden auch seitens der ALSO Oldenburg berichtet, wobei in der Diskussion nicht geklärt werden konnte, inwiefern hier die Initiativen eventuell zu Verbesserungen eines eigentlich abzulehnenden Systems vereinnahmt werden könnten. In Oldenburg habe zudem die Durchführung von Betroffenen nicht zu einem Anstieg der Aktiven vor Ort geführt.

Als inhaltlich verbindende Klammer wurde die Unterstützung der Forderungen ‚500 – 30 - 10’) (= 500 Euro Eckregelsatz – 30-Stunden Arbeitswoche – 10 Euro-Mindestlohn) diskutiert und in diesem Zusammenhang auch eine Erhöhung des Kinderregelsatzes.

Strukturell zur Arbeit der BAG wurden folgende Vorschläge erarbeitet:

FRAGE: Wie will die BAG arbeiten?

  • Es muss überlegt werden, wie Selbstorganisationsmöglichkeiten gefördert werden können
  • Es muss eine Struktur innerhalb der BAG geschaffen werden, die lokale/regionale Vernetzung und bundesweite Struktur organisieren kann.
  • Angeregt wurde, eine Unterstützungsbörse im Internet einzurichten zur Unterstützung regionaler Initiativen

Als zentrales Projekt wurde die Unterstützung des Bündnisses für ein bundesweites Sanktionsmoratorium und dessen Unterstützung (Infos auf www.sanktionsmoratorium.de ) in Abgrenzung zu der Kampagne für eine Petition zur Aussetzung der Sanktionen. Diese Entscheidung wurde so auch von der AG in die Abschlussdiskussion des Plenums eingebracht und dort so verabschiedet.

Nicht mehr näher erörtert werden konnten die Gefahren die von einer im Jahr 2010 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes anstehenden Umorganisation der ‚Job-Center’ und eine eventuelle Dezentralisierung von Leistungen in der Rechtsanwendung für die Betroffenen ausgehen, hier kann aber auf die bereits bestehenden Vorarbeiten der BAG-SHI zurückgegriffen werden.


04     Aus Rechtsprechung und Sozialgesetzgebung

 

Bundesrat bringt eine Entschließung zur Kostensenkung im Verfahrensrecht ein

Die Kostensenkung soll in der Hauptsache über die Verordnungsweg bei den Unterkunftskosten geregelt werden. Siehe hierzu die Pressemitteilung des Bundesrates und den Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, neben der notwendigen Neuordnung der Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaften auch im Bereich des von den Sozialgerichten anzuwendenden materiellen Rechts, namentlich im SGB II und im SGB V, sowie im Prozessrecht Änderungen in Betracht zu ziehen.

Die gerichtliche Praxis benennt immer wieder als Ursache für die ungünstige Entwicklung des Geschäftsanfalls und die ungewöhnlich hohe Erfolgsquote in den gerichtlichen Verfahren im SGB II-Bereich vielfache Änderungen eines ohnehin unübersichtlichen und lückenhaften materiellen Rechts [...]. 

Vor diesem Hintergrund haben sowohl die von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister eingesetzte länderübergreifende Arbeitsgruppe „Maßnahmen zur Verminderung der Belastung und zur Effizienzsteigerung der Sozialgerichte“ als auch die von den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt initiierten Praktiker-Arbeitsgruppe zahlreiche Änderungsvorschläge erarbeitet.

Klarstellung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung

Die Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung führt in der täglichen Arbeit der Sozialgerichte mit Abstand zu den größten Anwendungsproblemen. Die vom Gesetzgeber verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe „angemessen“ und „Aufwendungen für Unterkunft“ stellen die sozialgerichtliche Praxis vor erhebliche Schwierigkeiten. Bislang hat der Gesetz- und Verordnungsgeber davon abgesehen, der Verwaltung normative Vorgaben zu machen, sodass die Verwaltung bis auf Weiteres nicht auf eine bestimmte Vorgehensweise festgelegt ist. Hier ist dringend Abhilfe geboten.

Weitere Punkte sind die Abrechnung von Krankenhausleistungen, die Einkommensanrechnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft sowie die Sanktionsregelung.

http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0701-800/750-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/750-09.pdf

  • Beim letzten Punkt sollten wir weiterhin den Druck in der Öffentlichkeit erhöhen und immer wieder auf das Sanktionsmoratorium hinweisen und natürlich unterschreiben. http://www.sanktionsmoratorium.de


05    Aus Verbänden, Initiativen, Gewerkschaften


Sozialgericht Bremen zu SGB II:

Keine Anrechnung von Kindergeld bei Berechnung des Zuschusses zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft.

Per einstweiliger Anordnung wurde der BAgIS mit dem Beschluss des SG Bremen vom 01.10.09 (S 9 AS 1772/09 ER) aufgegeben, den über's Jahr aufgelaufenen Energiekostenrückstand einer von der Agenur für Arbeit geförderten Auszubildenden zu übernehmen, deren Ausbildungsgeld nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) berechnet wird.

Zum Verständnis: Der Sozialleistungsträger (BAgIS) muss in Notfällen darlehensweise aufgelaufene Energiekostenrückstände übernehmen (§ 22 Abs. 5 SGB II). Voraussetzung dafür ist aber, dass die/der Betroffene bereits regelmäßig Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) bezieht: Das ist bei Auszubildenden, Schüler oder Sudenten, die sog. Ausbildungsgeld oder BAföG beziehen, also keine Regelleistungen nach dem SGB II erhalten, dann der Fall, wenn sie Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss zu ihren ungedeckten Mietkosten haben (§ 22 Abs. 7 SGB II). Solche ungedeckten Kosten entstehen dann, wenn durch das BAFöG oder Ausbildungsgeld nur ein Teil der tatsächlichen Mietkosten abgedeckt wird. Anders, als beim ALG II, wird der Bedarf zum Lebensunterhalt nach dem BAFöG ohne Anrechnung von Kindergeld berechnet.

Die BAgIS hat bei der Berechnung solcher ungedeckten Kosten der Unterkunft bisher immer die vom BAFöG abweichende Bedarfsberechnung nach dem SGB II zugrundegelegt und deshalb grundsätzlich neben dem Ausbildungsgeld oder BAFöG auch Kindergeld als Einkommen angerechnet. Das führte, wie im entschiedenen Fall, meist dazu, dass angeblich kein "ungedeckter" Teil der Unterkunftskosten mehr übrig blieb. Das Kindergeld sollte dafür herhalten. Mit dieser Begründung hatte die BAgIS es auch im entschiedenen Fall abgelehnt, den Energiekostenrückstand der Auszubildenden darlehensweise zu übernehmen: Die Auszubildende beziehe ja keine monatlichen Mietleistungen von ihr.

Dem hat das Sozialgericht mit seiner Entscheidung jetzt einen Riegel vorgeschoben: Der nach dem BAFöG berechnete Bedarf zum Lebensunterhalt  muss auch bei der Berechnung des Zuschusses zu den Unterkunftskosten durch die BAgIS zu Grunde gelegt werden; Kindergeld darf nicht hintenherum als Mittel zur Deckung der Unterkunftskosten missbraucht werden.

Das Sozialgericht stellte fest: Die Auszubildende, die bisher von der BagIS wegen ihres Kindergeldes keinen Zuschuss zu ihren Mietkosten erhalten hat, kann einen solchen immerhin in Höhe von € 115,00 beanspruchen. Folglich muss die BAgIS auch Ihre Energiekostenrückstände aus dem vergangenen Jahr darlehensweise übernehmen.

Die Solidarische Hilfe empfiehlt allen Auszubildenden mit BAFöG – Förderung und Kindergeldbezug:

Beantragen Sie bei der BAgIS umgehend einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft ohne Berücksichtigung von Kindergeld für die Zukunft und Vergangenheit (rückwirkend bis zu 4 Jahre).

http://www.solidarische-hilfe.de/soli-bremen/index.php?option=com_content&view=section&layout=blog&id=9&Itemid=70

 

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Landeserwerbslosenkonferenz Rheinland-Pfalz

Es ist nicht leicht zusammen zu finden und das auch zu bleiben. Immer wieder anpacken ist angesagt...

Deswegen setzten sich Andreas Geiger, Lutz Heller und Hans Ripper zusammen und überlegten wie es mit der Landeserwerbslosenkonferenz Rheinland Palz weiter geht. - „Erfolgreiche Selbstorganisation von Menschen in prekären Lebenslagen ist notwendiger denn je“, darin waren wir uns einig und werden zu einem Treffen in Rheinland-Pfalz am 16. und 17. Januar 2010 nach Mainz einladen. Einladungen werden rechtzeitig verschickt.

Mainz, den 19.09.2009

Für die Vorbereitungsgruppe

Hans Ripper - h.ripper(at)t-online.de



 

06      Tipps und Termine

 

Buchtipp

Wolfgang Gern/Franz Segbers (Hrsg.)*

Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt
Erfahrungen aus der Hartz-IV-Welt

128 Seiten; € 10.80

ISBN 978-3-89965-386-1

Hartz IV brachte den so genannten aktivierenden Staat. Und der bringt eine schrittweise Systemveränderung: weg von sozialstaatlichen Prinzipien und vorsorgender Arbeitsmarktpolitik.

»Da gehe ich alleine nicht mehr hin...« – »Ich sitze in meiner kalten Wohnung, weil ich Heizung sparen muss...« – »Ich kann gut mit Geld umgehen, denn ich habe nur sehr wenig davon.« Diese Aussagen bringen zur Sprache, was alle Verantwortlichen hätten wissen können. Von Hartz IV kann man nicht leben. Berater und Beraterinnen des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau geben den Menschen eine Stimme, die von Hartz IV leben müssen.

Die Beiträge in diesem Buch rücken die Perspektive der Erwerbslosen in den Mittelpunkt. Sie zeigen, was der Slogan »Fordern und Fördern« wirklich bedeutet. Die Berichte alltäglicher Entwürdigung geben einen Einblick in die Lebenswelt und belegen: Die Agenda 2010 und die Hartz-Gesetze sind ziemlich missraten, denn sie drücken erwerbslose Menschen in Armut und stellen sie unter Druck und Sanktionen. Die vielen Alltagsprobleme und die anschwellende Rechtsprechung sind nur Ausdruck einer Zermürbungstaktik und systematischen Entrechtung.

Das alles ist nicht zwingend, sondern kann und muss in eine andere Richtung gelenkt werden. Doch dies ist nur in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen möglich. Und deshalb ist es so wichtig, ihnen eine Möglichkeit zu geben, sich zu äußern, und sie zu hören.

)* Franz Segbers ist Mitglied im Bündnis für ein Sanktionmoratorium; Wolfgang Gern, Sprecher der Nationalen Armutskonferen und Erstunterzeichner für ein Sanktionsmoratorium. http://www.sanktionsmoratorium.de


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Briefe – Meinungen - Positionen

Wir bitten alle Leserinnen und Leser um Zuschriften – Die Meinungen und Geschehnisse an der Basis sind uns wichtig. Der Text sollte ca. 30 Zeilen nicht wesentlich überschreiten Zuschriften bitte direkt an die Absenderadresse habichj(at)t-online.de senden.

Veranstaltungen und Pressemitteilungen unserer Mitgliedsvereine können gesondert über den Rundbrief-extra-Verteiler an bag-plesa_rundbrief_extra(at)listi.jpberlin.de geschickt werden.

Anregungen zum Rundbriefes extra, sofern sie redaktionell machbar sind, nehmen wir gerne entgegen.

 

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