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Rundbrief Extra Nr. 13/2009

by Frank Jäger last modified 2009-09-01 20:43

Informationen der BAG prekäre Lebenslagen für Mitglieder und Interessierte

Herausgeber: BAG Prekäre Lebenslagen e.V.i.G.
Postanschrift: c/o Jürgen Habich, Segeberger Str. 40, 24539 Neumünster
Verantwortlich für den Rundbrief extra: Jürgen Habich
Tel.: 04321 973666 Mobil: 0151 59998581
Fax: 0180 506 034 419 621
Mailto: bag-plesa(at)web.de

Für angegebene Links, deren Richtigkeit und Inhalte übernehmen wir keine Haftung.
Die Weitergabe ist mit Quellenangabe gewünscht. In der Regel bekommen Sie monatlich ein Passwort und können sich dort abmelden oder Änderungen selbst vornehmen. Der Rundbrief erscheint nach Bedarf, in der Regel ca. alle drei Wochen und ist an keine Mitgliedschaft gebunden. Neuanmeldungen können auf der folgenden Seite vorgenommen werden https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra


D I E    T H E M E N


01      Europäischer Jahr gegen Armut und Ausgrenzung wirft seine Schatten voraus

02      Die Bundesregierung gibt und die Kommune nimmt es wieder?

03      Missbraucht Minden ‚Hartz IV’-Leistungen des Bundes?

 
 

01    Europäischer Jahr gegen Armut und Ausgrenzung wirft seine Schatten voraus

Jetzt Förderanträge stellen!

 

Das Europäische Jahr 2010 gegen Armut und soziale Ausgrenzung bietet die Gelegenheit, gute Ansätze sozialer Integration bekannt zu machen und für weiteren Handlungsbedarf zu sensibilisieren. Für die Projekte stehen aus Mitteln des Bundes und der EU-Kommission entsprechend der Nationalen Strategie rund 1,25 Millionen Euro zur Verfügung.

1,25 Millionen Euro an Fördermitteln gegen Armut und soziale Ausgrenzung

Von heute ( 14. August) bis zum Montag, 28. September 2009, können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorschläge im Rahmen des Europäischen Jahres 2010 (EJ 2010) eingereicht werden. Das Spektrum der möglichen Anträge ist breit: Für Projekte, Aktionen, Veranstaltungen und Wettbewerbe stehen aus Mitteln des Bundes und der EU-Kommission entsprechend der Nationalen Strategie rund 1,25 Millionen Euro zur Verfügung.

 Ziel des EJ 2010 ist es, das öffentliche Bewusstsein für die Risiken von Armut und sozialer Ausgrenzung zu stärken und die Wahrnehmung für ihre vielfältigen Ursachen und Auswirkungen zu schärfen. Dabei soll den Vorurteilen und möglichen Diskriminierungen gegenüber von Armutsrisiken und Ausgrenzung Betroffenen begegnet werden. Zugleich sollen Ansätze zu deren Überwindung aufgezeigt werden. Dabei spielen die Medien eine wichtige Rolle.

Das Europäische Jahr 2010 gegen Armut und soziale Ausgrenzung bietet die Gelegenheit, gute Ansätze sozialer Integration bekannt zu machen und für weiteren Handlungsbedarf zu sensibilisieren. Mit dem EJ 2010 sollen drei große Themenfelder sichtbar werden:

  •  "Jedes Kind ist wichtig - Entwicklungschancen verbessern!"
  • "Wo ist der Einstieg? - Mit Arbeit Hilfebedürftigkeit überwinden!"
  • "Integration statt Ausgrenzung - Selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen!"
 

Öffentlichkeit und Politik sollen mit dem EJ 2010 auf verschiedenen Ebenen für mehr Engagement gewonnen werden. Die Arbeit der Wohlfahrtsverbände, der unabhängigen Betroffenenverbände und die Initiativen freier Träger sollen Anerkennung und nachhaltige Stärkung erfahren. Zusätzlich werden Unternehmen ermutigt, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich freiwillig gesellschaftlich zu engagieren. Es soll deutlich werden, was jeder Einzelne und die Gesellschaft insgesamt gewinnen, wenn soziale Ausgrenzung und Armutsrisiken verringert werden.

Zielgruppen, die durch die Projekte erreicht werden sollen, sind demnach - neben der allgemeinen Öffentlichkeit - Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung sowie Alleinerziehende, ältere und hochbetagte Menschen, vom Arbeitsmarkt weit entfernte Menschen, Obdachlose, Menschen mit mehrfachen Problemlagen sowie deren Selbsthilfe- und Betroffenenorganisationen, Vereine, Verbände - auch aus den Bereichen Sport und Kultur -, Sozialpartner, die Medien und politische Institutionen.

 Die EU-Kommission hat das EJ 2010 ausgerufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird das Jahr in Deutschland gemeinsam mit den Verbänden und den Betroffenenvertretern organisieren. Die Auftaktveranstaltung zum neuen Europäischen Jahr wird am 25. Februar 2010 in Berlin stattfinden.

http://www.bmas.de/portal/34636/

Förderichtlinien und Antragstellung

http://www.bmas.de/coremedia/generator/33448/2009__05__29__europaeisches__jahr__2010.html

 

02     Die Bundesregierung gibt und die Kommune nimmt es wieder?


Bekämpfung der Kinderarmut einmal andersrum - Stadt Minden will Mittel für HartzIV-Schulkinder über die Lernmittelfreiheit kürzen.

Verwaltung und bisherige Ratspolitiker wollen Haushalt auf Kosten von HartzIV-Kindern sanieren. Der Erwerbslosenselbsthilfeverein MALZ erhebt schwere Vorwürfe gegen Stadtverwaltung und etablierte Parteien

Die Stadt Minden plant, in erheblichem Umfang Mittel für die Schulbildung von „HartzIV“-Kindern einzusparen, um mit dem Geld den Haushalt teilweise zu sanieren. Dies ergibt sich – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – aus einem Merkblatt, das die Stadt Minden seit einiger Zeit an betroffene Familien ausgibt.

In dem Merkblatt geht es um die Auszahlung der "zusätzlichen Leistung für die Schule" in Höhe von 100 Euro pro Schüler und Schuljahr, die es in diesem Jahr erstmals gibt. Auf der Rückseite heißt es, dass diese "zusätzliche Leistung für die Schule" ab dem nächsten Schuljahr, 2010/2011 von den betroffenen Familien dafür verwendet werden soll, den Eigenanteil an den Schulbuchkosten zu bezahlen. Bisher hat die Stadt Minden diesen Eigenanteil übernommen.

Die Verwaltung, genauer das Schulamt, will nach unseren Erkundigungen damit ungefähr 70.000 Euro pro Jahr einsparen, da ja jetzt andere Mittel dafür zur  Verfügung stünden.

„Wir halten das für einen ungeheuerlichen Skandal!“ so die unabhängige Sozialberatung des Mindener Arbeitslosenzentrums (MALZ) e.V. Die Stadt Minden will Hartz IV-Kindern das Geld aus der Tasche ziehen, das ihnen andernorts bewilligt worden ist, um damit den Haushalt zu sanieren! Während nun "alle Welt" von Bildungsgerechtigkeit und Förderung der benachteiligten HartzIV-Kinder redet, ziehen Verwaltung und die bisher im Rat der Stadt vertretenen Parteien den Hilfebedürftigsten der Armen hinterrücks das Geld wieder aus der Tasche!

Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA)

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2009/Presse-09-060.html

 

03      Missbraucht Minden „Hartz IV“-Leistungen des Bundes?

Pressemitteilung der BAG Prekäre Lebenslagen vom 28.08.2009

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Prekäre Lebenslagen als Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialberatungsinitiativen kritisiert das Vorhaben der Stadt Minden, auf Kosten von auf ‚Hartz IV’-Leistungen angewiesenen Kindern und Jugendlichen Leistungen des Bundes aus dem so genannten „Schulstarterpaket“ einsparen zu wollen.

Familien mit geringem Einkommen erhalten im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt, um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden. Dieser Betrag soll, so der Gesetzestext, ausdrücklich, keine Aufrechnung mit den in den Ländern unterschiedlich definierten Unterstützungsleistungen für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien erlauben:
Die pauschale Leistung umfasst insbesondere die erforderliche Ausstattung am Schuljahresbeginn. Von dieser Leistung unberührt bleibt die Verantwortung der Länder für die schulische Bildung im Rahmen der föderalen Aufgabenwahrnehmung. Diese Leistung dient insbesondere dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Turnbeutel, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (…).“, so der Gesetzestext in § 24a des Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitsuchende.

In einem „Merkblatt über eine zusätzliche Leistung für die Schule (§24a SGBII)“ vom Juni 2009 weist die Stadt darauf hin, dass für das Schuljahr 2010/2011 die für den Eigenanteil an Lernmitteln „anfallenden Kosten dann voraussichtlich aus der zusätzlichen Leistung für die Schule zu zahlen sind.“   

Dies widerspricht nach Ansicht der BAG Prekäre Lebenslagen der Intention des Gesetzgebers, da dieser mit Einführung des Schulstarterpaketes ausdrücklich hervorgehoben habe, dass eine Verrechnung der Leistungen des Schulstarterpaketes etwa mit Leistungen der Lernmittelfreiheit, die durch die Länder zu gewährleisten sind, nicht zu erfolgen habe.

Indem die Stadt Minden ihre Leistungen auf Kosten der Betroffenen und des Bundes reduziert, reduziert sie auch die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen.“ so Jürgen Habich, Vorstand der BAG Prekäre Lebenslagen.

„Die Bundesregierung sieht das Schulstarterpaket ausdrücklich nicht als Ersatz für Landesleistungen an. Durch die Rücknahme des Eigenanteils durch die Kommune Minden werden Mittel des Bundes zweckentfremdet. Das nennt man auch Leistungsmissbrauch.“, so Habich weiter.

Das Vorgehen der Stadt Minden wurde durch eine Pressemitteilung des unabhängigen Mindener Arbeitslosenzentrums MALZ bekannt.

 Andreas Geiger, Pressereferent BAG Prekäre Lebenslagen e.V.

 

Kontakt: 

Jürgen Habich 

Andreas Geiger 

Dr. Christopher Kraus (MALZ)

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In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal auf unseren Artikel aus dem Rundbrief extra 6/2009 hin

Bei Hartz IV zahlt das Sozialamt für Schulbücher

Auch das Landessozialgericht sah keine Leistungspflicht des Trägers der Grundsicherung, verurteilte aber das im Berufungsverfahren ebenfalls geladene Sozialamt zur Übernahme der Kosten der Schulbücher. Bei den Kosten für notwendige Schullektüre handelt es sich nach Ansicht der Landessozialrichter um einen „atypischen Bedarf, der durch den Sozialhilfeträger und nicht aus der vom Grundsicherungsträger gewährten Regelleistung zu decken“ sei. Die Höhe der Regelleistung orientiere sich an dem Bedarf von Erwachsenen, denen aber unter normalen Umständen keine Kosten für Schulbücher entstünden.

(Aktenzeichen: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz L 3 AS 76/07)

http://www.abendblatt.de/daten/2009/02/26/1064928.html

 

Wenn sie keinen SGB II - Anspruch gem. § 24a SGB II haben, können sie die Leistung  - ähnlich wie Mietschulden - alternativ beim Sozialamt beantragen. Ins  SGB XII ist die Schulleistung nämlich ebenfalls mit dem neuen § 28 a (wortgleich) eingefügt worden.

Die BAG Prekäre Lebenslagen ist Mitinitiatorin des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium und ruft im Namen aller betroffenen Menschen, zur Unterzeichnung des Aufrufs auf.

Unterschreiben Sie jetzt !

http://www.sanktionsmoratorium.de

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Briefe – Meinungen - Positionen

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