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Rundbrief Extra Nr. 11/2009

by Frank Jäger last modified 2009-07-31 12:51

Informationen der BAG prekäre Lebenslagen für Mitglieder und Interessierte

Herausgeber: BAG Prekäre Lebenslagen e.V. www.bag-shi.de
Postanschrift: c/o Jürgen Habich, Segeberger Str. 40, 24539 Neumünster
Verantwortlich für den Rundbrief extra: Jürgen Habich
Tel.: 04321 973666 Mobil: 0151 59998581
Fax: 0180 506 034 419 621
Mailto: bag-plesa(at)web.de


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D I E    T H E M E N

 
01      Wohnkostenpauschale statt tatsächliche Kosten der Unterkunft?
02      Aus dem Vorstand
03      Briefe – Meinungen - Positionen
04      Aus Rechtsprechung und Gesetzgebung
05      Mitteilungen aus Verbänden, Initiativen und Gewerkschaften
06      Termine und Tipps


01    Wohnkostenpauschale statt tatsächliche Kosten der Unterkunft?

 
Führende Unions-Politiker wollen aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise die sozialen Ausgaben drastisch kürzen und die Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel um mindestens das Dreifache erhöhen. Die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent gilt für sogenannte Grundnahrungsmittel wie Brot und Milch.

Viele Soziale Initiativen und Gewerkschaften befürchteten schon vor und während der "Bankenrettung" und zahlreichen Unternehmenssubventionen, dass vor allem diejenigen die "Zeche" zahlen, die sowieso schon nichts haben. So plant offensichtlich die Union neben einem Arbeitsdienst für Hartz IV Empfänger auch eine sogenannte Wohnkosten-Pauschale. Hierbei sollen nicht mehr die tatsächlichen Kosten der Unterkunft durch die Ämter bezahlt werden, sondern nur noch eine Pauschale. Da gerade in Großstädten die Mieten sehr hoch sind und mit eine Anhebung der Mehrwertsteuer diese höchst wahrscheinlich noch weiter steigen, wären viele Betroffene von einer Obdachlosigkeit massiv bedroht. Eine Massenobdachlosigkeit oder Städteflucht wäre dann unaufhaltsam.

Auch ein Vorstoß einer Gruppe um den Bremer Justizsenator Ralf Nagel, die Unterkunftskosten durch eine Rechtsverordnung zu pauschalieren passt ins Bild. Der Hintergrund scheint hier zu sein, dass immer mehr Sozialgerichte die Angemessenheit von Wohnraum, zu Gunsten der Kläger entscheiden.

Sozialrichter fordern Pauschalierung der Unterkosten  
http://www.mj.niedersachsen.de/master.jsp?C=56469491&I=693&L=20

Konkrete Vorschläge zu Gesetzesänderungen, um die Sozialgerichtsbarkeit zu entlasten, hat eine Arbeitsgruppe von 12 Sozialrichterinnen und Sozialrichtern aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erarbeitet.

"Die aus der praktischen Erfahrung an den Sozialgerichten gewonnenen Vorschläge wurden bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am 24. und 25. Juni 2009 in Dresden vorgelegt. Sie betreffen im Wesentlichen die Bereiche der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung", sagten der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und seine Amtskollegin aus Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Angela Kolb, sowie der Bremer Justizsenator Ralf Nagel anlässlich der Vorstellung der Arbeitsergebnisse am Freitag (19.06.2009).

Hintergrund: Anlass zur Bildung der länderübergreifenden Arbeitsgruppe war die stetig steigende, außergewöhnlich hohe Zahl von sozialgerichtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren, die von Rechtspraktikern insbesondere auf Qualitätsmängel des einschlägigen geltenden materiellen Rechts zurückgeführt wurden. Die Arbeit der länderübergreifenden Arbeitsgruppe war von der Justizministerkonferenz im November 2008 ausdrücklich begrüßt worden.

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende regt die Arbeitsgruppe vor allem den schon nach der gegenwärtigen Rechtslage zulässigen Erlass einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an.
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind hier einsehbar.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C56453956_L20.pdf

Die Länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben einen Antrag bei der Justizministerkonferenz eingebracht, hier eine Arbeitsgruppe einzurichten, um so die Kosten der Sozialgerichtsbarkeit zu senken. http://www.justiz.sachsen.de/smj/download/5_TOP_I_2_Presse.pdf
 

K O M M E N T A R

Es ist also auch damit zu rechnen, dass der Bundesrat (die nächste Justizministerkonferenz ist im Herbst), spätesten nach der Bundestagwahl, hier aktiv wird. Es gilt also auch hier in eine Gegenoffensive zu gehen. Das Mozart-Modellprojekt in Kassel, bei dem die Pauschalierung der Unterkunftskosten bereits exemplarisch ausprobiert wurde; und zwar vor Einführung des Arbeitslosengeldes II, sollte allen wieder einmal in Gedächtnis gerufen werden! Auch in den aktuellen Urteilen des Bundessozialgerichts, wird immer wieder auf die nicht umgesetzte Rechtverordnung hingewiesen.

Von da her ist die obige Einschätzung durchaus als realistisch anzusehen. Und dagegen werden die jetzigen Wohnungsvertreibungen uns noch als Human vorkommen. Es geht also nicht nur um das soziokulturelle Existenzminimum, dass wir immer wieder einfordern werden; sondern um die letzten Rechte auch bei menschenwürdigen Wohnen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hat deutliche Spuren bei steigenden Zahlen der Obdachlosen hinterlassen, schreibt die BAG Wohnungslosenhilfe noch in ihrem Bericht zur Wohnungslosigkeit 2006. Die Wohnungslosigkeit alleinstehender wohnungsloser Menschen ist allerdings erstmals seit Jahren wieder leicht um 2,3 % gestiegen (2005: 129.000; 2006: 132.000), so der Bericht. www.bag-wohnungslosenhilfe.de
Es ist zu befürchten, dass nach der Bundestagswahl einschneidende Kürzungen gerade hier erfolgen werden; denn wo  kann man dann am besten ansetzen, als gerade bei den Unterkunftskosten. Hierzu bedarf es noch nicht einmal einer Gesetzesänderung; man wird also still und heimlich das Ganze auf dem Verordnungswege umsetzen.

Jürgen Habich


02     Aus dem Vorstand


Wir haben es geschafft !

Es ist schon eine Weile her, dass der  letzte Rundbrief extra versendet wurde. So war es denn auch eine kleine Überraschung, als das Bundesministerium für Arbeit und Soziales uns endlich einen Gesprächstermin für August in Aussicht gestellt hat. Der Förderantrag der noch einmal in wesentlichen  Feinheiten überarbeitet werden musste, hatte jetzt vor allen anderen Aktivitäten Vorrang und einiges an Arbeit musste zurückgestellt werden - So auch der Rundbrief extra.

Deshalb kam denn auch die Nachricht vom Registergericht Frankfurt gerade richtig. Die BAG Prekäre Lebenslagen ist jetzt im Vereinsregister unter der Nummer VR  14209 eingetragen.

Der nächste Schritt für den Vorstand wird jetzt sein, beim Finanzamt für Körperschaften die Gemeinnützigkeit zu beantragen. Hierfür muss dann nach Möglichkeit in Absprache mit den zuständigen Finanzbeamten, noch einmal eine Satzungsänderung zu beschließen, damit ein neu gewählter Vorstand, diese Satzungsänderung dann zügig umsetzen kann.

Jetzt gehen jedoch erst einmal die Einladungen für das Bundestreffen in Papierform an die Mitglieder und Interessenten raus, ca. 450 Adressen sind zu bearbeiten und einzutüten. Hier aber noch einmal die Einladungen die auch auf unseren Internetseiten heruntergeladen werden können.
http://www.bag-shi.de/Aktuelles/BAG-Bundestreffen_2009


03    Aus Rechtsprechung und Sozialgesetzgebung

 

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Arbeitslose muss sich nicht bei Behörde Rechtsrat holen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Position ärmerer Bürger bei Rechtsstreitigkeiten mit Behörden gestärkt. Nach einem Beschluss darf Mittellosen nicht ohne triftigen Grund die finanzielle Unterstützung für einen Anwalt versagt werden.

Konkret ging es um den Fall einer Arbeitslosen aus Sachsen. Ihr Arbeitslosengeld II war zeitweise um rund 120 Euro im Monat gekürzt worden, weil sie im Krankenhaus war und deshalb Ausgaben für die Verpflegung sparte. Für den Gang zum Anwalt wollte sie finanzielle Unterstützung aus der staatlichen Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

Das Amtsgericht Zwickau verwies sie aber auf den billigeren Weg, ausgerechnet bei der Arbeitsgemeinschaft, die ihre Bezüge gekürzt hatte, juristischen Rat einzuholen. Auch das sächsische Justizministerium hielt diesen Weg für zumutbar, da mit den Haushaltsmitteln des Landes sparsam umgegangen werden müsse.

Die Karlsruher Richter hoben die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die Frau sei schon deshalb auf Beratung eines unabhängigen Anwalts angewiesen gewesen, weil die Frage, ob eine Ersparnis durch die Verpflegung im Krankenhaus anrechenbar ist, damals noch nicht höchstrichterlich geklärt gewesen sei.

Zur Begründung verweisen die Bundesverfassungsrichter auch auf das Sozialstaatsprinzip. Dessen Ziel es sei, Bemittelten und Unbemittelten den gleichen Zugang zum Recht zu verschaffen. Auch im außergerichtlichen Rechtsschutz sei eine weitgehende Gleichheit der Situation anzustreben. Der Fall wurde zu erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Az: 1 BvR 1517/08 - Beschluss vom 11. Mai 2009
http://www.tagesschau.de/inland/anwaltsrat100.html
 

Bundessozialgericht kippt Pauschalierung von Heizkosten

Kassel (AP) Jobcenter dürfen Arbeitslosengeld-II-Empfängern keine Heizkostenpauschale zahlen. Bei einer angemessenen Unterkunft sind grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der Behörde zu übernehmen, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Nur wenn die Kosten nach einem besonders unwirtschaftlichen Heizverhalten ansteigen, muss im Einzelfall nicht alles bezahlt werden. Im Rechtsstreit klagte eine Familie aus dem niedersächsischen Gifhorn auf höheres Arbeitslosengeld II. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft teilte der Familie zwar mit, dass ihre 100 Quadratmeter große Wohnung eigentlich zu groß, aber wegen der niedrigen Miete trotzdem angemessen sei. Unangemessen seien aber wegen der großen Wohnung die Heizkosten.

Die Arbeitsgemeinschaft wollte daher nur 90 Cent pro Quadratmeter pauschal zahlen. Um Kosten zu sparen, könne die Familie im Winter einen Raum weniger nutzen, schlug die Behörde vor. Der Pauschalierung der Heizkosten schob der 14. Senat jedoch einen Riegel vor. Es seien die tatsächlichen Heizkosten bei einem wirtschaftlichen Verhalten des Arbeitslosen voll zu übernehmen. Um herauszufinden, wann unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegt, kann die Behörde Heizspiegel als Indiz zurate ziehen. (Aktenzeichen: B 14 AS 36/08 R ) .
http://www.pr-inside.com/de/hartz-iv-jobcenter-darf-heizkosten-nicht-r1360356.htm


04     Briefe – Meinungen - Positionen

 
Liebe MitstreiterInnen,

am letzten Wochenende, genauer gesagt am 27./28. Juni, trafen sich in Kassel etwa 120 Menschen, um über Maßnahmen gegen die Folgen der Krise zu beraten. (Stichworte Mehrwertsteuererhöhung, (welche Auswirkungen das Ganze auf die Preisstrukturen hat, ist nicht absehbar), nochmalige Kürzungen bei Hartz IV usw.).

Andreas Geiger und ich haben auf die soziale Lage der Erwerbslosen hingewiesen, auf die sowieso schon stattfindenden Aktionen wie Zahltag und Begleitschutz und anderes aufmerksam gemacht. Andreas war in der AG/Workshop 3 (Verschiedenheit sozialer Konflikte in der Krise) Moderator, Hinrich war in der AG/Workshop 5 (Krise, Arbeitsverhältnisse, Transformation) tätig.

Es wurde beschlossen, am 17. September 09 einen Aktionstag der unterschiedlichen Gruppen durchzuführen; dieser soll von lokalen sozialen Bündnissen getragen werden; einige bestehen schon, einige sollen neu gegründet werden. Inwieweit das bundesweite Bündnis darüber hinaus als Akteur auftritt, ist unklar; allerdings soll Ende November eine weitere Aktionskonferenz stattfinden.

Des weiteren sollte ein "Zeitfenster" Ende Oktober für eventuelle Aktionen von allen Organisationen freigehalten werden.

Die Großkundgebung der IG Metall am 5. September in der Commerzbank(!)Arena Frankfurt, früheres Waldstadion; der Ver.di am 12. September 09 als Mobilisierung während des Streiks im sozialen Sektor sowie die Großdemonstrationen der Anti-AKW-Bewegung am 5. September 09 und der Friedensbewegung im Herbst sind weitere Termine, die mensch sich merken sollte.

Hinrich Garms

Weiteres unter: www.kapitalismuskrise.org


Leserzuschrift

Das Kindergeld wurde zum 1.01.2009 erhöht
(1.und2. Kind 10 €, 3.Kind 16 €, 4.,5., 6. ….Kind 16 €uro) zugleich auch der entsprechende Steuerfreibetrag um 192 €uro für jedes Kind.

Wiewohl die Kindergelderhöhung Sozialhilfe- und Alg II-Beziehenden durchgängig keine Verbesserung ihrer finanziellen Lage bringt, gab es diesmal eine kleine Ausnahme. Denn der Betrag, um den das Kindergeld erhöht wurde, darf im laufenden Alg II-Bewilligungsabschnitt so lange nicht als Einkommen (und damit leistungsmindernd) angerechnet werden, bis dieser Bewilligungsabschnitt abgelaufen ist und Betroffene einen Folgeantrag stellen müssen. Der Erhöhungsbetrag hatte also längstens bis Mai 2009 anrechnungsfrei zu bleiben.

So regelt es die Alg II-Verordnung zur Einkommensanrechnung in der ab 01.01.2009 gültigen Fassung. Von der Behörde zu Unrecht angerechnete Erhöhungsbeträge können nachgefordert werden.
In einem Anschreiben das ich an die Behörde schickte wurde diesem entsprochen, nur ist dieses keinem bekannt. Es wäre schön wenn auch andere Familien davon wüssten.

Bitte verbreiten sie diese Information.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Müller (Name wurde redaktionell geändert)
 
Redaktionelle Anmerkung: Stellen Sie einen Antrag nach § 44 SGB X auf Überprüfung Ihres Bescheides, wenn Ihnen das Kindergeld zu Unrecht im Bemessungzeitraum nach der Erhöhung voll angerechnet wurde. Einen Musterantrag schicken wir gerne zu. Für neue Bewilligungszeiträume wird jedoch das Kindergeld voll angerechnet.


05    Aus Verbänden, Initiativen, Gewerkschaften

Kassel: Bundesweite Aktionskonferenz beriet über weitere Sozialproteste vor der Bundestagswahl
Von Wolfgang Pomrehn

Hartz V lauert um die Ecke, waren sich zirka 80 Aktive aus Erwerbsloseninitiativen, lokalen »Krisenbündnissen« und dem Netzwerk der Gewerkschaftslinken einig, die sich am Wochenende in Kassel zu einer Aktionskonferenz trafen. Nach der Bundestagswahl, so formulierte es Jutta Sundermann von ATTAC, wird die neue Regierung eine »Liste der Grausamkeiten« präsentieren. Höchste Zeit also, sich über den Widerstand gegen die Abwälzung der Krisenfolgen auf die Schultern der Arbeitenden und Erwerbslosen zu unterhalten.

Vorbereitet wurde das Treffen von einem Bündnis diverser Initiativen und Organisationen, das bereits die Krisenproteste in Berlin und Frankfurt/Main am 28. März organisiert hatte, an dem sich seinerzeit rund 50000 Menschen beteiligten. Eigentlich eine ansehnliche Zahl, zumal sieben Wochen später der DGB mit einer zentralen Großdemonstration mit 100000 Teilnehmern nachzog. Dennoch herrschte in Kassel eine gewisse Ratlosigkeit. Viele sahen einen Widerspruch zwischen dem Ausmaß der Wirtschaftskrise und den bisherigen Protesten. In der Bevölkerung herrsche größtenteils Verunsicherung und eher Passivität, wobei jedoch einzelne Beispiele, wie vor allem der Bildungsstreik, aber auch der Kampf der Erzieherinnen und Erzieher für bessere Arbeitsbedingungen Mut machten....

hier weiterlesen
http://www.jungewelt.de/2009/06-29/039.php


06      Tipps und Termine

Samstag, 25.07.09

Das Nordbayerische Vernetzungstreffen der Erwerbslosen lädt zum Aktionstag der Erwerbslosen in Nürnberg

Wir treten mit unseren Anliegen an die Öffentlichkeit, sprechen alle Gruppierungen unserer Gesellschaft an und laden sie zur vielfältigen Unterstützung dieser Aktionstage ein.

Infostände – Demonstration - Kundgebung
rund um den Weißen Turm/Ludwigsplatz
Auftakt: 10.45 Uhr, DGB-Haus, Kornmarkt
Demo zum Weißen Turm - Kundgebung „5 vor 12“

Es sprechen:

  • Dr. Franz Segbers, Prof. f. Sozialethik, Marburg,
  • Vorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände in Rheinland-Pfalz
  • Inge Scholz, ANA Nürnberg

Weitere Informationen unter:
http://snd-ev.de

VeranstalterInnen:

Club der Arbeitslosen (CDA) Weidhausen e.V., (Raum Coburg- Sonneberg), Betriebsseelsorge Bamberg/Arbeitslosenberatung Coburg, SALI e.V. Schweinfurt, SELAWÜ Würzburg, ver.di-Bezirkserwerbslosenausschüsse (BezEA) Mittelfranken, Schweinfurt, Würzburg-Aschaffenburg, EAU e.V. (Arbeitsloseninitiative Aschaffenburg und Untermain e.V.), „Kompass“ Arbeitsloseninitiative Odenwald, Arbeitsloseninitiative Lauingen a.d. Donau, ANA/Nürnberg (Aktionsgemeinschaft Nürnberger Arbeitsloser)
Kontakt: Gostenhof@web.de


Briefe – Meinungen - Positionen

Wir bitten alle Leserinnen und Leser um Zuschriften – Die Meinungen und Geschehnisse an der Basis sind uns wichtig. Der Text sollte ca. 30 Zeilen nicht wesentlich überschreiten Zuschriften bitte direkt an die Absenderadresse habichj(at)t-online.de senden.

Veranstaltungen und Pressemitteilungen aus den Regionen können jetzt sofort über den Rundbrief-extra-Verteiler an bag-plesa_rundbrief_extra(at)listi.jpberlin.de geschickt werden.

Anregungen zum Rundbriefes extra, sofern sie redaktionell machbar sind, nehmen wir gerne entgegen.

Änderung der Postadresse

Ebenso ist die postalische und telefonische Erreichbarkeit der BAG aus organisatorischen Gründen  geändert worden (siehe Adresse oben) Wir haben jetzt ebenfalls eine neue Fax Nummer: 0180 506 034 419 621 die Mitgliedsanträge können deshalb jetzt auch per Fax an die BAG Prekäre Lebenslagen gesendet werden.

 

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