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Rundbrief Extra Nr. 10/2009

by Frank Jäger last modified 2009-06-14 14:48

Informationen der BAG prekäre Lebenslagen für Mitglieder und Interessierte

Herausgeber: BAG Prekäre Lebenslagen e.V.i.G.
Postanschrift: c/o Jürgen Habich, Segeberger Str. 40, 24539 Neumünster
Verantwortlich für den Rundbrief extra: Jürgen Habich
Tel.: 04321 973666 Mobil: 0151 59998581
Fax: 0180 506 034 419 621
Mailto: bag-plesa(at)web.de
 
Für angegebene Links, deren Richtigkeit und Inhalte übernehmen wir keine Haftung.
Die Weitergabe ist mit Quellenangabe gewünscht. Sollten Sie an dem Rundbrief nicht weiter interessiert sein oder diesen versehentlich erhalten haben, schicken Sie eine Mail an die folgende Adresse:
bag-plesa_rundbrief_extra-owner@listi.jpberlin.de  mit dem Vermerk "Rundbrief bitte abmelden". Ich nehme Sie dann aus dem Verteiler. In der Regel haben Sie ein Passwort bekommen und können sich dort abmelden oder Änderungen selbst vornehmen. Der Rundbrief erscheint nach Bedarf, in der Regel ca. alle drei Wochen und ist an keine Mitgliedschaft gebunden. Neuanmeldungen können auf der folgenden Seite vorgenommen werden https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra
 

D I E    T H E M E N

 
01     Aufruf des europäischen Netzwerks EAPN für ein angemessenen Mindesteinkommen

02     Aus dem Vorstand

03     Aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

04     Mitteilungen aus Verbänden, Initiativen und Gewerkschaften

05     Termine und Tipps
 
 

01     Aufruf des europäischen Netzwerks EAPN für ein angemessenen Mindesteinkommen

 
In Deutschland und in anderen Staaten der Europäischen Union wird Armut nur unzureichend bekämpft. In Deutschland können Grundsicherungsleistungen weiterhin auf NULL reduziert werden. Sanktionen durch die Ämter sind vor allem im SGB II an der Tagesordnung. Deshalb rufen wir, die BAG Prekäre Lebenslagen, als Mitglied der Nationalen Armutskonferenz zur Unterstützung des Aufrufs des European Anti-Poverty Network (EAPN) auf.


Dazu die Pressemeldung von EAPN:

 
Brüssel, den 25. Mai 2009

Das European Anti-Poverty Network (EAPN) startet heute im Rahmen der zweiten Stufe der Mindesteinkommens-Kampagne eine Website http://www.adequateincome.eu/component/content/article/5-home-page/30-germany
EAPN ruft alle Menschen auf, die meinen, dass jede und jeder die Möglichkeit, ein Leben in Würde zu leben, haben sollte, sich der Kampagne durch die Unterzeichnung des Appells auf der Website anzuschließen.

Prominente Persönlichkeiten wie Dario Fo (Nobelpreisträger), Jacques Delors (ehemaliger Präsident der Europäischen Kommission), Aye Aye Win (Direktor von Dignity International), John Monks (Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes) und Conny Reuter (Präsident der Sozialen Plattform) unterstützen den Aufruf bereits.

79 Millionen Menschen in der Europäischen Union erleben täglich Armut. Sie sind oft genug gezwungen, zu entscheiden, ob sie ihr geringes Einkommen für Wärme oder Essen, Miete oder andere lebenswichtige Gütern ausgeben sollen. Die Teilnehmer des 8. Europäischen Treffens von Menschen mit Armutserfahrungen bestätigten vor kurzem, dass angemessene und zugängliche Mindesteinkommenssysteme verbunden mit sozialen Diensten und einer angemessenen Wohnung, unerlässliche Instrumente in der Armutsbekämpfung sind.

"Mindesteinkommenssysteme sind ein Rettungsanker für viele Menschen, die in Armut leben. Sie sichern Einkommen für Unerlässliches und unterstützen die aktive gesellschaftliche Integration. Gleichzeitig tragen sie aber auch zur Stabilisierung der Wirtschaft bei und geben eine soziale Antwort auf die derzeitigen wirtschaftliche Krise", sagte Ludo Horemans , Präsident von EAPN.

"Mit dieser Kampagne sind wir nicht der Suche nach etwas Neuem; wir fordern nur die Regierungen und die EU-Institutionen auf, die bestehenden internationalen Instrumente für die Verwirklichung der Menschenrechte umzusetzen. Wir sind überzeugt davon, dass ein angemessenes Mindesteinkommen allen Teilen der Gesellschaft dient, da es eine Grundlage für den Aufbau eines menschenwürdigen Zusammenlebens darstellt", betonte Fintan Farrell, Direktor des EAPN.

Als wesentlicher Teil dieser Kampagne fordert EAPN die Umsetzung der EU-Empfehlung über die aktive Eingliederung vom Dezember 2008 durch die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen. Es geht um die "Anerkennung des grundlegenden Anspruchs jedes Einzelnen auf Zuwendungen und Leistungen, die ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, als Teil der umfassenden und konsistenten Bemühungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung".

Jede und jeder kann durch die Unterzeichnung des Appells seinen Beitrag an der Kampagne leisten. http://www.adequateincome.eu/component/content/article/5-home-page/30-germany >Sign Now
Bitte leiten Sie diesen Aufruf auch an weitere MitstreiterInnen weiter.
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Endlich Armut abschaffen!

Zum Start der 2. Stufe der internationalen Mindesteinkommen-Kampagne des European Anti-Poverty Network (EAPN) erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping (die Linke) :

79 Millionen Menschen in Europa leben in einkommensbedingter Armut. Ein Leben frei von Armut ist aber ein Menschenrecht. Zu Recht fordert das Europäische Anti-Armuts-Netzwerk die Abschaffung der Armut in Europa durch Mindesteinkommen. Es geht dabei um die Anerkennung des grundlegenden Anspruchs jedes Einzelnen auf Zuwendungen und Leistungen, die ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Ich unterstütze die von unserer Europaabgeordneten Gabriele Zimmer  im Bericht zur "Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU" vorgeschlagenen Schritte zur Umsetzung dieses Anspruchs: Mindesteinkommenssysteme müssen so gestaltet werden, das die Menschen Einkommen oberhalb der Armutsschwelle zur Verfügung haben. Neben den bisherigen Mindesteinkommenssystemen ist auch die armutsbekämpfende Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle zu prüfen, heißt es in dem vom Europäischen Parlament mehrheitlich beschlossenen Bericht.

Ich rufe alle Menschen auf, sich der Kampagne des Europäischen Anti-Armuts-Netzwerkes anzuschließen. Armut muss endlich abgeschafft werden - in Europa und überall auf der Welt.
http://die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/zurueck/presserklaerungen/artikel/endlich-armut-abschaffen

 

02 Aus dem Vorstand

 

Beschluss zur Satzungsänderung

Der Vorstand hat eine Satzungsänderung zur Gemeinnützigkeit beschlossen, nachdem das Finanzamt für Körperschaften in Frankfurt uns einen negativen Bescheid gegeben hat. Diese Satzungsänderung ist ebenfalls notwendig geworden, damit der Verein jetzt zügig beim Vereinsregister in Frankfurt eingetragen werden kann. Die notwendige Satzungsänderung zur Gemeinnützigkeit wird der Vorstand auf seiner nächsten Sitzung am 4. September in Hannover beschließen, damit diese dann beim Finanzamt für Körperschaften beantragt werden kann.
 

Neue Zuständigkeiten in der Mitgliederverwaltung

Der Vorstand hat ebenfalls die Zuständigkeiten zu Mitgliederverwaltung neu geregelt.
Verantwortlich hierfür ist jetzt Jürgen Habich, der mit Unterstützung von Hinrich Garms, die Mitglieder anschreiben will. Daher bitten wir alle Mitglieder, auch die die es noch werden wollen; Überweisungen für Vereinsbeiträge zurückzustellen, bis ein neues Konto eingerichtet ist. Mitgliedanträge nehmen wir weiterhin gerne entgegen.
 

Internetpresens der BAG Prekäre Lebenslagen ist fertig

Falls es einigen entgangen sein sollte, die Interseiten sind umgestaltet. Die Homepage der BAG-SHI besteht nur noch als Archiv und kann weiterhin nachgelesen werden. Die Eingangsseite wurde noch auf der Vorstandssitzung beschlossen und auch gleich von Frank Jäger eingepflegt. http://www.bag-shi.de Gleichzeitig suchen wir noch .einen Menschen die Seiten längerfristig pflegen kann.

Die Förderanträge zur Projektförderung beim Bundesministerium sind fertig und beschlossen. Ebenso ist der erste Rundbrief in Papierform beschlossen. Redaktionsschluss für eine 0-Nummer soll voraussichtlich der 25. Juli sein.
 
Der Vorstand dankt noch einmal allen Beteiligten, die zu einem Gelingen unserer Aktivitäten beigetragen haben.
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Ko-Treffen am 5. und 6. Juni in Frankfurt

Trotz einiger Absagen konnte das Treffen das in den Räumlichkeiten des Frankfurter Arbeitslosenzentrums (FALZ) zur Vorbereitung des Bundestreffens stattfand, durchgeführt werden. Hier wurden folgende Beschlüsse gefasst:
 
Das Bundestreffen läuft unter dem Motto:
Funf Jahre Hartz IV
Erwerbslosenbewegung – wie weiter?
 
Zum Ablauf des Bundestreffens am 4. bis 6. September:
Ab 13 Uhr tagt der Vorstand in Hannover, ab 16 Uhr machen Peter + Andi Empfang
Jürgen kümmert sich um Anfragen/Anmeldungen
 
Es werden übereinstimmend folgende AGs beschlossen:
AG I:  Rechtsdurchsetzung – Aktuelle Entwicklungen (Harald Thome/Frank Jäger)
AG II:  Grundeinkommen/Regelsatz/Existenzgeld (Hinrich Garms + Harald Rein + Ingrid Wagner)
AG III: Aktuelle Entwicklungen, Forderungen + politische Angriffsmöglichkeiten
(Jürgen Habich + Andreas Geiger + Frank Möller)
 
Freitag, 4. September:
19.30 Uhr Plenum + Regionale Besonderheiten, dann Vorstellung AGs
Samstag, 5. September:
9 Uhr Kurz-Plenum, dann Arbeit in den AG’s, 12.30 Uhr Essen, 14 Uhr AG’s
18 Uhr Abendessen, 19 Uhr Mitgliederversammlung
Sonntag: 6. September
9.15 Plenum mir Verabschiedung Resolution und Wahl der Ko-Kreis-Delegierten, 12.30 Uhr Mittagessen, dann Abreise
 
Kaffee und Kuchen:
am Empfangstisch werden 3 Euro pro Person für Kaffee und Kuchen für Samstagnachmittag eingesammelt, sofern finanziell dies möglich ist.
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NEU Veranstaltungen und Pressemitteilungen aus den Regionen können jetzt sofort über den Rundbrief-extra-Verteiler an bag-plesa_rundbrief_extra@listi.jpberlin.de geschickt werden.

Anregungen zum Rundbriefes extra, sofern sie redaktionell machbar sind, nehmen wir gerne entgegen.
 
Änderung der Postadresse
Ebenso ist die postalische und telefonische Erreichbarkeit der BAG aus organisatorischen Gründen  geändert worden (siehe Adresse oben) Wir haben jetzt ebenfalls eine neue Fax Nummer: 0180 506 034 419 621 die Mitgliedsanträge können deshalb jetzt auch per Fax an die BAG Prekäre Lebenslagen gesendet werden.

    

04    Aus Rechtsprechung und Sozialgesetzgebung

 

Der "Berliner Weg" für die Jobcenter

Mit einem neuen Vorschlag will die Berliner CDU einen Weg aufzeigen, wie die Jobcenter zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen auch ab 2011 weiterarbeiten können. Entwickelt wurde ein Wahlrecht der Kommunen, nach dem diese die Jobcenter entweder selbst betreiben dürfen oder die Bundesagentur für Arbeit für ihr jeweiliges Gebiet mit der Führung des Jobcenters betrauen können.
CDU Berlin

http://www.cduberlin.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=101
 

Bundesratsinitiative für Jobcenter 

Das Bayerische Sozialministerium plant eine Initiative zur Lösung des Jobcenter-Konflikts. Die Eckpunkte: Die Vermittlung aller Arbeitslosen wird bei der Bundesagentur für Arbeit, die Entscheidung über die Bedürftigkeit und damit der Vollzug der Geldleistungen - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - wird bei den Kommunen zusammengeführt.
Bayerisches Sozialministerium

http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0903-118.htm
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Aus dem Rechtsprechungsticker von Tacheles 19/2009

 
Keine gesetzliche Vermutungsregelung zur Haushaltsgemeinschaft
BSG, Urteil vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R

 

Eine gesetzliche Vermutungsregelung, dass bereits dann, wenn Verwandte und Verschwägerte gemeinsam in einer Wohnung zusammen leben, auch immer von dem Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen werden kann, gibt es nicht.
 
Das Vorliegen des Tatbestands der Haushaltsgemeinschaft ist mithin von Amts wegen (§ 20 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) festzustellen (vgl H. Schellhorn in Hohm, SGB II, § 9 RdNr 51, Stand 10/2007; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 9 RdNr 66). Für die Unterhaltsvermutung in § 9 Abs 5 SGB II reicht es gerade nicht aus, wenn Verwandte oder Verschwägerte in einem Haushalt lediglich zusammen wohnen. Vielmehr muss über die bloße Wohngemeinschaft hinaus der Haushalt im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam geführt werden (vgl Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 9 RdNr 157 ff, Stand 2/2007; Peters in Estelmann, SGB II, § 9 RdNr 67 ff, Stand 10/2006; H. Schellhorn in Hohm, SGB II, § 9 RdNr 52 ff; Mecke in Eicher/Spellbrink, aaO, RdNr 52 ff). Nach der Begründung des Gesetzentwurfs des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 5. September 2003 (BT-Drucks 15/1516, S 53) ist dies dann der Fall, wenn die Verwandten oder Verschwägerten mit dem im selben Haushalt lebenden Hilfebedürftigen "aus einem Topf" wirtschaften. Die Anforderungen an das gemeinsame Wirtschaften gehen daher über die gemeinsame Nutzung von Bad, Küche und ggf Gemeinschaftsräumen hinaus. Auch der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln aus einer von allen Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.
 
Die Voraussetzungen des Vorliegens einer solchen Wirtschaftsgemeinschaft von mehreren in einer Wohnung zusammen lebenden Verwandten oder Verschwägerten müssen vom jeweiligen Grundsicherungsträger positiv festgestellt werden (anders jetzt wohl die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu § 9 SGB II RdNr 9 und 23). Keinesfalls kann, was offensichtlich der Rechtsansicht der Beklagten entspricht, davon ausgegangen werden, dass § 9 Abs 5 SGB II eine Vermutungsregelung auch dahingehend enthält, dass bereits dann, wenn Verwandte und Verschwägerte nur gemeinsam in einer Wohnung zusammen leben, immer vom Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen werden kann. Eine gesetzliche Vermutung auch für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft enthält § 9 Abs 5 SGB II gerade nicht. Dies folgt insbesondere aus einem Vergleich des § 9 Abs 5 SGB II mit der Regelung des § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). § 36 Satz 1 SGB XII lautet: "Lebt eine Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass sie von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann." Eine entsprechende Vermutungsregelung fehlt in § 9 Abs 5 SGB II. Der Gesetzgeber hat - wie der Wortlaut der beiden Vorschriften ausweist - im SGB II gerade darauf verzichtet zu normieren, dass bei einem Zusammenleben von Verwandten oder Verschwägerten in einer Wohnung bereits das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft vermutet werden kann. Dass der Gesetzgeber des SGB II entsprechende Vermutungsregelungen aufstellen kann, steht außer Frage. Er hat von dieser Möglichkeit etwa durch die Neuregelungen des § 7 Abs 3a SGB II Gebrauch gemacht.
 
Mithin ist davon auszugehen, dass es zunächst einer positiven Feststellung des Grundsicherungsträgers bedarf, dass ein Wirtschaften aus einem Topf (Haushaltsgemeinschaft) zwischen dem Hilfebedürftigen und einem Verwandten bzw Verschwägerten vorliegt, mit dem dieser in einer Wohnung zusammen lebt.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88523&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

BSG , Urteil vom 07.05.2009, Az. B 14 AS 31/07 R

Hartz IV Empfänger haben auch dann Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten , wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen. Entscheidend sei nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren Wohnraum zahlen .
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2009&nr=10945
 
 

05    Aus Verbänden, Initiativen, Gewerkschaften

 

Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen

http://www.gegen-ausgrenzung.de
 
Uns wurden von den Initiatoren der folgende Petitionsaufruf zum mitzeichnen geschickt. Auch wenn unsere Forderung nach gleichem Recht für alle Menschen, damit nicht erfüllt ist, so sollte sich Frau/Mann doch fragen ob er/sie die Petition mitzeichnen will. Ob eine Bargeldkampagne hier als soziokulturelles Existenzminimum ausreicht, darf bezweifelt werden. Jedoch ist diese Kampagne ein wichtiger Schritt, um rechtsradikalen Tendenzen vorzubeugen. Und gerade deshalb sollten alle die Petition mitzeichnen.
 
Bargeld für Asylsuchende und Geduldete (Ende der Mitzeichnungfrist: 10. Juli 2009):

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3990
 

B E R L I N

Kriminalisierung in der Arbeitsgesellschaft
Veranstaltungsreihe des Erwerbslosentreffs in der Lunte
am Montag, d. 15.Juni 2009 um 19 Uhr in der Lunte, Weisestr.53
 
Vortrag und Diskussion mit Anne Seeck
 
Die neoliberale Politik hat in den letzten 20 Jahren zu sozialer Unsicherheit geführt. Die armen Teile der Bevölkerung sollen mit einer neuen Sicherheitspolitik gezähmt werden. In dem Vortrag wird die Situation in den USA, Frankreich und Deutschland beleuchtet. In den USA spielt das Gefängnis eine zentrale Rolle - das Gefängnis als Staubsauger für "Sozialmüll". Dabei sind die Hauptklienten des Sozialhilfe- und des Gefängnisarms in den USA im Wesentlichen die beiden Gender-Seiten ein und derselben Medaille sind.
 
Das Abbrennen von Autos in den Pariser Banlieues ist wiederum eine Botschaft, denn den dort lebenden Menschen werden die politischen und sozialen Rechte vorenthalten. Die Wiederkehr der "gefährlichen Klassen" ist auch in Deutschland von einem rassistischen Diskurs begleitet. Hier wird gegen die "Verwahrlosung des öffentlichen Raums" vorgegangen. Obdachlose und Drogenabhängige werden oftmals mit Bußgeldern wegen Hausfriedensbruchs sanktioniert. Schwarzfahren und Ladendiebstahl sind Massendelikte, wobei häufig die Armen kriminalisiert werden, weil sie die Geldstrafen nicht zahlen können. Das Strafen ist die Rache der Gesellschaft an den Unangepassten überall.

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Jahresbilanz der Bürgerbeauftragten: Neuer Höchststand der Hilfegesuche

 
Kiel (SHL) - Einen neuen Höchstwert erreichten die Eingaben an die Bürgerbeauftragte im Jahr 2008: 3.667 Bürgerinnen und Bürger suchten Rat und Unterstützung bei der Landesbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Hilfesuchenden damit um 285 (8,43 %) an. Den absoluten Schwerpunkt der Petitionen bildeten dabei die Fragen und Beschwerden zum Sozialgesetzbuch II (SGB II / Hartz IV) mit 1.434 Eingaben (39,1 %).

,,Dieser Zuwachs an Petitionen im Berichtszeitraum erfüllt mich mit großer Sorge", betont die Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels. ,,Gerade im Bereich des SGB II verfestigt sich das Bild von gravierenden Mängeln im Verwaltungsablauf und Verwaltungshandeln bei den Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften." Die Bürgerbeauftragte stellt weiter fest: ,,Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist dieser Zustand eine Zumutung. Das Gesetz enthält offensichtlich strukturelle Fehler."

Deshalb mahnt Wille-Handels vier Jahre nach Einführung grundlegende Korrekturen durch den Gesetzgeber an. Inhaltlich zeigten sich bei den Eingaben zum SGB II immer wieder dieselben Probleme: Die Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über unverständliche und unübersichtliche sowie fehlerhafte Bescheide.

Auch die völlig unzureichende Unterstützung sowie mangelnde fachliche Beratung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt wird kritisiert. Im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung hat sich an den Problemen ebenfalls nichts geändert. Gestritten wird weiterhin über die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten und ob Wohnraum, der den Richtwerten der Kreise und kreisfreien Städte entspricht, überhaupt auf dem Wohnungsmarkt angeboten wird.

Kritisch sieht die Bürgerbeauftragte auch den 2005 eingeführten Kinderzuschlag: ,,Die Zielsetzung des Bundesgesetzgebers, mit der Einführung des Kinderzuschlages Kinderarmut zu beseitigen, kann aufgrund der Praxiserfahrungen als gescheitert bewertet werden", so WilleHandels heute in Kiel. ,,Den betroffenen Bürgern ist nicht zu vermitteln, welchen Sinn diese äußerst komplexe und im Verfahren sehr bürokratische Leistung hat."

Als problematisch bewertet die Bürgerbeauftragte auch eine andere Regelung des Landes: Danach ist es den Kreisen und kreisfreien Städten erlaubt, Eltern an den Kinderbetreuungskosten zu beteiligen, wenn diese lediglich über ein Einkommen von 85 % des Sozialhilfesatzes verfügen. Hierzu sagte Wille-Handels: ,,Die Kinderbetreuungskosten werden im Regelsatz nicht besonders berücksichtigt. Deshalb ist es völlig unverständlich, wie sich die Eltern an den Betreuungskosten beteiligen sollen, wenn sie kaum den Lebensunterhalt finanzieren können. Der Landesgesetzgeber ist hier gefordert, sein Handeln zu überdenken." Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr und mittwochs von 9.00 bis 18.30 Uhr zur Verfügung. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431 988-1240; Fax: 0431 988-1239; Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).
http://www.ParlaNet.de/presseticker/2009-05/14/09-09-49-133a/PI-SgvDvRM6-lt.pdf
 
 

06      Tipps und Termine

 

K A S S E L

 
Das Bündnis „Wir zahlen nicht für eure Krise“ lädt ein:
Ratschlag und Aktionskonferenz am 27. / 28.6.09 in Kassel
 
Inhaltliche und praktische Perspektiven der Proteste
 
Am 28.3.2009 haben die Proteste gegen die herrschende Politik in der Krise einen ersten sichtbaren Auftakt genommen. „Wir zahlen nicht für eure Krise“ richtete den Blick auf Ungleichheit, Ungerechtigkeit und Widersprüche, die durch die neoliberale Politik der letzten Jahrzehnte verschärft wurden. Während die Profite dieser Politik individuell angeeignet wurden, werden die Kosten zu Lasten der Beschäftigten und Erwerbslosen, Rentner/innen, Studierenden und Schüler/innen etc. verteilt. Sei es direkt durch die Kürzungen von Bezügen und Leistungen, sei es indirekt durch die absehbare öffentliche Armut der kommenden Jahre. [....] Vieles ist ungeklärt: Was sind notwendige Sofortmaßnahmen, was können weitere Perspektiven sein? .....Hier weiterlesen >
http://www.kapitalismuskrise.org/aktionskonferenz
 
Wir – der Kreis der vorbereitenden Gruppen, Organisationen und Personen, die die Demonstrationen am 28.3. initiiert haben, – möchten daher zu einer Konferenz einladen.
 
Samstag, 27.6., 18 Uhr
Podiumsdiskussion: „Wir zahlen nicht für eure Krise“ – Was sind inhaltliche und praktische Perspektiven der Proteste? Als Beitrag zur Eröffnung einer gemeinsamen Diskussion soll dabei die „Agenda 2009“ dienen, die kritisiert, revidiert, weiterentwickelt werden kann.
 
Sonntag, 28.6. (Ende vorgesehen für 17 Uhr)
Arbeitsgruppen und Plena zur Vernetzung lokaler Bündnisse, Auf- und Nachbereitung der bisherigen Proteste, Planungen von Aktionen und Debatte inhaltlicher Kontroversen.
 
Wir bitten aus organisatorischen Gründen dringend um Anmeldung unter:
konferenzanmeldung@kapitalismuskrise.org
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Nur noch wenige Plätze frei!


Sommer-Familiencamp 2009

vom 26. Juni bis 28. Juni
 
Der Verein für soziale Selbstverteidigung (VSSV), in Kooperation mit den gewerkschaftlichen Erwerbslosen-Arbeitskreisen der IG Metall Ludwigsfelde (ELA), des Gewerkschaftlichen Erwerbslosen-Arbeitskreises Südbrandenburg (GELA) des DGB und der Sozialen Bewegung Land Brandenburg (SBB)

Haus Hoher Golm lädt vom 26. Juni bis 28. Juni 2009 in die Herberge „Haus Hoher Golm“, in 15837 Baruth / OT Ließen zum Sommer-Familiencamp ein. [ Wo ist Ließen? ] http://www.montagsdemo-jueterbog.de/press/?page_id=510

Geboten wird ein Wochenende für sozial und politisch bewegte Menschen zum Kennenlernen, Erfahrungsaustausch, mit Netzwerkangeboten und Diskussionen, entspannt und ungezwungen beim Sonnenbaden (?), Brunchen, Grillen oder am Lagerfeuer.

http://www.montagsdemo-jueterbog.de/press
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Briefe – Meinungen - Positionen

Wir bitten alle Leserinnen und Leser um Zuschriften – Die Meinungen und Geschehnisse an der Basis sind uns wichtig. Der Text sollte ca. 30 Zeilen nicht wesentlich überschreiten Zuschriften bitte direkt an die Absenderadresse habichj(at)t-online.de senden.

 

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