Rundbrief Extra Nr. 10/2009
Informationen der BAG prekäre Lebenslagen für Mitglieder und Interessierte
Herausgeber: BAG Prekäre Lebenslagen e.V.i.G.
Postanschrift: c/o Jürgen Habich, Segeberger Str. 40, 24539
Neumünster
Verantwortlich für den Rundbrief extra: Jürgen Habich
Tel.: 04321 973666 Mobil: 0151 59998581
Fax: 0180 506 034 419 621
Mailto: bag-plesa(at)web.de
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Rundbrief nicht weiter interessiert sein oder diesen versehentlich
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bag-plesa_rundbrief_extra-owner@listi.jpberlin.de mit dem Vermerk
"Rundbrief bitte abmelden". Ich nehme Sie dann aus dem Verteiler. In
der Regel haben Sie ein Passwort bekommen und können sich dort
abmelden oder Änderungen selbst vornehmen. Der Rundbrief erscheint
nach Bedarf, in der Regel ca. alle drei Wochen und ist an keine
Mitgliedschaft gebunden. Neuanmeldungen können auf der folgenden Seite
vorgenommen werden
https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra
D I E T H E M E N
01 Aufruf des europäischen Netzwerks EAPN für ein
angemessenen Mindesteinkommen
02 Aus dem Vorstand
03 Aus Rechtsprechung und Gesetzgebung
04 Mitteilungen aus Verbänden, Initiativen und
Gewerkschaften
05 Termine und Tipps
01 Aufruf des europäischen Netzwerks EAPN für ein angemessenen Mindesteinkommen
In Deutschland und in anderen Staaten der Europäischen Union wird
Armut nur unzureichend bekämpft. In Deutschland können
Grundsicherungsleistungen weiterhin auf NULL reduziert werden.
Sanktionen durch die Ämter sind vor allem im SGB II an der
Tagesordnung. Deshalb rufen wir, die BAG Prekäre Lebenslagen, als
Mitglied der Nationalen Armutskonferenz zur Unterstützung des Aufrufs
des European Anti-Poverty Network (EAPN) auf.
Dazu die Pressemeldung von EAPN:
Brüssel, den 25. Mai 2009
Das European Anti-Poverty Network (EAPN) startet heute im Rahmen der
zweiten Stufe der Mindesteinkommens-Kampagne eine Website
http://www.adequateincome.eu/component/content/article/5-home-page/30-germany
EAPN ruft alle Menschen auf, die meinen, dass jede und jeder die
Möglichkeit, ein Leben in Würde zu leben, haben sollte, sich der
Kampagne durch die Unterzeichnung des Appells auf der Website
anzuschließen.
Prominente Persönlichkeiten wie Dario Fo (Nobelpreisträger),
Jacques Delors (ehemaliger Präsident der Europäischen Kommission),
Aye Aye Win (Direktor von Dignity International), John Monks
(Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes) und Conny
Reuter (Präsident der Sozialen Plattform) unterstützen den Aufruf
bereits.
79 Millionen Menschen in der Europäischen Union erleben täglich
Armut. Sie sind oft genug gezwungen, zu entscheiden, ob sie ihr
geringes Einkommen für Wärme oder Essen, Miete oder andere
lebenswichtige Gütern ausgeben sollen. Die Teilnehmer des 8.
Europäischen Treffens von Menschen mit Armutserfahrungen bestätigten
vor kurzem, dass angemessene und zugängliche Mindesteinkommenssysteme
verbunden mit sozialen Diensten und einer angemessenen Wohnung,
unerlässliche Instrumente in der Armutsbekämpfung sind.
"Mindesteinkommenssysteme sind ein Rettungsanker für viele
Menschen, die in Armut leben. Sie sichern Einkommen für
Unerlässliches und unterstützen die aktive gesellschaftliche
Integration. Gleichzeitig tragen sie aber auch zur Stabilisierung der
Wirtschaft bei und geben eine soziale Antwort auf die derzeitigen
wirtschaftliche Krise", sagte Ludo Horemans , Präsident von
EAPN.
"Mit dieser Kampagne sind wir nicht der Suche nach etwas Neuem; wir
fordern nur die Regierungen und die EU-Institutionen auf, die
bestehenden internationalen Instrumente für die Verwirklichung der
Menschenrechte umzusetzen. Wir sind überzeugt davon, dass ein
angemessenes Mindesteinkommen allen Teilen der Gesellschaft dient, da
es eine Grundlage für den Aufbau eines menschenwürdigen
Zusammenlebens darstellt", betonte Fintan Farrell, Direktor des
EAPN.
Als wesentlicher Teil dieser Kampagne fordert EAPN die Umsetzung der
EU-Empfehlung über die aktive Eingliederung vom Dezember 2008 durch
die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen. Es geht um die
"Anerkennung des grundlegenden Anspruchs jedes Einzelnen auf
Zuwendungen und Leistungen, die ausreichen, um ein menschenwürdiges
Leben zu führen, als Teil der umfassenden und konsistenten Bemühungen
zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung".
Jede und jeder kann durch die Unterzeichnung des Appells seinen
Beitrag an der Kampagne leisten.
http://www.adequateincome.eu/component/content/article/5-home-page/30-germany
>Sign Now
Bitte leiten Sie diesen Aufruf auch an weitere MitstreiterInnen
weiter.
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Endlich Armut abschaffen!
Zum Start der 2. Stufe der internationalen Mindesteinkommen-Kampagne
des European Anti-Poverty Network (EAPN) erklärt die stellvertretende
Parteivorsitzende Katja Kipping (die Linke) :
79 Millionen Menschen in Europa leben in einkommensbedingter Armut.
Ein Leben frei von Armut ist aber ein Menschenrecht. Zu Recht fordert
das Europäische Anti-Armuts-Netzwerk die Abschaffung der Armut in
Europa durch Mindesteinkommen. Es geht dabei um die Anerkennung des
grundlegenden Anspruchs jedes Einzelnen auf Zuwendungen und Leistungen,
die ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Ich unterstütze die von unserer Europaabgeordneten Gabriele
Zimmer im Bericht zur "Förderung der sozialen Integration und die
Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU"
vorgeschlagenen Schritte zur Umsetzung dieses Anspruchs:
Mindesteinkommenssysteme müssen so gestaltet werden, das die Menschen
Einkommen oberhalb der Armutsschwelle zur Verfügung haben. Neben den
bisherigen Mindesteinkommenssystemen ist auch die armutsbekämpfende
Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle zu prüfen,
heißt es in dem vom Europäischen Parlament mehrheitlich beschlossenen
Bericht.
Ich rufe alle Menschen auf, sich der Kampagne des Europäischen
Anti-Armuts-Netzwerkes anzuschließen. Armut muss endlich abgeschafft
werden - in Europa und überall auf der Welt.
http://die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/zurueck/presserklaerungen/artikel/endlich-armut-abschaffen
02 Aus dem Vorstand
Beschluss zur Satzungsänderung
Der Vorstand hat eine Satzungsänderung zur Gemeinnützigkeit
beschlossen, nachdem das Finanzamt für Körperschaften in Frankfurt
uns einen negativen Bescheid gegeben hat. Diese Satzungsänderung ist
ebenfalls notwendig geworden, damit der Verein jetzt zügig beim
Vereinsregister in Frankfurt eingetragen werden kann. Die notwendige
Satzungsänderung zur Gemeinnützigkeit wird der Vorstand auf seiner
nächsten Sitzung am 4. September in Hannover beschließen, damit diese
dann beim Finanzamt für Körperschaften beantragt werden kann.
Neue Zuständigkeiten in der Mitgliederverwaltung
Der Vorstand hat ebenfalls die Zuständigkeiten zu
Mitgliederverwaltung neu geregelt.
Verantwortlich hierfür ist jetzt Jürgen Habich, der mit
Unterstützung von Hinrich Garms, die Mitglieder anschreiben will.
Daher bitten wir alle Mitglieder, auch die die es noch werden wollen;
Überweisungen für Vereinsbeiträge zurückzustellen, bis ein neues
Konto eingerichtet ist. Mitgliedanträge nehmen wir weiterhin gerne
entgegen.
Internetpresens der BAG Prekäre Lebenslagen ist fertig
Falls es einigen entgangen sein sollte, die Interseiten sind
umgestaltet. Die Homepage der BAG-SHI besteht nur noch als Archiv und
kann weiterhin nachgelesen werden. Die Eingangsseite wurde noch auf der
Vorstandssitzung beschlossen und auch gleich von Frank Jäger
eingepflegt. http://www.bag-shi.de Gleichzeitig suchen
wir noch .einen Menschen die Seiten längerfristig pflegen kann.
Die Förderanträge zur Projektförderung beim Bundesministerium
sind fertig und beschlossen. Ebenso ist der erste Rundbrief in
Papierform beschlossen. Redaktionsschluss für eine 0-Nummer soll
voraussichtlich der 25. Juli sein.
Der Vorstand dankt noch einmal allen Beteiligten, die zu einem Gelingen
unserer Aktivitäten beigetragen haben.
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Ko-Treffen am 5. und 6. Juni in Frankfurt
Trotz einiger Absagen konnte das Treffen das in den Räumlichkeiten
des Frankfurter Arbeitslosenzentrums (FALZ) zur Vorbereitung des
Bundestreffens stattfand, durchgeführt werden. Hier wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
Das Bundestreffen läuft unter dem Motto:
Funf Jahre Hartz IV
Erwerbslosenbewegung – wie weiter?
Zum Ablauf des Bundestreffens am 4. bis 6. September:
Ab 13 Uhr tagt der Vorstand in Hannover, ab 16 Uhr machen Peter + Andi
Empfang
Jürgen kümmert sich um Anfragen/Anmeldungen
Es werden übereinstimmend folgende AGs beschlossen:
AG I: Rechtsdurchsetzung – Aktuelle Entwicklungen (Harald
Thome/Frank Jäger)
AG II: Grundeinkommen/Regelsatz/Existenzgeld (Hinrich Garms + Harald
Rein + Ingrid Wagner)
AG III: Aktuelle Entwicklungen, Forderungen + politische
Angriffsmöglichkeiten
(Jürgen Habich + Andreas Geiger + Frank Möller)
Freitag, 4. September:
19.30 Uhr Plenum + Regionale Besonderheiten, dann Vorstellung AGs
Samstag, 5. September:
9 Uhr Kurz-Plenum, dann Arbeit in den AG’s, 12.30 Uhr Essen, 14 Uhr
AG’s
18 Uhr Abendessen, 19 Uhr Mitgliederversammlung
Sonntag: 6. September
9.15 Plenum mir Verabschiedung Resolution und Wahl der
Ko-Kreis-Delegierten, 12.30 Uhr Mittagessen, dann Abreise
Kaffee und Kuchen:
am Empfangstisch werden 3 Euro pro Person für Kaffee und Kuchen für
Samstagnachmittag eingesammelt, sofern finanziell dies möglich
ist.
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NEU Veranstaltungen und Pressemitteilungen aus den Regionen können jetzt sofort über den Rundbrief-extra-Verteiler an bag-plesa_rundbrief_extra@listi.jpberlin.de geschickt werden.
Anregungen zum Rundbriefes extra, sofern sie redaktionell machbar
sind, nehmen wir gerne entgegen.
Änderung der Postadresse
Ebenso ist die postalische und telefonische Erreichbarkeit der BAG aus
organisatorischen Gründen geändert worden (siehe Adresse oben) Wir
haben jetzt ebenfalls eine neue Fax Nummer: 0180 506 034 419 621 die
Mitgliedsanträge können deshalb jetzt auch per Fax an die BAG
Prekäre Lebenslagen gesendet werden.
04 Aus Rechtsprechung und Sozialgesetzgebung
Der "Berliner Weg" für die Jobcenter
Mit einem neuen Vorschlag will die Berliner CDU einen Weg aufzeigen,
wie die Jobcenter zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen auch ab 2011
weiterarbeiten können. Entwickelt wurde ein Wahlrecht der Kommunen,
nach dem diese die Jobcenter entweder selbst betreiben dürfen oder die
Bundesagentur für Arbeit für ihr jeweiliges Gebiet mit der Führung
des Jobcenters betrauen können.
CDU Berlin
http://www.cduberlin.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=101
Bundesratsinitiative für Jobcenter
Das Bayerische Sozialministerium plant eine Initiative zur Lösung
des Jobcenter-Konflikts. Die Eckpunkte: Die Vermittlung aller
Arbeitslosen wird bei der Bundesagentur für Arbeit, die Entscheidung
über die Bedürftigkeit und damit der Vollzug der Geldleistungen -
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - wird bei den Kommunen
zusammengeführt.
Bayerisches Sozialministerium
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0903-118.htm
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Aus dem Rechtsprechungsticker von Tacheles 19/2009
Keine gesetzliche Vermutungsregelung zur Haushaltsgemeinschaft
BSG, Urteil vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R
Eine gesetzliche Vermutungsregelung, dass bereits dann, wenn Verwandte
und Verschwägerte gemeinsam in einer Wohnung zusammen leben, auch
immer von dem Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen werden
kann, gibt es nicht.
Das Vorliegen des Tatbestands der Haushaltsgemeinschaft ist mithin von
Amts wegen (§ 20 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) festzustellen (vgl H.
Schellhorn in Hohm, SGB II, § 9 RdNr 51, Stand 10/2007; Mecke in
Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 9 RdNr 66). Für die
Unterhaltsvermutung in § 9 Abs 5 SGB II reicht es gerade nicht aus,
wenn Verwandte oder Verschwägerte in einem Haushalt lediglich zusammen
wohnen. Vielmehr muss über die bloße Wohngemeinschaft hinaus der
Haushalt im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam geführt
werden (vgl Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 9 RdNr 157 ff,
Stand 2/2007; Peters in Estelmann, SGB II, § 9 RdNr 67 ff, Stand
10/2006; H. Schellhorn in Hohm, SGB II, § 9 RdNr 52 ff; Mecke in
Eicher/Spellbrink, aaO, RdNr 52 ff). Nach der Begründung des
Gesetzentwurfs des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt vom 5. September 2003 (BT-Drucks 15/1516, S 53) ist dies
dann der Fall, wenn die Verwandten oder Verschwägerten mit dem im
selben Haushalt lebenden Hilfebedürftigen "aus einem Topf"
wirtschaften. Die Anforderungen an das gemeinsame Wirtschaften gehen
daher über die gemeinsame Nutzung von Bad, Küche und ggf
Gemeinschaftsräumen hinaus. Auch der in Wohngemeinschaften häufig
anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs-
und Sanitärartikeln aus einer von allen Mitbewohnern zu gleichen
Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse begründet noch keine
Wirtschaftsgemeinschaft.
Die Voraussetzungen des Vorliegens einer solchen
Wirtschaftsgemeinschaft von mehreren in einer Wohnung zusammen lebenden
Verwandten oder Verschwägerten müssen vom jeweiligen
Grundsicherungsträger positiv festgestellt werden (anders jetzt wohl
die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu § 9 SGB II RdNr 9 und
23). Keinesfalls kann, was offensichtlich der Rechtsansicht der
Beklagten entspricht, davon ausgegangen werden, dass § 9 Abs 5 SGB II
eine Vermutungsregelung auch dahingehend enthält, dass bereits dann,
wenn Verwandte und Verschwägerte nur gemeinsam in einer Wohnung
zusammen leben, immer vom Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft
ausgegangen werden kann. Eine gesetzliche Vermutung auch für das
Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft enthält § 9 Abs 5 SGB II gerade
nicht. Dies folgt insbesondere aus einem Vergleich des § 9 Abs 5 SGB
II mit der Regelung des § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB
XII). § 36 Satz 1 SGB XII lautet: "Lebt eine Person, die Sozialhilfe
beansprucht (nachfragende Person), gemeinsam mit anderen Personen in
einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird
vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und
dass sie von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies
nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann." Eine
entsprechende Vermutungsregelung fehlt in § 9 Abs 5 SGB II. Der
Gesetzgeber hat - wie der Wortlaut der beiden Vorschriften ausweist -
im SGB II gerade darauf verzichtet zu normieren, dass bei einem
Zusammenleben von Verwandten oder Verschwägerten in einer Wohnung
bereits das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft vermutet werden kann.
Dass der Gesetzgeber des SGB II entsprechende Vermutungsregelungen
aufstellen kann, steht außer Frage. Er hat von dieser Möglichkeit
etwa durch die Neuregelungen des § 7 Abs 3a SGB II Gebrauch
gemacht.
Mithin ist davon auszugehen, dass es zunächst einer positiven
Feststellung des Grundsicherungsträgers bedarf, dass ein Wirtschaften
aus einem Topf (Haushaltsgemeinschaft) zwischen dem Hilfebedürftigen
und einem Verwandten bzw Verschwägerten vorliegt, mit dem dieser in
einer Wohnung zusammen lebt.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88523&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
BSG , Urteil vom 07.05.2009, Az. B 14 AS 31/07 R
Hartz IV Empfänger haben auch dann Anspruch auf Übernahme von
Wohnkosten , wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete
wohnen. Entscheidend sei nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag
vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren
Wohnraum zahlen .
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2009&nr=10945
05 Aus Verbänden, Initiativen, Gewerkschaften
Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen
http://www.gegen-ausgrenzung.de
Uns wurden von den Initiatoren der folgende Petitionsaufruf zum
mitzeichnen geschickt. Auch wenn unsere Forderung nach gleichem Recht
für alle Menschen, damit nicht erfüllt ist, so sollte sich Frau/Mann
doch fragen ob er/sie die Petition mitzeichnen will. Ob eine
Bargeldkampagne hier als soziokulturelles Existenzminimum ausreicht,
darf bezweifelt werden. Jedoch ist diese Kampagne ein wichtiger
Schritt, um rechtsradikalen Tendenzen vorzubeugen. Und gerade deshalb
sollten alle die Petition mitzeichnen.
Bargeld für Asylsuchende und Geduldete (Ende der Mitzeichnungfrist:
10. Juli 2009):
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3990
B E R L I N
Kriminalisierung in der Arbeitsgesellschaft
Veranstaltungsreihe des Erwerbslosentreffs in der Lunte
am Montag, d. 15.Juni 2009 um 19 Uhr in der Lunte, Weisestr.53
Vortrag und Diskussion mit Anne Seeck
Die neoliberale Politik hat in den letzten 20 Jahren zu sozialer
Unsicherheit geführt. Die armen Teile der Bevölkerung sollen mit
einer neuen Sicherheitspolitik gezähmt werden. In dem Vortrag wird die
Situation in den USA, Frankreich und Deutschland beleuchtet. In den USA
spielt das Gefängnis eine zentrale Rolle - das Gefängnis als
Staubsauger für "Sozialmüll". Dabei sind die Hauptklienten des
Sozialhilfe- und des Gefängnisarms in den USA im Wesentlichen die
beiden Gender-Seiten ein und derselben Medaille sind.
Das Abbrennen von Autos in den Pariser Banlieues ist wiederum eine
Botschaft, denn den dort lebenden Menschen werden die politischen und
sozialen Rechte vorenthalten. Die Wiederkehr der "gefährlichen
Klassen" ist auch in Deutschland von einem rassistischen Diskurs
begleitet. Hier wird gegen die "Verwahrlosung des öffentlichen Raums"
vorgegangen. Obdachlose und Drogenabhängige werden oftmals mit
Bußgeldern wegen Hausfriedensbruchs sanktioniert. Schwarzfahren und
Ladendiebstahl sind Massendelikte, wobei häufig die Armen
kriminalisiert werden, weil sie die Geldstrafen nicht zahlen können.
Das Strafen ist die Rache der Gesellschaft an den Unangepassten
überall.
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Jahresbilanz der Bürgerbeauftragten: Neuer Höchststand der Hilfegesuche
Kiel (SHL) - Einen neuen Höchstwert erreichten die Eingaben an die
Bürgerbeauftragte im Jahr 2008: 3.667 Bürgerinnen und Bürger suchten
Rat und Unterstützung bei der Landesbeauftragten für soziale
Angelegenheiten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der
Hilfesuchenden damit um 285 (8,43 %) an. Den absoluten Schwerpunkt der
Petitionen bildeten dabei die Fragen und Beschwerden zum
Sozialgesetzbuch II (SGB II / Hartz IV) mit 1.434 Eingaben (39,1
%).
,,Dieser Zuwachs an Petitionen im Berichtszeitraum erfüllt mich mit
großer Sorge", betont die Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels.
,,Gerade im Bereich des SGB II verfestigt sich das Bild von
gravierenden Mängeln im Verwaltungsablauf und Verwaltungshandeln bei
den Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften." Die Bürgerbeauftragte
stellt weiter fest: ,,Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist
dieser Zustand eine Zumutung. Das Gesetz enthält offensichtlich
strukturelle Fehler."
Deshalb mahnt Wille-Handels vier Jahre nach Einführung grundlegende
Korrekturen durch den Gesetzgeber an. Inhaltlich zeigten sich bei den
Eingaben zum SGB II immer wieder dieselben Probleme: Die Bürgerinnen
und Bürger beklagen sich über unverständliche und unübersichtliche
sowie fehlerhafte Bescheide.
Auch die völlig unzureichende Unterstützung sowie mangelnde
fachliche Beratung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt wird
kritisiert. Im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung hat sich
an den Problemen ebenfalls nichts geändert. Gestritten wird weiterhin
über die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten und ob
Wohnraum, der den Richtwerten der Kreise und kreisfreien Städte
entspricht, überhaupt auf dem Wohnungsmarkt angeboten wird.
Kritisch sieht die Bürgerbeauftragte auch den 2005 eingeführten
Kinderzuschlag: ,,Die Zielsetzung des Bundesgesetzgebers, mit der
Einführung des Kinderzuschlages Kinderarmut zu beseitigen, kann
aufgrund der Praxiserfahrungen als gescheitert bewertet werden", so
WilleHandels heute in Kiel. ,,Den betroffenen Bürgern ist nicht zu
vermitteln, welchen Sinn diese äußerst komplexe und im Verfahren sehr
bürokratische Leistung hat."
Als problematisch bewertet die Bürgerbeauftragte auch eine andere
Regelung des Landes: Danach ist es den Kreisen und kreisfreien Städten
erlaubt, Eltern an den Kinderbetreuungskosten zu beteiligen, wenn diese
lediglich über ein Einkommen von 85 % des Sozialhilfesatzes verfügen.
Hierzu sagte Wille-Handels: ,,Die Kinderbetreuungskosten werden im
Regelsatz nicht besonders berücksichtigt. Deshalb ist es völlig
unverständlich, wie sich die Eltern an den Betreuungskosten beteiligen
sollen, wenn sie kaum den Lebensunterhalt finanzieren können. Der
Landesgesetzgeber ist hier gefordert, sein Handeln zu überdenken." Das
Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den
Ratsuchenden werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr und mittwochs von 9.00 bis
18.30 Uhr zur Verfügung. Informationen zur Anreise stehen auf der
Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist
aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach
7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431 988-1240; Fax: 0431 988-1239;
Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).
http://www.ParlaNet.de/presseticker/2009-05/14/09-09-49-133a/PI-SgvDvRM6-lt.pdf
06 Tipps und Termine
K A S S E L
Das Bündnis „Wir zahlen nicht für eure Krise“ lädt ein:
Ratschlag und Aktionskonferenz am 27. / 28.6.09 in Kassel
Inhaltliche und praktische Perspektiven der Proteste
Am 28.3.2009 haben die Proteste gegen die herrschende Politik in der
Krise einen ersten sichtbaren Auftakt genommen. „Wir zahlen nicht
für eure Krise“ richtete den Blick auf Ungleichheit, Ungerechtigkeit
und Widersprüche, die durch die neoliberale Politik der letzten
Jahrzehnte verschärft wurden. Während die Profite dieser Politik
individuell angeeignet wurden, werden die Kosten zu Lasten der
Beschäftigten und Erwerbslosen, Rentner/innen, Studierenden und
Schüler/innen etc. verteilt. Sei es direkt durch die Kürzungen von
Bezügen und Leistungen, sei es indirekt durch die absehbare
öffentliche Armut der kommenden Jahre. [....] Vieles ist ungeklärt:
Was sind notwendige Sofortmaßnahmen, was können weitere Perspektiven
sein? .....Hier weiterlesen >
http://www.kapitalismuskrise.org/aktionskonferenz
Wir – der Kreis der vorbereitenden Gruppen, Organisationen und
Personen, die die Demonstrationen am 28.3. initiiert haben, –
möchten daher zu einer Konferenz einladen.
Samstag, 27.6., 18 Uhr
Podiumsdiskussion: „Wir zahlen nicht für eure Krise“ – Was sind
inhaltliche und praktische Perspektiven der Proteste? Als Beitrag zur
Eröffnung einer gemeinsamen Diskussion soll dabei die „Agenda
2009“ dienen, die kritisiert, revidiert, weiterentwickelt werden
kann.
Sonntag, 28.6. (Ende vorgesehen für 17 Uhr)
Arbeitsgruppen und Plena zur Vernetzung lokaler Bündnisse, Auf- und
Nachbereitung der bisherigen Proteste, Planungen von Aktionen und
Debatte inhaltlicher Kontroversen.
Wir bitten aus organisatorischen Gründen dringend um Anmeldung
unter:
konferenzanmeldung@kapitalismuskrise.org
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Nur noch wenige Plätze frei!
Sommer-Familiencamp 2009
vom 26. Juni bis 28. Juni
Der Verein für soziale Selbstverteidigung (VSSV), in Kooperation mit
den gewerkschaftlichen Erwerbslosen-Arbeitskreisen der IG Metall
Ludwigsfelde (ELA), des Gewerkschaftlichen Erwerbslosen-Arbeitskreises
Südbrandenburg (GELA) des DGB und der Sozialen Bewegung Land
Brandenburg (SBB)
Haus Hoher Golm lädt vom 26. Juni bis 28. Juni 2009 in die Herberge
„Haus Hoher Golm“, in 15837 Baruth / OT Ließen zum
Sommer-Familiencamp ein. [ Wo ist Ließen? ] http://www.montagsdemo-jueterbog.de/press/?page_id=510
Geboten wird ein Wochenende für sozial und politisch bewegte
Menschen zum Kennenlernen, Erfahrungsaustausch, mit Netzwerkangeboten
und Diskussionen, entspannt und ungezwungen beim Sonnenbaden (?),
Brunchen, Grillen oder am Lagerfeuer.
http://www.montagsdemo-jueterbog.de/press
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Briefe – Meinungen - Positionen
Wir bitten alle Leserinnen und Leser um Zuschriften – Die
Meinungen und Geschehnisse an der Basis sind uns wichtig. Der Text
sollte ca. 30 Zeilen nicht wesentlich überschreiten Zuschriften bitte
direkt an die Absenderadresse habichj(at)t-online.de senden.