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Rundbrief Extra Nr. 07/2010

by Frank Jäger last modified 2010-04-22 23:07

Informationen der BAG prekäre Lebenslagen für Mitglieder und Interessierte

Herausgeber: BAG Prekäre Lebenslagen e.V. www.bag-shi.de
Postanschrift: c/o Jürgen Habich, Segeberger Str. 40, 24539 Neumünster
Verantwortlich für den Rundbrief extra: Jürgen Habich
Tel.: 04321 973666 Mobil: 0151 59998581
Fax: 032 223 755 204
Mailto: bag-plesa@web.de

Für angegebene Links, deren Richtigkeit und Inhalte übernehmen wir keine Haftung.

Die Weitergabe ist mit Quellenangabe gewünscht. In der Regel bekommen Sie monatlich ein Passwort und können sich dort abmelden oder Änderungen selbst vornehmen. Der Rundbrief erscheint nach Bedarf, in der Regel ca. alle drei Wochen und ist an keine Mitgliedschaft gebunden.

Artikel die namentlich gekennzeichnet sind, geben nicht die Meinung der BAG Prekäre Lebenslagen wieder.

Neuanmeldungen können auf der folgenden Seite vorgenommen werden. https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra



D I E    T H E M E N

  1. Bundestreffen 2010 in Düsseldorf - Mit Wut gegen neue Zumutungen
  2. Bundesagentur fordert Wohnpauschale
  3. AWO Neumünster macht Kasse mit Ein-Euro-Jobbern
  4. Das pfändungsfreie Konto - Richtigstellung
  5. „Girokonto für Jedermann“ in der Praxis.
  6. Hartz IV - Armut und Entrechtung als politisches Ziel?



1     Mit Wut gegen neue Zumutungen

Bundestreffen 2010 in Düsseldorf vom 13. bis 16. Mai

Diese Veranstaltung wird erstmalig gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 
Liebe Mitglieder, Unterstützer/innen und an der Arbeit der BAG Prekäre Lebenslagen Interessierte,

ich freue mich Euch mitteilen zu können, jetzt endgültig auch finanziell gesichert ist.

Die BAG Prekäre Lebenslagen veranstaltet am Christi-Himmelfahrt-Wochenende in Düsseldorf ihr großes Bundestreffen 2010.

Hierzu seid Ihr herzlich eingeladen!

Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin plant etliche Eingriffe im Bereich der sozialen Sicherung. Das Gros dieser Zumutungen wird voraussichtlich erst nach der Landtagswahl in NRW am 9. Mai öffentlich bekannt gemacht und debattiert werden. Um uns über die sozialpolitische Entwicklung und die aktuellen Fragen im Zusammenhang mit der Existenzsicherung auszutauschen, laden wir vom Donnerstag 13. bis Sonntag 16. Mai zum Bundestreffen in die Jugendherberge in Düsseldorf, Düsseldorfer Str. 1, ein.

Das Treffen ist offen für alle Mitglieder und Interessierte an unserer (und Eurer) Arbeit. Auf dem Treffen werden Erfahrungen und Informationen ausgetauscht, inhaltliche Fragen diskutiert, politische Forderungen abgestimmt und es gibt Arbeitsgruppen zu den unten angegebenen Themen. Im Rahmen des Bundestreffens wird auch eine Mitgliederversammlung stattfinden, auf der unter anderen über eine Satzungsänderung und die Besetzung vakanter Vorstandsposten entschieden werden soll.

Außerdem wollen wir auf der Mitgliederversammlung über die weitere Arbeit des Vereins diskutieren.
Darüber hinaus soll das Bundestreffen auch wieder Raum für persönliche Begegnungen und persönlichen Austausch, für Spaß und Fröhlichkeit bieten.


Die Arbeitsgruppen:

AG 1:     Kosten der Unterkunft (Anne Eberle)

AG 2:     Kriminalisierung, Sanktionierung und Workfare (Angelika Wernick)

AG 3:     Was braucht der Mensch zum Leben ? (Regelsätze, BGE, Hinnrich Garms, Wolfram Otto)

AG 4:     Aktuelle politische Entwicklungen und Gegenwehr - Job Center, Abschaffung unabhängiger Beratungsstellen, Sozialgerichtsgesetz, Sachleistungen... (Jürgen Habich, Andreas Geiger)

AG 5:     Rechtsdurchsetzung (Guido Grüner [angefragt] oder Ulrike Gieselmann)

Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr in Düsseldorf dabei sein könnt!


Alles über den genauen Ablauf und der Anmeldung zum Bundestreffen findet Ihr 
hier



2    Bundesagentur fordert Wohnpauschale

In der Debatte über den Umbau des Hartz-IV-Systems plädiert die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Einführung einer Wohnkostenpauschale. "Ich könnte mir vorstellen, die Wohn- und Heizkostenerstattung in eine Wohnpauschale umzuwandeln", sagte BA-Vorstand Heinrich Alt der "Rheinischen Post". Die Pauschale "würde Anreize schaffen, sich günstigeren Wohnraum zu beschaffen", fügte er hinzu…“
http://www.welt.de/die-welt/politik/article6919184/Bundesagentur-fordert-Wohnpauschale.html
 

Wohnpauschale ist Einfallstor für Kürzungen

 „DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hat die Aussagen von Bundesagentur-Vize Heinrich Alt scharf kritisiert. Dieser schlug vor, die Wohn- und Heizkostenerstattung in eine Wohn-Pauschale umzuwandeln. Außerdem forderte er vermehrt Sach- statt Geldleistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern…“ DGB-Pressemitteilung vom 24.03.2010 externer Link
http://www.dgb.de/themen/++co++6f83df7c-3766-11df-6e55-00188b4dc422


Kein Job - keine Wohnung?

Kommentar von Stephan Hebel in der FR vom 24.03.2010 externer Link
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/2461212_Kommentar-zu-Hartz-IV-Kein-Job-keine-Wohnung.html
 


3     AWO Neumünster macht Kasse mit Ein-Euro-Jobbern

Seit Einführung von Hartz IV gängige Praxis der Awo Service GmbH

Sogenannte Ein-Euro-Jobs sind eigentlich dazu gedacht, Arbeitslose langsam wieder in reguläre Arbeit zu bringen. Ob das gelingt, ist umstritten. Nun zeigt ein Fall im schleswig-holsteinischen Neumünster fast exemplarisch das Problem: Die gemeinnützige Arbeiterwohlfahrt dort schickt Hartz-IV-Empfänger als Ein-Euro-Jobber zu hilfsbedürftigen Senioren - und kassiert von den Senioren dann acht Euro die Stunde, so NDR-Info in einer Meldung vom 22. März.
http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/awo130.html

Auch wenn sich jetzt alle Verantwortlichen von dieser Praxis distanzieren, Tatsache ist jedoch, dass diese Praxis auf Grund einer sogenannten „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ die zwischen der Arbeitsagentur und den Wirtschaftsverbänden abgeschlossen und seit Jahren praktiziert wurde, reguläre Arbeitsplätze vernichtet hat. So wurden Ein-Euro-Jobber von der Awo Service GmbH seit 2005 nicht nur im Pflegebereich zu diesen Tätigkeiten gezwungen; wer abgelehnt hat musste auch mit Sanktionen durch das Dienstleistungszentrum Neumünster (ARGE) rechnen.

Nein – Ein-Euro-Jobber wurden auch an eine Baufirma zu den oben genannten Bedingungen ausgeliehen. Ebenso war es seit 2005 gängige Praxis der Awo, Betroffene über die organische Müll- und Abfallentsorgung (OMA) zur Reinigung und Pflege von Privatgärten heranzuziehen.

Das Schweigen ist jetzt endlich nach fünf Jahren Hartz IV durch eine Betroffene gebrochen worden, die anonym bleiben wollte. Das ist besonders beachtenswert, denn hierzu gehört schon einiges am Mut. Auch das ist ein Grund weshalb ich mich als Vorstandsmitglied der BAG Prekäre Lebenslagen immer gegen Sanktionen in der Arbeitsförderung aussprechen werde, denn die Angst der Betroffenen vor Sanktionen, schafft keine neuen Arbeitsplätze und deckt Fehlentwicklungen in der Arbeitsmarktpolitik nicht auf.

Wenn jetzt alle Verantwortlichen, der Betriebsrat der Awo Service GmbH, die Gewerkschaft IG Bau in Neumünster und der Geschäftsführer der Arge, Herr Brüggen die sich alle auf diese sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinung“ berufen haben, als ich als damaliger Vorsitzender der Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung, Neumünster e.V., bei ihnen in dieser Angelegenheit vorgesprochen habe, um auf die Verdrängung von regulären Arbeitsplätzen aufmerksam zu machen, wurde eine Mauer des Schweigens errichtet. Jetzt genügt es nicht mehr über Sinn und Zweck der Ein-Euro-Jobs zu diskutieren, sondern die Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen.

Wenn jetzt die Verantwortlichen endlich begreifen, dass ein besserer Umgang mit den Erwerbslosen im Bereich des SGB II notwendig ist, um dauerhaft neue und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen, wären wir schon ein winzigen Schritt weiter gekommen. Das Recht auch von Langzeitarbeitslosen auf einen Existenzsichernden Arbeitsplatz würde gestärkt werden.

Jürgen Habich

Siehe hierzu auch ein Artikel aus den Neuen Deutschland vom 6. April
http://www.neues-deutschland.de/artikel/168481.die-soziale-zeitarbeitsfirma.html


AWO-Landesverband bestätigt die Abrechnungspraxis in Neumünster

Der AWO-Landesverband bestätigte am Montag diese Abrechnungspraxis der AWO Service GmbH Neumünster, über die der NDR berichtet hatte. Sprecher Werner Geest verwahrte sich aber gegen den Vorwurf, die AWO mache damit Kasse. Die acht Euro würden als Aufwandspauschale für Anfahrtskosten und für verwendete Reinigungsmittel erhoben. Auch Kosten für die Koordinierung würden damit gedeckt.

Der AWO-Bundesverband empfahl der AWO Neumünster "nachdrücklich", das Projekt umgehend einzustellen. "Wir müssen jeden Anschein vermeiden, dass Arbeitsmarktmittel nicht sachgerecht und im Interesse der Betroffenen eingesetzt werden", erklärte AWO-Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Für den Bremer Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel ist es schlicht ein Fall von "Abzocke". Der Sozialverband agiere wie eine Zeit- und Leiharbeitsfirma. Auch Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat große Bedenken. Für acht Euro die Stunde könne die Leistung "eigentlich auch auf dem Markt eingekauft werden", sagte Wolff der Frankfurter Rundschau. In der Konsequenz hieße das: Die AWO könnte mit ihrer Putzkolonne reguläre Jobs verdrängen.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2454196_Ein-Euro-Jobs-AWO-bittet-zur-Kasse.html

Inzwischen hat die Awo sämtliche Projekte ähnlicher Art in Neumünster eingestellt.
Rechtliche Folgen?

Fazit: "Wir werden künftig bei allen Maßnahmen, auch bei denen anderer Träger, genauer hingucken", kündigte DLZ-Geschäftsführer Brüggen an. "Wir begrüßen das", sagte Damm dazu. "Für uns erhöht sich damit die Rechtssicherheit." Ob der Vorfall bei der Awo rechtliche Folgen nach sich ziehen wird, konnte Brüggen noch nicht abschätzen.
http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/article/111/billige-hilfe-im-haushalt-aus-fuer-awo-projekt.html



4      Das pfändungsfreie Konto

Kontolose Menschen sind weiterhin auf die Gnade der Banken angewiesen

Das sogenannte P-Konto wird zum 1. Juli 2010 eingeführt. Voraussetzung ist jedoch, dass bereits ein Girokonto besteht und das P-Konto gibts nicht nur für Leistungsberechtigte im SGB II und SGB XII (Hartz IV). Nach wie vor muss jedoch vorher ein „Konto für Jedermann“ eingerichtet werden und hier besteht leider nach wie vor kein Recht auf ein Girokonto.
Jürgen Habich


Was ändert sich durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos?

Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage bringt die Einführung des neuen Pfändungsschutzkontos im Ergebnis viele (positive) Änderungen mit sich. Die wesentlichen Punkte werden im Folgenden als Auszählung dargestellt.

  • Das P-Konto bietet Pfändungsschutz unabhängig von der Art des Einkommens. Hiervon profitieren insbesondere Personen mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Die, oftmals zeitkritische, Einholung einer gerichtlichen Entscheidung zum Umfang des persönlichen Pfändungsschutzes entfällt (eine Änderung des Basispfändungsschutzes durch gerichtliche Entscheidung bleibt weiterhin möglich).
  • Effektiverer Pfändungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld (Beträge müssen nicht mehr innerhalb von sieben Tagen abgehoben werden).
  • Keine Kontoblockierungen wegen laufender Kontopfändung.
  • Reduzierung des Aufwandes für Banken bei Kontopfändungen. Damit einhergehend sinkt das Risiko, dass die Bank aufgrund des immensen Aufwandes das Girokonto kündigt.


Vorsicht bei Vermittlung eines P-Kontos gegen Gebühr

Durch die Einführung des P-Kontos im Jahr 2010 herrscht zurzeit bei Verbrauchern, die bisher Schwierigkeiten haben ein Girokonto zu bekommen, Verunsicherung. Insbesondere im Internet, aber auch in Kleinanzeigen oder bei ähnlichen Gelegenheiten werben „Dienstleister“ damit, dem betroffenen Verbraucher ein Girokonto bzw. Pfändungsschutzkonto gegen eine mehr oder weniger geringe Vermittlungsgebühr in Höhe von meist 20 bis 100 Euro verschaffen zu können.

Da das Pfändungsschutzkonto – wie beschrieben – gerade kein eigenständiges Girokonto ist, besteht zu der Annahme, eine solche Vermittlung sei durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos besonders erfolgsversprechend, kein Anlass. Darüber hinaus ist die Bestimmung eines Girokontos als P-Konto kostenfrei.

In diesem Zusammenhang kann nur dringend geraten werden von kostenpflichtigen Vermittlungsangeboten Abstand zu nehmen. Stattdessen sollte der Verbraucher gezielt bei der jeweiligen Bank nach einem Guthabenkonto auf Basis der Richtlinie „Girokonto für Jedermann“ fragen. In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere Sparkassen den im Rahmen dieser Richtlinie getroffenen Vereinbarungen am ehesten folgen.

Kritik am Modell des P-Kontos
Die Kritik am Modell des Pfändungsschutzkontos erstreckt sich im Wesentlichen darauf, dass nach Ansicht vieler Verbraucherschützer versäumt wurde, dem Verbraucher einen Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis an die Hand zu geben.

Die Kritik richtet sich daher im engeren Sinne nicht gegen das Modell des P-Kontos als Solches, sondern vielmehr gegen die seit Jahren unzureichende Umsetzung der Richtlinie „Girokonto für Jedermann“ in der Praxis.
http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html

mit Dank an Norbert Herrmann, Sozialberatung Bochum



5       „Girokonto für Jedermann“ in der Praxis.

Girokonto trotz SCHUFA-Negativeintrag

In den Unterlagen zu Kontoeröffnung, die der Antragsteller unterschreiben muss, findet sich bei deutschen Banken auch die sogenannte SCHUFA-Klausel. Diese berechtigt die Bank, die bei der SCHUFA zum Antragsteller hinterlegten Daten abzurufen. Daneben wird auch jedes neu eröffnete Konto dem Datenbestand der SCHUFA hinzugefügt.

Problematisch gestaltet sich die Eröffnung eines Girokontos oftmals, wenn in den Daten der SCHUFA für den Antragssteller ein Negativeintrag hinterlegt ist.

Um auch Personen mit schlechterer Bonität die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen und so einer sozialen Ausgrenzung vorzubeugen hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) Mitte der 90er Jahre auf Druck des Bundesministeriums für Finanzen die Richtlinie „Girokonto für jedermann“ verfasst. Im Rahmen dieser freiwilligen Selbstverpflichtung erklären die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft jedem Kunden, unabhängig von der Höhe der Zahlungseingänge, zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die kontoführende Bank nicht unzumutbar ist.

Eine solche Unzumutbarkeit kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Kunde bereits beim Vertragsschluss falsche Angaben macht, das Konto aufgrund dauerhafter Vollstreckungshandlungen von Gläubigern blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird. Ebenfalls kommen Belästigungen oder Gefährdungen anderer Kunden oder Bankmitarbeiter als Grund für eine Unzumutbarkeit in Betracht.

Gerade kein Grund gegen eine Kontoführung auf Guthabenbasis ist jedoch das Vorliegen eines negativen SCHUFA-Merkmals oder eine schlechte Bonität des Kunden.

Für den Fall, dass eine Bank die Kontoführung im Rahmen der Richtlinie „Girokonto für jedermann“ ablehnt oder ein auf Basis dieser Richtlinie geführtes Girokonto kündigt, besteht die Möglichkeit zur Anrufung der Kundenbeschwerdestellen des ZKA. Die richtige Beschwerdestelle ergibt sich aus der Art der jeweils betroffenen Bank.

Beschwerdestelle des ZKA für private Banken
Bundesverband deutscher Banken e. V.
Kundenbeschwerdestelle
Burgstraße 28
10178 Berlin
Tel.: 030/16 63 - 31 66

Beschwerdestelle des ZKA für Volks- und Raiffeisenbanken
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Tel.: 030/20 21 - 1631, -1632

Beschwerdestelle des ZKA für Sparkassen
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Tel.: 030/20 225 - 53 54

Beschwerdestelle des ZKA für öffentliche Banken
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 11 02 72
10832 Berlin

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/girokonto-trotz-schufa-eintrag.html
 


6     Hartz IV - Armut und Entrechtung als politisches Ziel?

Mit Workfare und 1-Euro-Jobs an den Rand der Gesellschaft.

Am 06. Mai 2010 um
19.30 Uhr im Gemeindesaal der kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth,
Schloßgartenplatz 5, 64293 Darmstadt

Eine Veranstaltung der Darmstädter Sozialhilfegruppe mit Prof. Dr. Helga Spindler

"Aktivierende Arbeitsmarktpolitik" mit den sog. 1-Euro-Jobs beruht auf dem Konzept Workfare. Workfare ist ein Mischwort aus dem Englischen - Work = Arbeit und Welfare = Wohlfahrt.

Workfare beruht auf dem scheinlogischen Satz "Keine Leistung ohne Gegenleistung". Workfare zielt darauf ab, Hartz-IV-Bezieher unter Androhung von Sanktionen zu unterbezahlter bzw. unbezahlter Arbeit im öffentlichen, wie privaten Sektor, mit exzessivem Lohndumping, Vertragslosigkeit und Kontrolle zu zwingen.

Das Prinzip Workfare unterstellt fälschlicherweise, Arbeitslosigkeit läge nicht primär an einem Fehlen an Arbeitsplätzen, sondern am mangelnden Willen der Betroffenen, an deren geringer Motivation.

Prof. Dr. Helga Spindler lehrt öffentliches Recht an der Universität Duisburg-Essen. Sie ist seit Jahrzehnten ausgewiesene Expertin der deutschen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.
http://www.darmstaedter-sozialhilfegruppe.de/aktuell/index.html



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Briefe – Meinungen - Positionen
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