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Pressemitteilung: Pauschalierung Bekleidungskosten in Frankfurt/Main

by Frank Jäger last modified 2004-08-07 18:13

Durch die Umstellung der Auszahlungsmodalitäten für die Bekleidungspauschale in Frankfurt/Main werden Sozialhilfebeziehende einmalig um 75,- € geprellt

Pressemitteilung

des Frankfurter Arbeitslosenzentrums
und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V.


Frankfurt, 16.09.2003

Zuwenig für den Wintermantel !
Stadt spart auf Kosten von Sozialhilfeberechtigten


Die Stadt Frankfurt am Main hat in Ihrem Schreiben an alle
SozialhilfebezieherInnen vom 28. August angekündigt, die Kleiderpauschale auf monatliche Auszahlung umzustellen.

Das Sozialamt/Grundsicherungsamt der Stadt Frankfurt beabsich-tigt, bei der Sozialhilfe im Zuge der Umstellung der Kleiderpauscha-le auf monatliche Auszahlung die Sozialhilfeberechtigten um einmalig jeweils 75,- € (insgesamt also etwa 2.5 bis 2.8 Millionen €) zu benachteiligen. Dies geht bei genauer Prüfung aus dem o.g. Schreiben der Behörde vom 28. August 2003 an alle Sozialhilfebe-zieherInnen in Frankfurt hervor.

Ebenfalls in diesem Schreiben gibt das Amt gegenüber den Hilfe-berechtigten vor, dass es sich bei der Umstellung nicht um eine Benachteiligung der Betroffenen, sondern um eine Besserstellung handelt, indem es behauptet, die Umstellung auf monatliche Zahlungsweise gebe den LeistungsbezieherInnen, künftig die „Möglichkeit, [...] frei zu disponieren“, schaffe „finanziellen Handlungsspielraum“ und solle ihnen sogar
„einen Teil Ihre[r] Selbstbestimmung zurückgeben“. Tatsächlich verlegt die Umstellung den Tag der Auszahlung um durchschnittlich 3 Monate nach hinten und benachteiligt so die Sozialhilfeberechtigten einmalig bei der Umstellung um drei mal 25 Euro.

Die Brisanz dieser vertuschten Kürzung besteht darin, dass sie zu einer Verletzung der Ansprüche der Betroffenen aus den §§ 3 und 21 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) führen kann, die eine bedarfsdeckende Gewährung der Kleiderpauschale vorschreiben, welche ohnehin in diesem Jahr um durchschnittlich 21,- € gekürzt worden war (s. Frankfurter Rundschau v. 02.08.2003, S. 25: „Kleiderpauschale...“) und damit für das laufende Jahr 2003 auf durchschnittlich 225,- € absinkt. Dieser Wert, der in Deutschland nur noch von Duisburg mit 219,- € unterschritten wird, muss jedoch die Bekleidungspreise im teuren Frankfurt abdecken.

Wir weisen darauf hin, dass gerade zur Deckung des Bedarfs an notwendiger Winterbekleidung keinerlei Möglichkeit zur Ansparung der Pauschalbeträge für Bekleidung besteht. Hinzu kommt der Fehlbetrag von 75,- €. Diese Form der Leistungsumstellung verstößt eindeutig gegen das Gebot der Bedarfsdeckung und das Gegenwärtigkeitsprinzip nach § 3 BSHG.

Den Betroffenen ist daher zu raten, gegen den erfolgten Bescheid Widerspruch einzulegen und den tatsächlichen Bedarf an Winterbekleidung im Oktober durch einen formlosen Antrag beim Sozialamt geltend zu machen. Nach dem Gesetz ist der Sozialhilfeträger dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch in der kommenden kalten Jahreszeit keine Frankfurter Kinder frieren müssen, weil eine bedarfsdeckende Kleiderpauschale nicht rechtzeitig an Sozialhilfeberechtigte ausgezahlt wurde.

Anna Veit (FALZ) und Frank Jäger (BAG-SHI)

Kontakt/Rückfragen:
Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ). 069-70 04 25
Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V. : 069-27 22 08 96


Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V.
Moselstraße 25
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 272208 98
Fax: 069 272208 97
email: info@bag-shi.de
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FALZ - Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V.
Am Hauptbahnhof 18, 60329 Frankfurt am Main,
Tel.: 069 / 70 04 25, Fax: 069 / 70 48 12, E-Mail: FALZ-@t-online.de

 

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