Gewinnen mit Hartz IV?
Über neue Legenden der Bundesregierung. Artikel von Frank Jäger, veröffentlicht in "Express" Dezember 2004.
Mit dem Inkrafttreten von Hartz IV wird die Armutsschwelle sehr viel weiter in die Mitte der Gesellschaft rücken. Erwerbslose, die im Januar nächsten Jahres aus Arbeitslosengeld und -hilfe in das Arbeitslosengeld II (Alg II) fallen werden, begreifen allmählich, dass ihnen und ihren Familien ein Absturz auf Sozialhilfeniveau droht. Unklar ist vielen zurzeit allerdings noch, wie niedrig dieses Niveau wirklich sein wird: Besteht überhaupt Anspruch auf Alg II, oder ist das Einkommen des/der Partner/in zu hoch? Werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen, oder droht ein Umzug in eine billigere Wohnung? Was bleibt vom Mini-Job übrig? Wird der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe auf die Leistung angerechnet? Um Forderungen nach weiteren Nachbesserungen abzuschmettern, bringt die Regierung nun diejenigen ins Spiel, die sich angeblich zu den »Hartz-Gewin-nern« zählen dürfen – die erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehenden. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob Hartz IV für diese Gruppe tatsächlich – wie von Rot-Grün und vielfach auch in der Presse behauptet – eine Verbesserung bedeutet.
Zwecks Stützung dieser Behauptung wird von der Bundesregierung
zunächst auf die Erhöhung des Regelsatzes beim Alg II gegenüber dem
Sozialhilfesatz um etwa 48 Euro verwiesen. Zudem seien die
Vermögensfreibeträge deutlich höher als bei der Sozialhilfe, und
künftig erlaube man Sozialhilfebeziehenden sogar den Besitz eines
»angemessenen« PKW. Verbesserungen versprechen sich
RegierungspolitikerInnen auch von den Eingliederungsleistungen der
Bundesarbeitsagentur, die ab Januar gleichermaßen für alle Alg
II-Berechtigten offen stünden. Ein genauerer Blick auf die neuen
Regelleistungen zum Lebensunterhalt macht aber deutlich, dass die
Regierung auch hier mit gezinkten Karten spielt.
Alg II ist eine der Sozialhilfe sehr ähnliche Leistung, die für die
Bedarfsgemeinschaft (i.d.R. Alleinlebende, Paare oder Familien) gewährt
wird. Ihre Höhe orientiert sich am staatlich definierten
soziokulturellen Existenzminimum. Alg II setzt sich zusammen aus dem
Regelsatz, aus dem alle Kosten für Bedarfe zum Leben bestritten werden
müssen, den »angemessenen« Kosten für die Unterkunft, ggf.
Mehrbedarfszuschlägen (z.B. für Alleinerziehende) und ggf. dem
»befristeten Zuschlag« nach Arbeitslosengeldbezug. Der rechnerisch
höhere Regelsatz, der ab 2005 für alle staatliche Fürsorgeleistungen
gilt, wird real aber aufgrund einer Reihe von Änderungen nicht erhöht,
sondern in Wahrheit deutlich herabgesenkt:
1. Aus dem Regelsatz müssen künftig nicht nur die Kosten zum täglichen Bedarf gezahlt, sondern auch not-wendige Neuanschaffungen, wie Kleidung, Möbel, Küchengeräte, Schulbedarfe, Renovierungen u.s.w. be-stritten werden. Diese Bedarfe werden in der heutigen Sozialhilfe noch auf Einzelantrag erstattet oder durch zusätzliche Pauschalen abgegolten. Im Schnitt bedeutet diese Umstellung eine zusätzliche Belastung vor allem für Haushalte mit Kindern. Alg II-BezieherInnen sollen in Zukunft aus dem winzigen Regelsatz Rücklagen für solche vergleichsweise teuren Anschaffungen bilden. Untersuchungen, die im Rahmen der Modellversuche zur Pauschalierung von Leistungen in der Sozialhilfe durchgeführt wurden, belegen aber, dass Sparen mit Alg II kaum möglich sein wird.
2. Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 17 Jahren werden künftig niedrigere Leistungen erhalten als bisher in der Sozialhilfe. Lediglich Kleinkinder bis zum siebten Lebensjahr erhalten etwas mehr Geld. Diese Verbesserung wird aber durch die komplette Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelleistung ab 2005 fast völlig aufgezehrt. Bislang blieben Familien im Sozialhilfebezug immerhin je 10,25 Euro vom Kindergeld für die ersten beiden Kinder. Die Regierung, die vorgibt, Kinderarmut bekämpfen zu wollen, stellt mit dem Alg II/Sozialgeld Minderjährige von 7 bis 17 Jahren monatlich zwischen 44 und 49 Euro schlechter als in der heutigen Sozialhilfe.[1]
3. Aus dem Regelsatz der Sozialhilfe müssen seit Inkrafttreten der
Gesundheitsreform im Januar 2004 zusätzliche Kosten für Zuzahlungen bei
Krankheitskosten und Praxisgebühren bis zu einer Belastungsgrenze von
zwei Prozent des Jahresregelsatzes (ChronikerInnen: ein Prozent)
getragen werden. Allein das führt in der Regel zu Ausgaben von
monatlich ca. 6,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für
nichtverschreibungspflichtige Medikamente, Brillen und Krankenfahrten,
die JedeR jetzt selbst tragen muss. Die Gesundheitsreform führte zu
Jahresbeginn erstmals zu einer realen Senkung des
Sozialhilferegelsatzes, dem gesetzlich und gesellschaftlich anerkannten
Existenzminimum. [2] Weil der Sozialhilferegelsatz
jedoch seit vielen Jahren nur unzureichend der tatsächlichen
Entwicklung von Preisen und Verbrauchsverhalten angepasst wurde,
erfolgte schon dieser Einschnitt weit unterhalb der Armutsschwelle. Mit
Hartz IV wird in kleinen Schritten an unterschiedlichen Stellen weiter
am Existenzminimum gesägt: Die Eigenbeteiligung bei Krankheitskosten
wird auf 8,86 Euro heraufgesetzt (minus 2,14 Euro pro Monat);
vielerorts wird versucht, die Wasserkosten aus den Leistungen für die
Unterkunft heraus- und in den Regesatz hineinzurechnen (minus 15 bis 20
Euro pro Kopf und Monat); und es ist abzusehen, dass die »angemessenen«
Kosten für die Unterkunft künftig weiter nach unten definiert
werden...
Sozialhilfe schützt schon heute nicht vor Armut und gesellschaftlicher
Ausgrenzung. Im Zuge der »Hartz IV-Reform« drücken Bundesregierung und
örtliche Träger von Alg II das Leistungsniveau noch weiter unter die
Armutsschwelle. Wer glaubt, dass die Erhöhung der Vermögensfreibeträge
oder die Möglichkeit, einen PKW zu besitzen, für Betroffene eine
Verbesserung darstellt, sollte erklären, wie man aus der Armutsleistung
Alg II Vermögen anhäufen oder ein KFZ bezahlen können soll. Die
Aufnahme in die Rentenversicherung, die erwerbsfähigen
Sozialhilfebeziehenden pro Jahr 2,64 Euro an Rentenansprüchen
einbringt, kann wohl nicht als »Gewinnerprämie« bezeichnet werden. Und
der Blick auf die heutige Vergabepraxis von Eingliederungsleistungen
zeigt, dass auch hier keine Gewinne für Sozialhilfebeziehende zu
erzielen sind. Als förderungswürdig gelten nur die Erwerbslosen mit
einer 70-prozentigen Vermittlungschance. Die meisten
SozialhilfebezieherInnen gehen da leer aus.
Ziel der »Hartz-Reformen« ist die Senkung des Existenzminimums und die
Verschlechterung der Lage aller Arbeitslosen, damit sie gezwungen sind,
unter lausigen Bedingungen zu Armutslöhnen zu arbeiten. Verlierer sind
ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose und SozialhilfebezieherInnen. Die Mär
von angeblichen »Hartz-Gewinnern« soll nur einen Keil zwischen die
Betroffenen treiben, die Mobilisierung zu Protestaktionen behindern und
die Akzeptanz des Verarmungsprojekts in der Gesellschaft gewährleisten.
Gewinner der rot grünen »Reformpolitik« findet man jedoch einzig und
allein auf der Seite des Kapitals.
* Frank Jäger arbeitet bei der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen
e.V. (BAG-SHI), jaeger@bag-shi.de; www.bag-shi.de 
(1) Der heutige Sozialhilfe-Regelsatz
für Kinder von 7 bis 13 Jahren (NRW) beträgt: 192 Euro + 24 Euro
(Bekleidungspauschale) + 25 Euro (Summe einmalige Leistungen) = 241
Euro, zzgl. 10,25 nicht angerechnetes Kindergeld nach Abs. 2 Nr. 5
BSHG. In Summe mtl. Haben = 251,25. Demgegenüber beträgt das Sozialgeld
ab 2005 für Kinder von 0 bis 13 Jahren 207 Euro (Kindergeldzuschlag
fällt ab 2005 weg). Differenz: 44,25 Euro
Der heutige Sozialhilfe-Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren
(NRW) beträgt: 266 Euro + 24 Euro (Bekleidungspauschale) + 25 Euro
(Summe einmalige Leistungen) = 315 Euro, zzgl. 10,25 nicht
angerechnetes Kindergeld nach Abs. 2 Nr. 5 BSHG. In Summe mtl. Haben =
325,25. Das Sozialgeld ab 2005 beträgt für Kinder von 14 bis 17 Jahren
276 Euro (Kindergeldzuschlag fällt ab 2005 weg). Differenz: 49,25
Euro
(2) Vgl. Helga Spindler: »Kollateralschäden der Gesundheitsreform. Existenzminimumsenkung in der Sozialhilfe«, in: express, Nr. 3/2004, S. 6ff. und Nr.4/2004, S. 12ff.
Erschienen im express, Zeitschrift
für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit,
12/04