Auszugweiser Vorabdruck der BAG-SHI-Stellungnahme zu „Dezentralisierung“ oder „Kommunalisierung“ sozialer Leistungen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI lehnt eine „Dezentralisierung“ oder „Kommunalisierung“ sozialer Leistungen, wie sie von verschiedenen Parteien und Interessenvertretungen gefordert wird, ab.
Gegen eine Dezentralisierung der Aufgabenwahrnehmung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) spricht aus Sicht der BAG-SHI als seit 1991 bestehender bundesweiter Vertretung der auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesenen Menschen in erster Linie die für Betroffene sich daraus ergebende verstärkte Rechtsunsicherheit und die sich hierdurch ergebende massive Verschlechterung ihrer Rechtsposition:
Eine einheitliche Sozialgesetzgebung benötigt ebenso einheitliche und leicht verständliche, überregional gültige verfahrensrechtliche Durchführungsrichtlinien, die Verwaltungsverfahren transparent machen und es Bürgerinnen und Bürgern jederzeit ermöglichen, Entscheidungen der Verwaltungsbehörden nachzuvollziehen und gegebenenfalls überprüfen zu lassen.
Weiterhin muss nach Ansicht der BAG-SHI staatlicherseits gerade bei Leistungen im Existenz sichernden sozialen Bereich gewährleistet sein, dass allen Bürgerinnen und Bürger in Notlagen zeitnah Hilfe und Beratung auf möglichst niedrigschwelligem Niveau angeboten werden kann, ohne dass unnötige Zugangsbarrieren oder Vorprüfungen Menschen in Not den Zugang zu ihnen zustehenden Leistungen unnötig erschweren oder gar versagen.
Die so geforderten verwaltungsverfahrenstechnischen Grundbedingungen Niedrigschwelligkeit, Überprüfbarkeit und Transparenz sieht die BAG-SHI allerdings als gefährdet an, wenn den derzeit bestehenden 442 SGB II-Trägereinheiten die eigenständige verwaltungs- und verfahrenstechnische Ausübungshoheit überlassen würde; einen Rückfall in die Zeiten der fürsorgeverwalterischen Armutsbekämpfung vorvergangener Jahrhunderte sollte im Sinne der Betroffenen wie auch des Bundes zugunsten bundeseinheitlicher Rechtswahrnehmung und Überprüfbarkeit unter allen Umständen vermieden werden.
Unabhängig davon, dass individuelle Qualifikation und Motivation der Fallmanagerinnen und Fallmanager eine entscheidende Rolle bei der Beratung und Unterstützung Hilfesuchender spielen scheint es auch, nach vorsichtiger Auswertung erster Evaluationsergebnisse[1], bei der Betrachtung der jeweiligen organisatorischer Art der Aufgabenwahrnehmung Unterschiede zu geben, die sich zumindest verstärkend auf die jeweils praktizierte Leistungsgewährungspraxis, den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente als auch die nachhaltige Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt auswirken.
Diese Auswirkungen scheinen sich jedoch weniger an der jeweils gewählten Form der Aufgabenwahrnehmung (ARGE versus zugelassene kommunale Träger bzw. in wenigen Fällen der getrennten Aufgabenwahrnehmung) festzumachen: Einfluss scheint, bei Auswertung der bis August 2007 vorliegenden deskriptiven (!) Evaluationsberichte des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. IAW im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, vielmehr der jeweils gewählte Typ der Organisation der Kundenbetreuung.
Im Rahmen einer umfassenden bundesweiten e-mail Befragung aller SGB II-Trägerdienststellen differenziert das IAW organisationstypologisch acht Grundtypen der Organisation der Kundenbetreuung, die es in vier „Basistypen“ generiert:
„Dabei wird deutlich, dass man bereits hinsichtlich der organisatorischen Umsetzung zentraler Elemente der Leistungsprozesse nicht von „der ARGE“ oder „den zugelassenen kommunalen Trägern“ sprechen sollte, sondern dass auch innerhalb der Formen der Aufgabenwahrnehmung große Unterschiede in den Betreuungsphilosophien existieren.“[2]
Die Scheidelinie einer statistisch betrachteten möglichst „gelungenen“ Aufgabenwahrnehmung sollte, folgt man dieser Philosophie, also nicht zwischen den beiden idealtypischen Verwaltungsmodellen ARGE versus zugelassene kommunale Träger („Optionskommunen“), sondern wenn überhaupt, auf Basis einer Auswertung der Vor- und Nachteile verschiedener organisationstypologischer Kundenbetreuungsmodelle in betracht gezogen werden, wobei einer solchen Differenzierung angesichts der eher (partei-) politisch geprägten Diskussionen um die Vorteile der eher von neoliberaler Seite forcierten dezentralen Lösungen respektive der eher unter sozial-ethischen Gesichtspunkten geforderten rechtseinheitlichen Lösungen in der Praxis wenig Chancen eingeräumt werden.
Forderungen aus Betroffenensicht
Die BAG-SHI spricht sich für eine bundeseinheitliche Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des SGB II unter Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und bundeseinheitliche, vergleichbare Durchführungsbestimmungen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung aus und gegen eine Dezentralisierung.
Als Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen wie als Betroffenenvertretung fordert sie den Ausbau und die Stärkung der Rechtsposition Betroffener sowie den Ausbau und die Unterstützung unabhängiger Beratungsmöglichkeiten.
Gleichzeitig schlägt die BAG-SHI auf kommunaler Ebene die Einrichtung von Beiräten unter Beteiligung unabhängiger Betroffeneninitiativen und –organisationen, der Kommunen, der Arbeitsgemeinschaften bzw. der „Optionskommunen“ bzw. der Kreise mit Formen der getrennten Aufgabenwahrnehmung, Vertreterinnen und Vertretern von Maßnahmeträgern, arbeitsmarktpolitischen Akteuren vor Ort so wie der Bundesagentur für Arbeit vor. Mit Einrichtung solcher Beiräte sollen Probleme, die im Rahmen der Leistungsgewährungspraxis, des Fallmanagements, der Arbeitsvermittlung und der Ausgestaltung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auftreten, geklärt und es sollen konstruktive Lösungen für die vielfältigen, regional unterschiedlichen Probleme erarbeitet werden.
Durch die Schaffung solcher Beiräte ließen sich auch die Forderungen nach verbesserter Einbeziehung der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Akteure ‚vor Ort’ und der Stärkung der Handlungsmöglichkeiten unter besonderer Beachtung regionaler Besonderheiten realisieren, ohne die Rechtsposition Betroffener weiter zu schwächen.
Gleichsam ließen sich im Rahmen verpflichtend auf Trägerebene einzurichtender Beiräte, die die bereits bestehenden so genannten ARGE-Beiräte ablösen sollten, Möglichkeiten schaffen, kommunale Besonderheiten und regional unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen entsprechend zu berücksichtigen und Informationen für interregionale Vergleiche zu erarbeiten – und somit zentrale Forderungen der „Dezentralisierungsbefürworter“ mit den Erfordernissen bundeseinheitlicher Rechtsausführungsstandards jenseits parteipolitischer Notwendigkeiten zu verbinden.
Zusätzlich flankiert werden sollte die Einrichtung solcher „Sozialbeiräte“ durch eine Qualifizierungs- und Sensibilisierungsoffensive der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn bzw. kommunalen Träger, um fünf Jahre nach Beginn der „Hartz -Reformen“ nachhaltige Erfolge zu erreichen.
Grundsätzlich ist die BAG-SHI der festen Überzeugung, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die das Ziel einer nachhaltigen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt als Ziel haben sollen, ohne die verstärkte Einbindung der jeweiligen Betroffenen kontraproduktiv und nicht zielführend sind.
Eine solche notwendige verstärkte Einbindung kann allerdings nur
über eine Stärkung der Mitwirkungsrechte unter dem Stichwort des
„Förderns“ geleistet werden und die Möglichkeit, sich über
unabhängige Beratungs- und Informationsangebote zu informieren.
Frankfurt/Main, 20.08.2007
[1] Vgl. Institut für
Angewandte Wirtschaftsforschung e.V.: War die Ausgangslage für
zugelassene kommunale Träger und Arbeitsgemeinschaften
unterschiedlich? – Eine vergleichende Analyse von wirtschaftlichem
Kontext und Arbeitsmarkt vor Einführung des SGB II; Tübingen, April
2006; auch: Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V.:
Struktur der Bedarfsgemeinschaften und der Arbeitslosigkeit in den SGB
II-Trägereinheiten mit unterschiedlicher Form der Aufgabenwahrnehmung
– Ein Vergleich der Situation zum 31. Dezember 2005; Tübingen, Juli
2006; auch: Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V.:
Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB
II-Arbeitslosigkeit im I. Quartal 2006 nach Formen der
Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der
Kundenbetreuung; Tübingen Oktober 2006; auch: Institut für Angewandte
Wirtschaftsforschung e.V.: SGB II-Hilfebedürftigkeit und
Arbeitsmarktsituation im 1. Halbjahr 2006 nach Formen der
Aufgabenwahrnehmung; Tübingen, Januar 2007; auch: Institut für
Angewandte Wirtschaftsforschung e.V.: Registrierte Arbeitslosigkeit und
Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II – Konzeption und
exemplarische empirische Umsetzung; Tübingen, April 2007; auch: Vgl.
Bertelsmann Stiftung (Hg.): Jahresbericht 2006 für das SGB
II-Benchmarking der Optionskommunen; Gütersloh 2007;
http://www.kreise.de/landkreistag/dlt-aktuell/alhi-sozhi/bericht_option_2006.pdf
; auch: Dt. Landkreistag (Hg.): Evaluation der Aufgabenträgerschaft
nach dem SGB II – Ergebnisse der zweiten Feldphase und der ersten
flächendeckenden Erhebung, Band 59 der Veröffentlichungen des Vereins
für Geschichte des Deutschen Landkreistags e.V., Berlin, Juli 2006;
http://www.kreise.de/landkreistag/dlt-aktuell/veroeffentlichungen/evaluation_der_aufgabentraegerschaft_nach_dem_sgb_ii.pdf;
auch: Vgl. Internationales Institut für Staats- und
Europawissenschaften ISE: Differenzierte Zuständigkeiten im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung vor Ort (Agentur, Kommunen, beauftragte Dritte,
ARGEn) - Sonderauswertung zur ersten flächendeckenden Erhebung der ISE
im Auftrag des Deutschen Landkreistags 2006, Stand Mai/Juni 2006;
http://www.sgb-ii.net/portal/texte/ise_aufgabenteilung.pdf Stand: 12.
Januar 2007, Anlage zum DLT-RS 067/2007;
http://www.sgb-ii.net/portal/lag/bmas_arge.pdf; auch: Vgl.
Blien,U./Kaufmann, K./Rüb, F./Werner, D.: Regionale Typisierung im SGB
II-Bereich (Aktualisierung 2006) – Fachliche Dokumentation (Stand:
01.01.2007); IAB Nürnberg, 2007
[2] IAW e.V.: Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im I. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung, Quartalsbericht Oktober 2006; Tübingen 2006; S. 9