„Aktuelle Alg-II-Zumutungen“ – Kurzbericht über die Ergebnisse der Umfrage
Kurzbericht einer (Blitz-)Umfrage vom Juni/Juli 2005 zur Bearbeitung der Folgeanträge auf Alg-II und zu den Nachweisforderungen der Behörden. Außerdem wurden Fragen nach eventuellen Aufforderungen zum Umzug, zur Übernahme der Kosten der Unterkunft sowie zur Erreichbarkeit der Behördenmitarbeiter/-innen gestellt. Ausgewertet wurden 118 rechtzeitig bei uns eingetroffene Antworten. Ergebnisse sind u.a.: In über 2/3 aller Optionskommunen werden beim Folgeantrag verschärft Nachweise gefordert. 50 % der Befragten gaben an, dass bereits Umzugsaufforderungen verschickt wurden. 66 % der Befragten gaben an, die Sachbearbeiter/-innen seien auch im Juni noch schwer zu erreichen .
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Ein Bericht von Anne Ames
Wir haben uns am 2. Juni 2005 per Mail an die Leserinnen und Leser des "BAG-SHI Rundbriefs Extra" sowie des "Vorsicht!Arbeitslosengeld II"-Newsletters, also an insgesamt ca. 760 Alg-II-Betroffene, Initiativen, BAG-SHI-Mitglieder und andere Kooperationspartner/-innen gewandt und sie gebeten, uns einige Fragen zu ihren aktuellen Erfahrungen mit der Umsetzung des SGB II zu beantworten. Unsere Anfrage wurde von einigen der Adressaten auch an weitere Initiativen und Beratungsstellen weitergeleitet. Die Fragen bezogen sich auf die Bearbeitung der Folgeanträge für Alg-II, auf die Nachweisforderungen der Behörden, auf eventuelle Aufforderungen zum Umzug und die Übernahme der Kosten der Unterkunft sowie die Erreichbarkeit der Behördenmitarbeiter/-innen.
Bis zum 18. Juni 2005 haben wir 118 Antworten auf die Umfrage erhalten. Bei allen, die uns ihre Erfahrungen mitgeteilt haben, bedanken wir uns recht herzlich. Entschuldigen müssen wir uns bei denjenigen, deren Fragebögen bei der Auswertung nicht mehr berücksichtigt werden konnten, weil sie uns zu spät erreichten.[1] Wir hatten versäumt, einen verbindlichen Einsendeschluss anzugeben. Das werden wir bei künftigen Umfragen unbedingt beachten.
Die Antworten haben wir per EDV erfasst und ausgewertet. Wir veröffentlichen hier eine Kurzfassung des Ergebnisberichtes. Die vollständige Fassung des Berichtes ist demnächst auf unserer Homepage unter www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2 zu finden.
Die Erfahrungsbasis der Auskunftgeber/-innen
Die Umfrage wurde von 52 Initiativen oder Beratungsstellen, von 58 persönlich von Alg-II-Betroffenen sowie von 8 Personen beantwortet, die sowohl persönlich betroffen sind als auch in einer Initiative arbeiten.
Tabelle 1: Die Auskunftgeber/-innen und ihre Informationsbasis
| Auskunftgeber/-in | ||||
|---|---|---|---|---|
| Erfahrung | Initiative / Beratungsstelle | Betroffene/r | beides | Summe |
| persönliche Erfahrung | 1 | 53 | 54 | |
| breitere Informationsbasis | 50 | 2 | 1 | 53 |
| beides | 1 | 3 | 7 | 11 |
| Summe | 52 | 58 | 8 | 118 |
Für die folgende Darstellung der Antworten sind die 60 Umfragebeteiligten, die sowohl persönlich betroffen als auch Beratungsstelle oder Initiative sind, zur Kategorie "Beratungsstellen" zusammengefasst.
92 Antworten kamen aus Orten, in denen eine Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommune (im Folgenden: ARGE) für die Alg-II-Leistungen zuständig ist, 17 Antworten kamen aus Landkreisen oder kreisfreien Städten, die das SGB II in Eigenregie umsetzen (im Folgenden: Optionskommunen). In fünf Fällen war die Rechtsform des SGB-II-Trägers noch nicht geklärt, vier Antwortende machten zur Frage des SGB-II-Trägers keine Angabe.
Die folgende Tabelle zeigt, aus welchen Bundesländern uns wie viele Antworten erreichten, mit welchen SGB-II-Trägern die jeweiligen Auskunftgeber/-innen zu tun haben und wie viele von ihnen Beratungsstellen und wie viele Betroffene sind:
Tabelle 2: Antwortende nach Bundesländern, Art des Alg-II-Trägers und Art des Aufkunftgebers
| Arge | Optionskommune | noch keine Rechtsform | keine Angabe zum Träger | Summe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Land | Initia- tive / Beratungs- stelle |
Betrof- fene/r |
Initia- tive / Beratungs- stelle |
Betrof fene/r |
Initia- tive / Beratungs- stelle |
Betrof- fene/r |
Initia- tive / Beratungs- stelle |
Betrof- fene/r |
|
| Brandenburg | 1 | 1 | 2 | ||||||
| Berlin | 1 | 4 | 5 | ||||||
| Baden- Württemberg |
5 | 1 | 1 | 1 | 8 | ||||
| Bayern | 4 | 6 | 1 | 11 | |||||
| Bremen | 2 | 2 | |||||||
| Hessen | 5 | 1 | 2 | 2 | 10 | ||||
| Hamburg | 2 | 2 | 4 | ||||||
| Mecklenburg- Vorpommern |
1 | 4 | 5 | ||||||
| Niedersachsen | 6 | 1 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 14 | |
| Nordrhein- Westfalen |
7 | 5 | 3 | 2 | 2 | 1 | 20 | ||
| Rheinland- Pfalz |
3 | 2 | 5 | ||||||
| Schleswig- Holstein |
2 | 1 | 3 | ||||||
| Saarland | 1 | 1 | 2 | ||||||
| Sachsen | 4 | 2 | 6 | ||||||
| Sachsen- Anhalt |
1 | 1 | |||||||
| keine Angabe zum Bundesland | 7 | 12 | 1 | 20 | |||||
| Summe | 46 | 46 | 9 | 8 | 4 | 1 | 1 | 3 | 118 |
Außer Thüringen sind sämtliche Bundesländer in der Umfrage vertreten, allerdings kamen aus den östlichen Bundesländern deutlich weniger Antworten als aus den westlichen.[2]
Der behördliche Umgang mit der Notwendigkeit von Folgeanträgen
41 der 60 Beratungsstellen gaben an, dass die zuständigen Behörden die Formulare für die Folgebeantragung von Alg-II verschickt hätten, fünf Beratungsstellen verneinten diese Frage. Nach Auskunft von zwölf Beratungsstellen wird dies in ihrem Zuständigkeitsbereich unterschiedlich gehandhabt. Zwei Beratungsstellen machten zu der Frage keine Angabe.
Fünfzehn Beratungsstellen verneinten die Frage, ob die Betroffenen per Anschreiben darauf hingewiesen wurden, dass sie einen Folgeantrag stellen müssen. Eine dieser fünfzehn Beratungsstellen gab zugleich an, dass die zuständige Behörde - es handelt sich um eine optierende Landkreisverwaltung - auch keine Folgeantragsformulare verschickt habe.
Deutlicher wird das Ausmaß, in dem die Behörden es versäumen, die Bezieher/-innen von Alg II in irgend einer Weise auf die Notwendigkeit von Folgeanträgen hinzuweisen, aus den Antworten der Betroffenen. Von ihnen gaben 15, also mehr als ein Viertel an, dass weder ein Folgeantrags-Formular verschickt worden sei, noch das Amt per Anschreiben über die Notwendigkeit informiert habe.
Darüber hinaus führte die Notwendigkeit, schon nach wenigen Monaten die Anträge auf Alg II neu zu stellen und zu bearbeiten offenbar in zahlreichen Fällen zu einer Verzögerung der Auszahlung des Geldes, auf das die Betroffenen dringend angewiesen sind. Hierüber gibt die nächste Tabelle Auskunft:
Tabelle 3: Verspätung der Alg-II-Leistungen wegen der Notwendigkeit von Folgeanträgen
| verspätete Alg-II-Leistung | nach Erfahrung der Beratungsstellen | in Prozent | nach Erfahrung der Betroffenen | in Prozent |
|---|---|---|---|---|
| ja | 30 | 50 % | 11 | 19 % |
| unterschiedlich | 1 | 2 % | 0 | 0 % |
| nein | 22 | 36 % | 29 | 50 % |
| keine Angabe | 7 | 12 % | 18 | 31 % |
| Summe | 60 | 100 % | 58 | 100 % |
21 Auskunftgeber/-innen haben auch die Frage nach der Dauer der Auszahlungsverzögerung beantwortet, wobei sechs von ihnen eine Verzögerung von einer Woche, die übrigen zum Teil erheblich längere Zeiträume nannten.
Erhöhung der Nachweisforderungen
Ein wesentlicher Grund für die Verzögerungen bei Bearbeitung der Folgeanträge und damit der Auszahlung des Alg II dürfte darin liegen, dass in zahlreichen Fällen nun die Forderungen nach Nachweisen über Kontobewegungen und vieles mehr zum Teil drastisch gestiegen sind. Nach der Erfahrung von 48 Antwortenden sind die Nachweisforderungen bei Annahme und Bearbeitung der Folgeanträge gestiegen, 56 Antwortende haben einen solchen Anstieg nicht wahrgenommen; vierzehn konnten hierzu keine Angabe machen.
Aus den Antworten der 100 Umfrageteilnehmer/-innen, die sowohl die Frage nach dem zuständigen SGB-II-Träger als auch die nach einer Verschärfung der Nachweisforderungen beantwortet haben, lässt sich entnehmen, dass insbesondere die kommunalen Träger, die das SGB II - inzwischen - in Eigenregie umsetzen, bei der Bearbeitung der Folgeanträge die Nachweisforderungen erhöht haben. Dies zeigt die nächste Tabelle:
Tabelle 4: Verschärfung der Nachweispflichten nach SGB-II-Trägerschaft
| Nachweisforderungen erhöht | ARGE | in Prozent | Optionskommune | in Prozent | noch keine Rechtsform | in Prozent | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ja | 35 | 43% | 9 | 69% | 3 | 60% | 47 |
| nein | 47 | 57% | 4 | 31% | 2 | 40% | 53 |
| Summe | 82 | 100% | 13 | 100% | 5 | 100% | 100 |
Aufforderungen zum Umzug
59 Auskunftgeber/-innen bejahten die Frage, ob bereits Aufforderungen, umzuziehen oder die Kosten der Unterkunft auf andere Weise zu senken, an die Alg-II-Betroffenen ergangen wären. 17 verneinten die Frage, 42 Antworten enthielten keine Auskunft zu dieser Frage. Wie sich die Antworten der Beratungsstellen und der Betroffenen in diesem Punkt unterscheiden, zeigt die nächste Tabelle:
Tabelle 5: Aufforderungen zum Umzug
| Umzugsaufforderungen | Beratungsstellen | Betroffene | Summe |
|---|---|---|---|
| Ja | 36 | 23 | 59 |
| Nein | 9 | 8 | 17 |
| keine Angabe | 15 | 27 | 42 |
| Summe | 60 | 58 | 118 |
Auch bei den Aufforderungen zum Umzug scheinen die optierenden Kommunen sich den Betroffenen gegenüber noch drangsalierender zu verhalten als die ARGEn. Einen Hinweis hierauf bieten die Antworten der 76 Umfragebeteiligten, die zur entsprechenden Frage eine Angabe machen konnten. Danach sind Umzugsaufforderungen bisher von 75 Prozent der durch die Umfrage erfassten ARGEn ergangen und von 85 Prozent der erfassten Optionskommunen.
Die Frage, innerhalb welchen Zeitraums die Alg-II-Betroffenen umziehen beziehungsweise ihre Wohnkosten reduzieren sollen, haben nur 52 Auskunftgeber/-innen beantwortet. Davon gaben 31 einen Zeitraum von sechs Monaten an, 18 nannten - zum Teil deutlich - kürzere Zeiträume.
62 Umfragebeteiligte beantworteten die Frage, ob es Toleranzen bei Überschreitung der so genannten angemessenen Kosten der Unterkunft gäbe. 41 von ihnen verneinten die Frage.
Auch die "Besonderheiten des Einzelfalls" scheinen von vielen Behörden bei der Bestimmung, welche Wohnkosten sie für angemessen halten, nicht berücksichtigt zu werden, obwohl das SGB II dies von ihnen verlangt. 71 Umfragebeteiligte beantworteten die Frage, ob die Besonderheiten des Einzelfalls von den Behörden berücksichtigt würden, 53 von ihnen verneinten sie.
Obwohl sich die meisten Behörden sehr rigide an ihre Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft zu klammern scheinen, werden diese Richtlinien offenbar nur von wenigen Behörden veröffentlicht. Von den 84 Umfragebeteiligten, die die Frage nach der Veröffentlichung der Richtlinien beantworten konnten, gaben nur 28 an, dass die Richtlinien veröffentlicht würden.
Zugänglichkeit der Behörden und Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter/-innen
Ein düsteres Bild zeichnen die Ergebnisse der Umfrage von der Zugänglichkeit der Behörden und der Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter/-innen:
Tabelle 6: Erreichbarkeit der Behördenmitarbeiter/-innen
| Erreichbarkeit | Beratungsstellen | Betroffene | Summe |
|---|---|---|---|
| telefonisch schwer erreichbar | 6 | 12 | 18 |
| persönlich schwer erreichbar | 4 | 4 | 8 |
| telefonisch und persönlich schwer erreichbar | 49 | 29 | 78 |
| telefonisch und persönlich gut erreichbar | - | 9 | 9 |
| keine Angabe | 1 | 4 | 5 |
| Summe | 60 | 58 | 118 |
Nach den Angaben der 110 Umfragebeteiligten, die sowohl die Frage nach der Rechtsform des SGB-II-Trägers als auch die Frage nach der Erreichbarkeit der Behörden-Mitarbeiter/-innen beantworten konnten, scheint die Erreichbarkeit der Mitarbeiter/-innen in den Optionskommunen immerhin etwas besser zu funktionieren als die Erreichbarkeit der Mitarbeiter/-innen der ARGEn. Während nach den Erfahrungen der Umfragebeteiligten in 70 Prozent der ARGEn die Mitarbeiter/-innen sowohl telefonisch als auch persönlich schwer erreichbar sind, sind sie es "nur" in 56 Prozent der Behörden der optierenden Kommunen.
Die Frage, ob der Zugang zu den Ämtern erschwert oder gar verwehrt sei, wenn man ohne vereinbarten Termin kommt, wurde von 101 Umfragebeteiligten beantwortet. 38 gaben an, der Zugang zum Amt sei normal, 31 gaben an, er sei erschwert. Nach Auskunft von 32 Umfragebeteiligten wird der Zugang zum Amt ohne Termin verwehrt. Ob die betroffenen Ämter auf diese Weise ein Gesetz umsetzen können, das seinem Namen nach der Grundsicherung von Millionen Menschen dienen soll, muss bezweifelt werden.
[1] Auch wenn diese Ergebnisse nicht mehr in den Bericht einfließen konnten, war die Mühe nicht vergebens, denn wir können diese Informationen für unsere Arbeit sehr gut bebrauchen.
[2] Zahlreiche Rückläufe aus den neuen Bundesländern erreichten uns leider erst nach Erhebungsschluss. Diese werden wir nachträglich berücksichtigen.