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Zur geplanten Ausdehnung der gesteigerten Unterhaltspflicht auf junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen

by Frank Jäger last modified 2005-12-22 20:43

Artikel von Rainer Roth (erstmals veröffentlicht im BAG-SHI-Rundbrief 04-2004 am 22.12.2005)

"Künftig sollen unverheiratete, unter 25-jährige Kinder grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden," heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/SPD.

Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass Eltern mit ihrem Einkommen und Vermögen voll zum Unterhalt ihrer Kinder herangezogen werden. Die gesteigerte Unterhaltspflicht, die bisher nur gegenüber minderjährigen Kindern bzw. Kindern bis 21 Jahren in Schulausbildung galt, soll auf alle Jugendlichen bis 25 ausgedehnt werden. Bisher gilt laut BGB, dass Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern in der Regel nur nicht-gesteigert unterhaltspflichtig sind, also nicht voll herangezogen werden können. (vgl. Durchführungshinweise der BA für die Anwendung des SGB II Rz. 33.47) Das SGB II hat die nicht-gesteigerte Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber volljährigen Kindern auf Jugendliche unter 25 beschränkt, die sich noch in Erstausbildung befinden. (§ 1610 Abs. 2 BGB) Dieser Fortschritt wird jetzt als "Missbrauch" abqualifiziert, den man bekämpfen müsste.

CDU/SPD bekämpfen als "Missbrauch", was sie als SPD/CDU selbst beschlossen haben.

Diese Gesetzesänderung stellt aber selbst eine Art Missbrauch dar. Die Koalition bricht das Bürgerliche Gesetzbuch, wenn sie Volljährige bis 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, generell im Verhältnis zu ihren Eltern wie Minderjährige behandeln will.
Damit wird die rechtswidrige Ausdehnung der gesteigerten Unterhaltspflicht fortgesetzt, die die Koalition schon mit dem bisherigen SGB II betrieben hatte. Das SGB II konstruierte über den Umweg der Bedarfsgemeinschaft auch die gesteigerte Unterhaltspflicht zwischen Stiefvätern und eheähnlichen Partnern für die Kinder ihrer Partnerinnen.

In Bezug auf Stiefkinder hat die Bundesregierung diese Art Abzocke zurückziehen müssen, weil Sozialgerichte sich noch an das BGB erinnern konnten. Die einbehaltenen Gelder wurden allerdings nicht zurückgezahlt. Abzocke durch Regierungen ist straflos.
Das SGB II wurde auch gar nicht geändert. Die Regierung entscheidet eben selbst, was recht ist. Gesetz hin, Gesetz her.

Mit der Ausdehnung der gesteigerten Unterhaltspflicht auf alle unter 25-jährigen will die Koalition einen noch größeren Fischzug starten. Dieser Fischzug wird eines Tages dasselbe Ende nehmen wie die Ausdehnung der gesteigerten Unterhaltspflicht auf die oben genannten Haushaltsgemeinschaften. Bis dahin hat die Bundesregierung Eltern um ein paar hundert Millionen Euro erleichtert, die sie ebenfalls nicht zurückzahlen wird.

Die massive Jugendarbeitslosigkeit bzw. Existenzunsicherheit von Jugendlichen, die nur befristete und schlecht bezahlte Jobs bekommen, hat dazu geführt, dass immer mehr Jugendliche nicht mehr aus dem Haushalt ihrer Eltern ausziehen können.
Die Bundesregierung will die Kosten dafür auf die Eltern abwälzen.

Damit sich Eltern der rechtswidrigen Ausdehnung der gesteigerten Unterhaltspflicht auf ihre volljährigen Kinder nicht entziehen können, basteln CDU/SPD an einem weiteren Coup.
"Unter 25-jährige, die erstmals eine eigene Wohnung beziehen wollen, können künftig nur noch Leistungen erhalten, wenn sie vorher die Zustimmung des Leistungsträgers erhalten," heißt es im Koalitionsvertrag. Damit sollen Jugendliche gezwungen werden, sich bis 25 von ihren Eltern voll unterhalten zu lassen, wenn sie arbeitslos sind.

Wieder sollen Volljährige wie Minderjährige behandelt werden, wenn sie die Zustimmung zum Auszug durch das neue Jugendamt namens "Arbeitsagentur" einholen müssen.
Versagt werden kann aber nur die Übernahme der Umzugskosten bzw. die Übernahme der Kaution, wenn die Arbeitslosenbehörde dem Auszug eines Volljährigen aus der elterlichen Wohnung nicht zustimmt, nicht die Leistung selbst. Leistungen (also Regelsatz plus angemessene Unterkunftskosten einschließlich der Erstausstattung der Wohnung) müssen ebenso bezahlt werden, wie wenn sich Ehepaare oder eheähnliche Paare von volljährigen Männern und Frauen trennen. Deren Trennung hängt genauso wenig von der Zustimmung der Arbeitsagentur ab, wie die Trennung Volljähriger von den Eltern. Leistungen vollkommen versagen zu wollen, ist rechtswidrig. Die Folgen des Desinteresses von Unternehmen an der Arbeitskraft von Jugendlichen sollen auch hier privatisiert, d.h. auf die Eltern abgewälzt werden.

Widerstand ist angesagt, solange die Koalition ihre rechtswidrigen Absichten noch nicht zum Gesetz gemacht hat.

 

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