You are here: Home Archiv BAG-SHI Sozialpolitik Hartz IV - Alg II Offener Brief: DGB-Stellungnahme zu ‚Kooperativen Jobcentern’ – Forderungen nach Gesamtverbesserungen im Bereich ‚Hartz IV’
Document Actions

Offener Brief: DGB-Stellungnahme zu ‚Kooperativen Jobcentern’ – Forderungen nach Gesamtverbesserungen im Bereich ‚Hartz IV’

by Carsten Senger last modified 2008-02-19 12:44

Offener Brief der BAG-SHI an Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstands des DGB vom 19.2.2008

Deutscher Gewerkschaftsbund
Frau Annelie Buntenbach
Vorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin

Frankfurt am Main, 19.2.2008


Deine Stellungnahme zu ‚Kooperativen Jobcentern’ – Forderungen nach Gesamtverbesserungen im Bereich ‚Hartz IV’


Liebe Annelie Buntenbach,

mit großer Enttäuschung haben wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG SHI, Deine Äußerungen zu den positiven Möglichkeiten und insbesondere der Beteiligung der so genannten Sozialpartner  zu den vergangene Woche von Bundesarbeitsminister Scholz vorgeschlagenen „Kooperativen Jobcentern“ aufgenommen.
Wie Dir sicher bekannt ist, vertritt die BAG-SHI bereits seit 1991 die Interessen der Menschen, die auf Sozialleistungen wie die Sozialhilfe nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder, seit Einführung von ‚Hartz IV’, auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind.

Als Dachverband unabhängiger, also nicht in den großen Wohlfahrtsverbänden arbeitender Initiativen und selbst auf Sozialleistungen angewiesener Menschen ist das Ziel unserer Arbeit die Interessenvertretung von und für Menschen, die von Armut, Erwerbslosigkeit und Ausgrenzung betroffen oder bedroht sind – sozusagen die Betrachtung der Gesellschaft von ‚Unten’.

Vor diesem Hintergrund beschäftigen wir uns selbstverständlich auch bereits seit längerem mit der organisatorischen Umsetzung von ‚Hartz IV’, also den Auswirkungen der organisatorischen Rechtsumsetzung und der Leistungsgewährungspraxis, sei es in Optionskommunen, den Kommunen mit getrennter Aufgabenträgerschaft (die als Grundlage der ‚Kooperativen Jobcenter’ gelten) oder in der am meisten vertretenen Form, nämlich der der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn). 

Gleichzeitig arbeiten wir bereits seit mehreren Monaten an einer zusammenfassenden und ergebnisbewertenden Auswertung der Berichte verschiedener Forschungsinstitute zur vergleichenden Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung „zugelassener kommunaler Träger“ und „Arbeitsgemeinschaften“, der Evaluation der Experimentierklausel nach §6c SGB II, um uns selbst ein umfassendes Bild machen zu können.

Sehr erstaunt waren wir, als wir gelesen haben, dass, bereits bevor eine qualifizierte Auswertung dieser Studien möglich ist und dadurch über die politischen, vor allem aber menschlichen Folgen für die Betroffenen gesprochen werden kann, der DGB eines der Modelle bevorzugt, obwohl der Themenkomplex „Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährungspraxis“ sich sicherlich nicht nur auf die drei Grobmuster ‚Optionskommune – ARGE – Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung’ reduzieren lässt: Wie das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen im Rahmen einer umfassenden bundesweiten e-mail Befragung aller SGB II-Trägerdienststellen feststellte, lassen sich organisationstypologisch acht Grundtypen der Organisation der Kundenbetreuung, die es in vier „Basistypen“ generiert, feststellen: „Dabei wird deutlich, dass man bereits hinsichtlich der organisatorischen Umsetzung zentraler Elemente der Leistungsprozesse nicht von „der ARGE“ oder „den zugelassenen kommunalen Trägern“ sprechen sollte, sondern dass auch innerhalb der Formen der Aufgabenwahrnehmung große Unterschiede in den Betreuungsphilosophien existieren.“[1]

Dies bedeutet für Betroffene im Klartext, dass sie in den 443 Trägereinheiten, egal ob als Optionskommune, ARGE oder getrennte Aufgabenwahrnehmung organisiert, auf unterschiedlichste Formen der Behandlung stoßen: manchmal werden sie tatsächlich von einer Person umfassend betreut, manchmal bietet ein Persönlicher Ansprechpartner (PaP) nur die ‚integrierende Beratung’ an, kann aber leider im leistungsrechtlichen Bereich (Höhe des zustehenden Leistungsanpruchs, Rückforderungen, Kosten der Unterkunft) keine Angaben machen, anderswo gibt es zwei persönliche Assistenten der zukünftigen Sachbearbeiter, wieder wo anders werden die arbeitsmarktintegrierenden Leistungen komplett aus den Jobcentern ausgelagert, ...

Für auf soziale Leistungen angewiesene Menschen stellt sich Deutschland derzeit als völlig unübersichtlicher Flickenteppich der Leistungsgewährung dar, wozu je nach Kommune auch noch unterschiedliche Rechtsauffassungen zu bestehen scheinen – kurzum: im Bereich Sozialleistungsgewährungspraxis und Arbeitslosenverwaltung sehen wir als Betroffene uns derzeit wieder auf den Stand der deutschen Kleinstaaterei vorvergangener Jahrhunderte zurückgeworfen!

Ob sich diese Situation dadurch verbessern lässt, dass der DGB nun in einer sehr komplizierten Diskussion die Bundesregierung in ihren Plänen unterstützt, noch mehr zuständige oder unzuständige  SachbearbeiterInnen für unterschiedliche Leistungen auf Betroffene loszulassen, wagen wir sehr zu bezweifeln – auch wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Pressemitteilung von einem sehr wohlfeilen Bild ausgeht: „Für die Kunden heißt das, dass möglichst einheitliche Anlaufstellen, eine gemeinsame Antragsannahme, abgestimmte Bescheiderteilung und Auszahlung und soweit erforderlich abgestimmte Eingliederungsvereinbarungen gewährleistet sind.“[2]

Für alle Betroffenen, die der derzeit immer noch offiziell propagierten „Leistungsgewährung aus einer Hand“ oft fassungslos gegenüberstehen und für die bereits die bestehenden Kooperationen innerhalb wie außerhalb der verschiedenen Einrichtungen, in deren Hände sie sich begeben müssen, schlichtweg unerträglich sind, klingen die neuen Vorschläge zur Umsetzung des SGB II daher eher zynisch.

Das IAB hat jüngst festgestellt als „sieben zentrale Probleme der Dienstleistungsqualität in der Grundsicherung für Arbeit (...): die zeitliche Verfügbarkeit der Fachkräfte, den Konflikt zwischen standardisierten Abläufen und Einzelfallgrundsatz, den Aktivierungsauftrag als hierarchische Beziehung, die Aushandlung der zu bearbeitenden Themen, die Arbeitsteilung zwischen Ansprechpartnern, Sachbearbeitung und fallbeteiligten Dritten, die Rechtsunsicherheit in der Fallbearbeitung und die Unsicherheit über die Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaften.“[3]

Die Verkürzung der Darstellung unserer Probleme und der Probleme der Menschen, die wir vertreten, auf die drei Organisationsgrundformen greift daher um ein vielfaches zu kurz.

Daher schlagen wir vor, die Chancen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes und den Zeitrahmen, den es dem Gesetzgeber gesteckt hat zu nutzen, um mit allen gesellschaftlichen Kräften, die an einer Verbesserung der bestehenden Situation interessiert sind, gemeinsam zum Wohle Betroffener als auch der Gesellschaft im Ganzen im Rahmen einer größeren Konferenz ernsthaft und zielorientiert zu diskutieren und ein Gesamtmaßnahmepaket „Verbesserungen in Hartz IV“ zu erarbeiten – wobei wir als Betroffene nach nunmehr drei Jahren der rechtlichen wie auch materiellen Entmündigung uns nicht mehr damit zufrieden geben wollen, dass „Sozialpartner“, „Fachexperten“, „Wohlfahrtsverbände“ und Regierung über unser Schicksal bestimmen, sondern auch selbst ein Recht einfordern, an solchen Diskussionen beteiligt zu werden – und nicht nur ab und an im stillen Kämmerlein kurz vor anstehenden Großdemonstrationen des DGB zu unserer Meinung befragt zu werden.

Wir wollen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion – und wir wollen ein Ende der Kungelei zwischen selbstbenannten „Sozialpartnern“, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen als „Ein-Euro-Job“-Trägern.
Wir möchten deshalb Dich und den DGB bitten, unsere Forderungen nach einer solchen Konferenz zu unterstützen und sich nicht mit einer Rolle in Aufsichts- oder Begleiträten zukünftiger ‚kooperativer Jobcenter’ oder was immer den auf Sozialleistungsbezug angewiesenen Menschen auch droht zufrieden zu geben – und gleichzeitig auch zuzugestehen, dass die Probleme, die die derzeit von ‚Hartz IV’ betroffenen Menschen haben sich nicht nur auf die Probleme der Ausgestaltung der äußeren Organisationsform der Jobcenter reduzieren oder auf allgemeinverbindlich formulierte Forderungen wie die Verbesserung der Betreuung und Unterstützung für arbeitslose und arbeitende Hartz-IV-Empfänger und die Forderung, dass bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Jobcentern geschaffen werden.

In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen
 
Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V.


[1] Institut für Angewandte Wirtschaftforschung e.V.: Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im I. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung, Quartalsbericht Oktober 2006; Tübingen 2006

[2]  http://www.bmas.de/coremedia/generator/24446/2008__02__12__kooperative__jobcenter.html

[3] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): IAB Forschungsbericht Nr. 15/2007 Neue soziale Dienstleistungen nach SGB II, Dezember 2007; abrufbar unter: http://doku.iab.de/forschungsbericht/2007/fb1507.pdf


 

Diese Seite wird mit Plone, Zope, Apache und Emacs erstellt.