Offener Brief: DGB-Stellungnahme zu ‚Kooperativen Jobcentern’ – Forderungen nach Gesamtverbesserungen im Bereich ‚Hartz IV’
Offener Brief der BAG-SHI an Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstands des DGB vom 19.2.2008
Deutscher Gewerkschaftsbund
Frau Annelie Buntenbach
Vorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Deine Stellungnahme zu ‚Kooperativen Jobcentern’ – Forderungen nach Gesamtverbesserungen im Bereich ‚Hartz IV’
Liebe Annelie Buntenbach,
mit großer Enttäuschung haben wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG SHI, Deine
Äußerungen zu den positiven Möglichkeiten und insbesondere der
Beteiligung der so genannten Sozialpartner zu den vergangene Woche
von Bundesarbeitsminister Scholz vorgeschlagenen „Kooperativen
Jobcentern“ aufgenommen.
Wie Dir sicher bekannt ist, vertritt die BAG-SHI bereits seit 1991 die
Interessen der Menschen, die auf Sozialleistungen wie die Sozialhilfe
nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder, seit
Einführung von ‚Hartz IV’, auf Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind.
Als Dachverband unabhängiger, also nicht in den großen
Wohlfahrtsverbänden arbeitender Initiativen und selbst auf
Sozialleistungen angewiesener Menschen ist das Ziel unserer Arbeit die
Interessenvertretung von und für Menschen, die von Armut,
Erwerbslosigkeit und Ausgrenzung betroffen oder bedroht sind –
sozusagen die Betrachtung der Gesellschaft von ‚Unten’.
Vor diesem Hintergrund beschäftigen wir uns selbstverständlich
auch bereits seit längerem mit der organisatorischen Umsetzung von
‚Hartz IV’, also den Auswirkungen der organisatorischen
Rechtsumsetzung und der Leistungsgewährungspraxis, sei es in
Optionskommunen, den Kommunen mit getrennter Aufgabenträgerschaft (die
als Grundlage der ‚Kooperativen Jobcenter’ gelten) oder in der am
meisten vertretenen Form, nämlich der der Arbeitsgemeinschaften
(ARGEn).
Gleichzeitig arbeiten wir bereits seit mehreren Monaten an einer
zusammenfassenden und ergebnisbewertenden Auswertung der Berichte
verschiedener Forschungsinstitute zur vergleichenden Evaluation des
arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung
„zugelassener kommunaler Träger“ und „Arbeitsgemeinschaften“,
der Evaluation der Experimentierklausel nach §6c SGB II, um uns selbst
ein umfassendes Bild machen zu können.
Sehr erstaunt waren wir, als wir gelesen haben, dass, bereits bevor
eine qualifizierte Auswertung dieser Studien möglich ist und dadurch
über die politischen, vor allem aber menschlichen Folgen für die
Betroffenen gesprochen werden kann, der DGB eines der Modelle
bevorzugt, obwohl der Themenkomplex „Arbeitsvermittlung und
Leistungsgewährungspraxis“ sich sicherlich nicht nur auf die drei
Grobmuster ‚Optionskommune – ARGE – Kreise mit getrennter
Aufgabenwahrnehmung’ reduzieren lässt: Wie das Institut für
Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen im Rahmen einer
umfassenden bundesweiten e-mail Befragung aller SGB
II-Trägerdienststellen feststellte, lassen sich
organisationstypologisch acht Grundtypen der Organisation der
Kundenbetreuung, die es in vier „Basistypen“ generiert,
feststellen: „Dabei wird deutlich, dass man bereits hinsichtlich
der organisatorischen Umsetzung zentraler Elemente der
Leistungsprozesse nicht von „der ARGE“ oder „den zugelassenen
kommunalen Trägern“ sprechen sollte, sondern dass auch innerhalb der
Formen der Aufgabenwahrnehmung große Unterschiede in den
Betreuungsphilosophien existieren.“[1]
Dies bedeutet für Betroffene im Klartext, dass sie in den 443
Trägereinheiten, egal ob als Optionskommune, ARGE oder getrennte
Aufgabenwahrnehmung organisiert, auf unterschiedlichste Formen der
Behandlung stoßen: manchmal werden sie tatsächlich von einer Person
umfassend betreut, manchmal bietet ein Persönlicher Ansprechpartner
(PaP) nur die ‚integrierende Beratung’ an, kann aber leider im
leistungsrechtlichen Bereich (Höhe des zustehenden Leistungsanpruchs,
Rückforderungen, Kosten der Unterkunft) keine Angaben machen, anderswo
gibt es zwei persönliche Assistenten der zukünftigen Sachbearbeiter,
wieder wo anders werden die arbeitsmarktintegrierenden Leistungen
komplett aus den Jobcentern ausgelagert, ...
Für auf soziale Leistungen angewiesene Menschen stellt sich
Deutschland derzeit als völlig unübersichtlicher Flickenteppich der
Leistungsgewährung dar, wozu je nach Kommune auch noch
unterschiedliche Rechtsauffassungen zu bestehen scheinen – kurzum: im
Bereich Sozialleistungsgewährungspraxis und Arbeitslosenverwaltung
sehen wir als Betroffene uns derzeit wieder auf den Stand der deutschen
Kleinstaaterei vorvergangener Jahrhunderte zurückgeworfen!
Ob sich diese Situation dadurch verbessern lässt, dass der DGB nun in einer sehr komplizierten Diskussion die Bundesregierung in ihren Plänen unterstützt, noch mehr zuständige oder unzuständige SachbearbeiterInnen für unterschiedliche Leistungen auf Betroffene loszulassen, wagen wir sehr zu bezweifeln – auch wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Pressemitteilung von einem sehr wohlfeilen Bild ausgeht: „Für die Kunden heißt das, dass möglichst einheitliche Anlaufstellen, eine gemeinsame Antragsannahme, abgestimmte Bescheiderteilung und Auszahlung und soweit erforderlich abgestimmte Eingliederungsvereinbarungen gewährleistet sind.“[2]
Für alle Betroffenen, die der derzeit immer noch offiziell
propagierten „Leistungsgewährung aus einer Hand“ oft fassungslos
gegenüberstehen und für die bereits die bestehenden Kooperationen
innerhalb wie außerhalb der verschiedenen Einrichtungen, in deren
Hände sie sich begeben müssen, schlichtweg unerträglich sind,
klingen die neuen Vorschläge zur Umsetzung des SGB II daher eher
zynisch.
Das IAB hat jüngst festgestellt als „sieben zentrale Probleme der
Dienstleistungsqualität in der Grundsicherung für Arbeit (...): die
zeitliche Verfügbarkeit der Fachkräfte, den Konflikt zwischen
standardisierten Abläufen und Einzelfallgrundsatz, den
Aktivierungsauftrag als hierarchische Beziehung, die Aushandlung der zu
bearbeitenden Themen, die Arbeitsteilung zwischen Ansprechpartnern,
Sachbearbeitung und fallbeteiligten Dritten, die Rechtsunsicherheit in
der Fallbearbeitung und die Unsicherheit über die Berücksichtigung
der Bedarfsgemeinschaften.“[3]
Die Verkürzung der Darstellung unserer
Probleme und der Probleme der Menschen, die wir vertreten, auf die drei
Organisationsgrundformen greift daher um ein vielfaches zu kurz.
Daher schlagen wir vor, die Chancen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes und den Zeitrahmen, den es dem Gesetzgeber
gesteckt hat zu nutzen, um mit allen gesellschaftlichen Kräften, die
an einer Verbesserung der bestehenden Situation interessiert sind,
gemeinsam zum Wohle Betroffener als auch der Gesellschaft im Ganzen im
Rahmen einer größeren Konferenz ernsthaft und zielorientiert zu
diskutieren und ein Gesamtmaßnahmepaket „Verbesserungen in Hartz
IV“ zu erarbeiten – wobei wir als Betroffene nach nunmehr drei
Jahren der rechtlichen wie auch materiellen Entmündigung uns nicht
mehr damit zufrieden geben wollen, dass „Sozialpartner“,
„Fachexperten“, „Wohlfahrtsverbände“ und Regierung über unser
Schicksal bestimmen, sondern auch selbst ein Recht einfordern, an
solchen Diskussionen beteiligt zu werden – und nicht nur ab und
an im stillen Kämmerlein kurz vor anstehenden Großdemonstrationen des
DGB zu unserer Meinung befragt zu werden.
Wir wollen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion – und wir
wollen ein Ende der Kungelei zwischen selbstbenannten
„Sozialpartnern“, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen als
„Ein-Euro-Job“-Trägern.
Wir möchten deshalb Dich und den DGB bitten, unsere Forderungen nach
einer solchen Konferenz zu unterstützen und sich nicht mit einer Rolle
in Aufsichts- oder Begleiträten zukünftiger ‚kooperativer
Jobcenter’ oder was immer den auf Sozialleistungsbezug angewiesenen
Menschen auch droht zufrieden zu geben – und gleichzeitig auch
zuzugestehen, dass die Probleme, die die derzeit von ‚Hartz IV’
betroffenen Menschen haben sich nicht nur auf die Probleme der
Ausgestaltung der äußeren Organisationsform der Jobcenter reduzieren
oder auf allgemeinverbindlich formulierte Forderungen wie die
Verbesserung der Betreuung und Unterstützung für arbeitslose und
arbeitende Hartz-IV-Empfänger und die Forderung, dass bessere
Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Jobcentern geschaffen
werden.
In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen
Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V.
[1] Institut für Angewandte Wirtschaftforschung e.V.: Entwicklung
der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB
II-Arbeitslosigkeit im I. Quartal 2006 nach Form der
Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der
Kundenbetreuung, Quartalsbericht Oktober 2006; Tübingen 2006
[2] http://www.bmas.de/coremedia/generator/24446/2008__02__12__kooperative__jobcenter.html
[3] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): IAB
Forschungsbericht Nr. 15/2007 Neue soziale Dienstleistungen nach SGB
II, Dezember 2007; abrufbar unter: http://doku.iab.de/forschungsbericht/2007/fb1507.pdf