Pressemitteilung: Scharfe Kritik von Betroffenenverband an Äußerungen des Bundesarbeitsministers: „Armutszeugnis für Arme“ – statistische Grundlagen des BMAS fragwürdig
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) kritisiert die Vorschläge des Bundesarbeitsministers Olaf Scholz für eine flächendeckende Einführung der Sozialverwaltung nach dem Modell der getrennten Aufgabenträgerschaft. Dies bedeute insbesondere für Familien im Falle der Rechtsdurchsetzung eine unzumutbare Belastung.
Zudem seien die statistischen Ausführungen des Bundesministeriums
für Arbeit über die erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung in getrennter
Aufgabenträgerschaft fragwürdig, wie Untersuchungen des Tübinger
Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung iaw e.V. im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales ausdrücklich
belegen.
„Die von Bundesarbeitsminister Scholz vorgeschlagene zukünftige
getrennte Aufgabenträgerschaft unter einem Dach bedeutet den Abschied
von der Leistungsgewährung aus einer Hand. Sie ist, nach all den
Belastungen, die auf Sozialleistungen angewiesene Menschen erfahren
müssen, ein Armutszeugnis für arme Menschen.“ so Andreas Geiger,
Vorsitzender der BAG-SHI.
„Für die Kosten der Unterkunft und Heizung und Leistungen der
Betreuung minderjähriger Kinder müssten die Betroffenen bei den
Kommunen einlegen, für Leistungen zur Arbeitsförderung Widerspruch
gegen die Bundesagentur für Arbeit. Völlig fraglich ist, wer für das
Konstrukt der ‚Eingliederungsvereinbarungen’ dann zuständig sein
soll.“ so Geiger weiter.
Zudem seien die vom Bundesarbeitsminister Scholz vorgelegten
Statistiken fragwürdig, wie die Untersuchungen des iaw Tübingen im
Auftrag der Bundesregierung belegten:
„Mit Abstand am niedrigsten fiel die BG-Quote (Quote der Menschen
in Bedarfsgemeinschaften, Anm. BAG-SHI) jedoch bei den Trägern mit
getrennter Form der Aufgabenwahrnehmung aus (5,8%). Allerdings liegen
diese Trägereinheiten mehrheitlich in Baden-Württemberg, das eine
besonders gute Arbeitsmarktlage aufweist.“, so das iaw in seinem
Bericht zur unterschiedlichen Ausgangssituation von Optionskommunen,
ARGEn und Kommunen mit getrennter Aufgabenträgerschaft vom Juli
2006.
Zum Vergleich: Bundesweit lag die Quote der Bedarfsgemeinschaften
zeitgleich bei 9.9% (Zahlen: Dezember 2005).
Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V.