Pressemitteilung: Unterstützung für Mahnwache und Kundgebung in Ludwigshafen zum Todesfall in Speyer
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) unterstützt die am Donnerstag, 26.04.2007, ab 10 Uhr vor der GfA-Vorderpfalz in Ludwigshafen stattfindende Mahnwache und Kundgebung zum Todesfall eines vergangene Woche in Speyer an Organversagen gestorbenen jungen Mannes. Eine Abschlusskundgebung wird von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr am Theaterplatz in Ludwigshafen abgehalten.
Der 20-jährige war nach Streichung der Sozialleistungen durch die
für die Betreuung für die Gewährung von Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II zuständige regionale Arbeitsgemeinschaft (GfA mbH)
in der Wohnung seiner ebenfalls aufgrund Sanktionsmaßnahmen nicht mehr
im Sozialleistungsbezug stehenden Mutter verhungert.
Die BAG-SHI führt den tragischen Todesfall auf die in der Konzeption
des „Sozialgesetzbuch II (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende“
einseitig angelegten Mitwirkungsobliegenheiten Hilfesuchender zur
Vorleistung von Eigenaktivitäten zur Hilfeerlangung und gleichzeitig
fehlende adäquate Mitwirkungsobliegenheiten seitens der zuständigen
Sozialleistungsstellen zurück. In diesem Sinne unterstützt die BAG-SHI
die von dem zuständigen stellvertretenden Geschäftsführer der
Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration Vorderpfalz-Ludwigshafen
(GfA), Hans Grohe, in einer Pressekonferenz in Speyer am 18. April an
dem Gesetzeswerk ‚Hartz IV’ geäußerte Kritik.
Die BAG-SHI kritisiert die zu einseitig auf die Sanktionierung und
Eigenaktivitäten Betroffener ausgelegte Grundorientierung des SGB II,
die individuelle Problemlagen nur ungenügend berücksichtige.
Im vorliegenden Falle ist es zudem fraglich, ob durch ein grundlegend
anderes, die individuellen Probleme Betroffener positiv
auszulegendes Rechtsauslegungsverständisses der zuständigen Gfa
der Tod des 20-jährigen nicht hätte verhindert werden
können.
Vor dem Hintergrund der im Sozialgesetzbuch I, insbesondere der im SGB
I §2 (2) geforderten Anforderungen an die Ermessensausübung wie auch
den in § 20 SGB X (Untersuchungsgrundsatz) festgelegten
Untersuchungsgrundsatzes sei der Todesfall des Jugendlichen eventuell
zu vermeiden gewesen.
„Die einseitige Fokussierung des SGB II auf zu erbringende
Eigenleistungen wird den vielschichtigen sozialen Realitäten nicht
gerecht.“ so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI. „Verschärfend
kommt hinzu, dass die Leistungsgewährungspraxis der meisten Behörden
einseitig vom negativen Bild des so genannten ‚Sozialleistungsbetrugs’
bestimmt wird. Das soziale Leitbild der demokratischen Gesellschaft,
allen Menschen in Notlagen zu helfen, wird so als überflüssig erachtet
und gerade Menschen in besonderen Problemlagen werden Opfer einer
einseitigen und realitätsfremden Sanktionspraxis.“
Die BAG-SHI fordert daher die Aufnahme der bis 2004 im
Bundessozialhilfegesetz geltenden Regelung (Einsetzen der Sozialhilfe,
§5 BSHG) in das Sozialgesetzbuch II und die Ablösung der
menschenunwürdigen Sanktionsregelungen.
Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V.
Für Nachfragen:
Andreas Geiger
(0160) 98302468
Informationen zur Kundgebung in Ludwigshafen:
http://www.soziales-netzwerk-deutschland.de
Kontakt: soziales-netzwerk@gmx.de
Ansprechpartnerin:
Brigitte Hirsch
(0170) 75 73 435