Pressemitteilung: Ein anderer Hartz-IV-Regelsatz muss politisch erstritten werden
Pressemitteilung vom 23.11.2006 zu den aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) hat nicht erwartet, dass das Bundessozialgericht am 23.11. die Hartz-IV-Regelleistungen für verfassungswidrig erklären würde. Schließlich sind Gerichte nicht dafür zuständig, klare politische Entscheidungen – und seien sie noch so schlecht – zurechtzurücken. Wer dafür sorgen will, dass auch Erwerbslose anständig leben und an Gesellschaft und Kultur teilnehmen können, muss politisch dafür streiten. Das bedeutet, sich mit anderen Betroffenen zusammen zu schließen, gemeinsam zu protestieren und gemeinsam Interessen zu vertreten.
Der Weg zu den Sozialgerichten ist für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, immer dann richtig und wichtig, wenn Behördenentscheidungen gegen geltendes Recht verstoßen oder willkürlich sind, weil der Gesetzgeber für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat. Solche behördlichen Rechtsverstöße und solche Regelungslücken gibt es zuhauf, seit das Sozialgesetzbuch II, die Rechtsgrundlage für das Arbeitslosengeld II, in Kraft ist. Die BAG-SHI ermutigt die Betroffenen stets, ihre mageren Rechte im Zweifelsfall auch mit Hilfe der Sozialgerichte zu behaupten, wenn Behörden diese Rechte beschneiden wollen oder ihren Handlungsspielraum zu Ungunsten der Betroffenen nutzen.
Aber die BAG-SHI rät Betroffenen nicht, ihre Energie in sinnlosen Rechtsstreitigkeiten zu verschleißen. Sinnlos sind Rechtsstreitigkeiten in der Regel dann, wenn der Gesetzgeber eine Sache klar geregelt hat. Dass auch Bundesgerichte sich in solchen Situationen ganz formal hinter den Spielraum des Gesetzgebers zurückziehen, wie es jetzt in Kassel geschah, ist normal. In solchen Situationen hilft kein individuelles juristisches Klagen, sondern nur kollektive Gegenwehr.
Anne Ames
Geschäftsführerin