Pressemitteilung: Die geplanten Zuverdienstregelungen sind eine Mogelpackung – nicht nur für Erwerbstätige
Gemeinsame Pressemitteilung von Tacheles e.V. und BAG-SHI vom 22. April 2005
Unter starkem Erfolgsdruck haben Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und der Arbeitsmarktexperte der Union, Karl-Josef Laumann, beim ‚Job-Gipfel’ am vergangenen Freitag eine ‚schnelle’ Einigung erzielt. Doch die hier beschlossenen Eckpunkte zur Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten erwerbstätiger Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (ALG II) sind für viele Leistungsberechtigte eine gravierende Verschlechterung gegenüber der aktuellen Regelung. Der Sozialhilfe- und Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) fordern spürbare Nachbesserungen.
Das neue Modell, bestehend aus Grundfreibetrag und neu gestaffelten Steigerungsbeträgen, aus dem der Freibetrag für Erwerbseinkommen errechnet wird, soll erwerbstätigen ALG-II-Berechtigten verbesserte Hinzuverdienste bescheren. Doch dieser Schein trügt: Der neue gedeckelte Grundfreibetrag von 100 EUR als wesentliches Element der neuen Regelung stellt besonders diejenigen schlechter, bei denen die Erzielung von Erwerbseinkommen mit höheren Aufwendungen verbunden ist. „Alle mit hohen Werbungs-; Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten aber auch Freiberufler und Kleinselbständige mit hohen Betriebskosten werden durch die Neuregelung um ihren Lohn gebracht – ein verheerendes Signal,“ meint Harald Thomé von Erwerbslosenverein Tacheles und erläutert: „Wenn der neue Grundfreibetrag dazu führt, dass die Aufwendungen für Krankheits-, Pflege- und Rentenvorsorge nicht mehr gesondert abgesetzt werden können, stehen selbständige Leistungsbezieher vor der Entscheidung, entweder ihre private Absicherung oder ihren Betrieb aufzugeben, wenn das Geschäft mal nicht so gut läuft.“
Aber auch anderen ALG-II-Berechtigten mit sonstigen Einkünften, wie Unfallrenten, erklecklichen Sparzinsen, Mutterschaftsgeld oder der Steuerrückerstattung vom Vorjahr stehen Verschlechterungen ins Haus. Die Eckpunkte des ‚Job-Gipfels’ lassen darauf schließen, dass für solche Einkünfte künftig keine Absetzbeträge für Kfz-Haftpflicht und Versicherungen oder Beiträge für die ‚Riesterrente’ mehr geltend gemacht werden können. Diese Einkommensarten werden dann vollständig auf das ALG II angerechnet.
Von den Neuregelungen völlig ausgespart bleibt die Personengruppe
der alten, kranken und dauerhaft erwerbsgeminderten
Leistungsberechtigten nach dem neuen Sozialhilferecht. Deren
Hinzuverdienstmöglichkeiten wurden zum 1. Januar drastisch reduziert.
Wenn nunmehr Änderungen bei den Zuverdienstregelungen von
ALG-II-Beziehenden vorgenommen werden, ist auch eine Nachbesserung zu
Gunsten dieser Menschen erforderlich, die sich nur unter erschwerten
Bedingungen in sehr geringem Umfang etwas dazu verdienen können.
Deshalb fordern Tacheles und BAG-SHI das zuständige Ministerium für
Gesundheit und soziale Sicherung auf, sich jetzt der Sache anzunehmen
und die Benachteiligung für Erwerbsgeminderte aufzuheben. “Nicht
nachvollziehbar ist, warum die Zuverdienstregelungen der
Sozialhilfebeziehenden beim ‚Job-Gipfel’ nicht geändert wurden.
Dies spricht von sozialer Kälte gegenüber diesem Personenkreis. Wenn
sich hier nichts ändert, hat sich die Regierung auch noch bei Alten,
Kranken und Behinderten völlig disqualifiziert“, so Harald Thomé.
Weil die zwischen Regierung und Unionsparteinen vereinbarten Veränderungen beim Zuverdienst für Viele eine erhebliche Verschlechterung bedeuten, sehen die Erwerbslosenorganisationen hier eine Mogelpackung, die vor allem eines zum Ziel hat: Sie darf nicht viel kosten. „Vor den Wahlen in Nordrhein-Westfahlen will sich keine der großen Parteien Untätigkeit vorwerfen lassen. Da musste schnell eine Lösung herbei, die sich gut verkaufen lässt“, glaubt Frank Jäger von BAG-SHI. „Wir befürchten nun, dass die Mängelliste des zweiten Sozialgesetzbuches durch diese erste und überstürzte Nachbesserung nur noch länger wird.“ Doch damit wollen sich Tacheles und BAG-SHI nicht abfinden. Sie legten gestern ein Packet mit eigenen Vorschlägen vor, das alle Leistungsberechtigten berücksichtigt. Die Organisationen wollen so erreichen, dass die öffentliche Debatte zum Hinzuverdienst erst einmal geführt wird, bevor Entscheidungen fallen, die erhebliche materielle Auswirkungen auf Betroffene haben.
Harald Thomé, Tacheles e.V.
Frank Jäger, BAG-SHI e.V.
Telefonische Rückfragen unter: 0179-7 61 44 26 (Harald Thomé)
Telefonische Rückfragen unter: 0160-4 25 89 10 (Frank Jäger)
Die Vorschläge für spürbare Nachbesserungen beim
‚Clement-Laumann-Modell’:
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/zuverdienst02.pdf
Das Modell „100 plus 25 Prozent“ von Tacheles und BAG-SHI finden Sie
unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Zuverdienst.html
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/zuverdienst.pdf