Pressemitteilung: Callcenter ermittelt Daten von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden
Trittbrettfahrer nicht auszuschließen - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat bestätigt, dass ein Privatunternehmen mit der telefonischen Überprüfung von Datensätzen beauftragt wurde. Betroffene fühlen sich überrumpelt von der unangekündigten Telefonabfrage persönlicher Daten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) rät, am Telefon keine Auskünfte zu erteilen, denn alle Angeben sind freiwillig, die Nichtbeantwortung zieht keine Sanktionen nach sich.
Anfang der Woche erhielt die BAG-SHI eine Reihe von Zuschriften von Erwerbslosen, die von Telefonumfragen der Firma „Vivento Customer Services“, einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, berichteten. Den Arbeitslosengeld-II-Beziehenden gegenüber legitimieren sich die Mitarbeiter des Callcenters durch Nennung der „Kundennummer“ für das Arbeitslosengeld II (Alg II) und geben an, man wolle einen Abgleich von Daten vornehmen, da der vorhandene Datensatz offensichtlich nicht vollständig seien. Bei den uns gemeldeten Fällen fällt auf, dass nicht ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Erhebung hingewiesen wurde. Im Gegenteil wurden die Betroffenen bei Verweigerung nicht selten durch ungeduldiges Nachfragen und den Kommentar, sie kämen auf die Liste der „Verweigerer“, zur Auskunft gedrängt.
Die Nachfrage der BAG-SHI bei der Bundesagentur für Arbeit bestätigte,
dass es einen Fremdauftrag zur Ermittlung von Alg-II-Daten gebe. Der
Sprecher räumte jedoch ein, dass die Informationslage bei dieser
privaten Datenabfrage sehr unbefriedigend sei, denn weder die
Betroffenen noch die Arbeitsagenturen vor Ort seien hinreichend über
diese Vorgänge informiert. Die Angabe von Daten, so der Sprecher, sei
freiwillig, die Mitarbeiter des Callcenters seien angewiesen worden,
bereits zu Beginn des Telefongesprächs darauf hinzuweisen und zu
erklären, dass bei Verweigerung der Auskunft keinerlei Nachteile zu
erwarten seien.
Die BAG-SHI hält diese Auslagerung der Aufgaben der Alg-II-Behörden
und die Erhebung von Daten per Telefon für äußerst bedenklich: „Wie
soll bei diesem Verfahren überhaupt gewährleistet werden, dass
persönliche Daten nicht in die falschen Hände kommen. Wenn sich das
herumspricht, könnten Trittbrettfahrer versuchen, an die Daten von
Erwerbslosen heranzukommen,“ kommentiert Frank Jäger, Geschäftsführer
der BAG-SHI, diese Praxis. Er rät den Erwerbslosen, „sich auf keinen
Fall am Telefon ausfragen zu lassen“. Alle zur Leistungsgewährung
nötigen Daten seien von den Behörden selbst zu ermitteln und zu
verarbeiten. „Wozu gibt es denn diesen 16-seitigen Alg-II-Antrag, wenn
die hier angegebenen Daten nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden?“
fragt er sich.
Frank Jäger
(BAG-SHI Geschäftsführung)
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