Pressemitteilung: ‚Hartz IV’: Betroffeneninitiativen fordern „Kooperation durch Beteiligung statt kooperative Jobcenter“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) lehnt die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Gründung „kooperativer Jobcenter“ als unzumutbar ab.
„Bereits heute haben wir das große Problem, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher und ihre Familien keine Leistungen aus einer Hand erhalten. Dies zu gewährleisten war ursprünglich eines der Ziele der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.“ so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.
„In den meisten Kommunen und Jobcentern ist es so, dass die
Arbeitsvermittlung und die Zuständigkeit für die Berechnung und
Auszahlung der Geldleistungen von verschiedenen Stellen erbracht werden
und dabei keine Vernetzung stattfindet.
Wenn die Erstellung von Bescheiden und deren Auszahlung, getrennt in
Kosten der Unterkunft und Kosten zum Lebensunterhalt nun noch weiter
aufgesplittet werden, bedeutet dies eine unnötige Aufblähung des
Verwaltungsapparates.
Vor allem aber bedeutet es für die Betroffenen weitere
Rechtsunsicherheit und zusätzliche Hürden, um zustehende Leistungen
passgenau und zeitnah zu erhalten. Deshalb lehnen wir als
Betroffenenvertretung das Modell der ‚kooperativen Jobcenter’
ab.“ so Geiger weiter.
„Statt ‚kooperativer Jobcenter’ fordern wir, wie auch der
Bundesrechnungshof und der Ombudsrat, eine stärkere zentrale Steuerung
der Jobcenter durch den Bund, um eine einheitliche Ausführung der
Leistungen zu gewährleisten. Zusätzlich fordern wie endlich
Kooperation durch Beteiligung: Unabhängige Erwerbslosen- und
Betroffenenvertretungen müssen, etwa in Form so
genannter Sozialbeiräte, bei sie betreffenden Entscheidungen
eingebunden werden um so gemeinsam mit den entscheidenden Stellen eine
menschenwürdige Leistungsgewährungspraxis sicherstellen zu
können.“ so Hinrich Garms, Geschäftsführer der BAG-SHI.
Hinrich Garms
Geschäftsführer BAG-SHI e.V.