Pressemitteilung: Erwerbslosenverbände rufen zu Protest gegen Leistungskürzung auf !
Junge Erwerbslose im Fokus weiterer Verschärfungen - Pressemitteilung von BAG-SHI und Tacheles e.V. vom 14.02.2006
Durch die gestrige Anhörung des Sozialausschusses im Bundestag zum „Ersten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ hat sich der Eindruck verstärkt, dass die große Koalition nicht von umstrittenen Verschärfungen beim Arbeitslosengeld II (Alg II) abweichen will. Die Alg II-Software A2ll kann ihr noch ein Strich durch die Rechnung machen, weil diese innerhalb der gewünschten Zeit nicht an die veränderte Gesetzeslage angepasst werden kann. Oder es entwickeln sich breite Proteste, die das Vorhaben noch stoppen. Grundlegende Bedenken bei der von Arbeitsminister Müntefering bereits angekündigten Regelsatzkürzung für junge Erwachsene äußerten nicht einmal mehr die Wohlfahrtsverbände im Rahmen der 90-minutigen Anhörung.
Das Gesetzespaket umfasst u.a. die Angleichung der Regelsätze Ost an
die 345 Euro in den alten Bundesländern, die Wiederbelebung des
Stiefelternunterhalts, die Halbierung der Rentenzahlungen für
Arbeitslosengeld II (Alg II)-Beziehende und eine Neuregelung der
Wohnraumsicherung wenn Wohnungslosigkeit droht.
Kernprojekt der Gesetzesänderung ist nach Auffassung der
Erwerbslosenorganisationen die Hereinnahme der unter 25-jährigen
erwerbslosen jungen Erwachsenen, die noch zu Hause wohnen, in die
Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern. Damit würde deren deren Regelleistung
um 20 % auf 276 EUR im Monat gesenkt. Bislang wurde den jungen
Erwachsenen noch eine eigene Haushaltführung zugestanden. Über den
Umweg der Erweiterung der Bedarfsgemeinschaften auf bis 25-Jährige soll
eine uneingeschränkte Unterhaltspflicht der Eltern konstruiert werden,
die wesentlich restriktiver greift als die Unterhaltsregelung des
Bürgerlichen Gesetzbuches . „Im Ergebnis wird den Eltern der
Selbstbehalt gestrichen, um beispielsweise Schulden zu tilgen oder für
notwendige Anschaffungen anzusparen. Die Unterhaltsverpflichtung wird
so zur Armutsfalle,“ kommentiert Harald Thomé vom Verein Tacheles
die Regelung.
Um zu verhindern, dass die jungen Menschen von zu Hause wegziehen, soll vor dem Auszug die Genehmigung der Alg II-Behörde eingeholt werden, die nur in Ausnahmefällen u.a. bei „schwerwiegenden sozialen Gründen“ zustimmen darf. Wer sich trotzdem vom elterlichen Haushalt verabschiedet, soll zur Sicherung der Existenz nur 80 % der Regelleistung bekommen, die Leistungen für die Unterkunft entfallen dann ganz. „Wenn die Koalitionspläne durchgehen, wird der soziale Abstieg in von jungen Erwachsenen billigend in Kauf genommen,“ warnt Frank Jäger von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen. „Sie sind akut von Obdachlosigkeit bedroht, wenn sie nicht in den grauen Sektor oder in die Kriminalität abrutschen.“
Die Neuregelung bedeutet eine drastische Leistungskürzung bei
gleichzeitigem Auszugsverbot. Sie beraubt Familien und junge Erwachsene
der Selbstbestimmung über die Verselbständigung und Ablösung
voneinander. Sie bedeutet für die jungen Erwachsenen und deren Familien
eine faktische Aberkennung bürgerlicher Rechte. Familienpolitik der
großen Koalition orientiert sich offensichtlich an den Interessen
einkommensstarker Bevölkerungskreise.
Neben den Einsparungen in Höhe von 600 Mio. Euro jährlich geht es den
Befürwortern einer Herabsenkung der Regeleistung unter das
Existenzminimum vor allem darum, durch die blanke Not die Aufnahme
jeder Arbeit oder Arbeitsgelegenheit zu erzwingen. Dabei werden junge
Erwachsene nach Einschätzung der Erwerbslosenorganisationen gleich in
zweierlei Hinsicht als Versuchskaninchen missbraucht: Erstens soll
erprobt werden, ob eine Kürzung der Regeleistung politisch durchsetzbar
ist und Zweitens ist diese zentraler Bestandteil der von den
Unternehmensverbänden geforderten Arbeitsmarktpolitik nach dem
Grundsatz „Erst Arbeit, dann Transfer“, wie sie u.a. der Deutschen
Industrie- und Handelskammertag Anfang Februar forderte.
Da ein breite Mehrheit für das Projekt im Bundestag als sicher gilt, rufen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen und der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. zum breiten Protest gegen diese Verschärfung auf. Nur wenn der Widerstand von einem breiten Bündnis sozialpolitisch engagierter Gruppen und Verbände, vor allem aber von Erwerbslosen und Beschäftigten sichtbar auf die Straße gebracht werden kann, ist diese Gesetzesänderung als Türöffner für weitere Verschärfungen noch zu verhindern. Gefragt sind lokale und regionale Aktionen sowie bundesweite Vernetzung und Koordination der Aktivitäten. Die nächste Gelegenheit für Proteste "Gegen Zwangsumzüge und Wohnraumvernichtung" ist am Samstag, den 18.2. in Köln*.
Für Rückfragen:
Harald Thomé, Tacheles e.V. (Tel: 0179 / 76 14 426)
Frank Jäger, BAG-SHI e.V. (Tel: 069 / 27 22 08 96)
- Die vollständige Stellungnahme der BAG-SHI und Materialien und Link zum Gesetzentwurf unter: http://www.alg-2.info/artikel/gesetzentwurf-0602
- *Demoinfos unter: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=1250