Sozialhilfebeziehende bessergestellt? - Eine weitere rot-grüne Nebelkerze zu Hartz IV
Medieninformation vom 06.09.2004
Sozialhilfebeziehende bessergestellt?
Eine weitere rot-grüne Nebelkerze zu Hartz IV
Wer am heutigen Montag gegen Hartz IV demonstriert, wird von Berliner PolitikerInnen zumeist als uninformiert dargestellt oder der Schwarzmalerei bezichtigt. Dem tritt die Regierung nun durch eine Informationskampagne entgegen. Nach den Verlautbarungen „informierter Regierungskreise“ zur neuen Sozialleistung Arbeitslosengeld II (Alg II) sollen besonders alle bisherige BezieherInnen von Sozialhilfe künftig bessere Leistungen bekommen. Dabei wird meist auf die höhere Regelleistung verwiesen und auf die Verbesserungen bei den Vermögensfreibeträgen. In den Medien und werden solche Statements zur Besserstellung von Betroffenen durch das zweite Sozialgesetzbuch noch immer unhinterfragt weitergegeben. Die Öffentlichkeit wird zum vierten Hartz-Gesetz auf diese Weise mit einer Fülle von Unwahrheiten überschwemmt.
Hierzu stellen wir fest:
1. Die Regelsätze liegen unter dem Niveau der heutigen Sozialhilfe!
Der in der Summe höhere Betrag der neuen Regelleistung kommt durch eine Pauschale von ca. 45 EUR zustande, die für alle regelmäßig auftretende Bedarfe (Haushaltsgegenstände und Einrichtung, Schulkosten, Renovierung, Bekleidung, Kinderwagen, Weihnachtsaufwendungen u.s.w.) reichen soll. Diese Kosten können bislang in der Sozialhilfe bei Bedarf als einmalige Leistungen zusätzlich zur Regleistung beantragt werden. Der neue Pauschbetrag für diese Leistungsart ist – das belegt eine Studie des ISG-Köln[1] – so knapp bemessen, dass besonders Alleinerziehende und Familien mit Kindern gegenüber der heutigen Einmalerstattung auf Antrag schlechter gestellt werden. Andere Untersuchungen zum Modellversuch der Pauschalierung in der Sozialhilfe zeigen auf, dass viele Leistungsbeziehende schon mit der heutigen Regelleistung nicht auskommen und die wenigsten daraus Rücklagen für besondere Anschaffungen bilden können.
Reicht im Alg II-Bezug der gewährte Pauschbetrag unabweislich nicht aus, wenn z.B. kostspielige Geräte angeschafft werden müssen, kann das Amt Leistungen als Darlehen vergeben oder mit Sachleistungen aushelfen. Gewährte Darlehn werden von der Regelleistung der folgenden Monate einbehalten. Das bedeutet, die Rückzahlung muss faktisch vom Munde abgespart werden. Dabei haben viele Sozialhilfebeziehende schon heute zum Monatsende kein Geld für eine anständige Mahlzeit.
2. Die Leistungen für Kinder und Jugendliche werden gekürzt!
Die Reduzierung der Leistungen im Zuge der Neuordnung der Regelsätze für Angehörige der Bedarfsgemeinschaft stellt die Haushalte mit Kindern schlechter. Die generelle Kürzung von zehn Prozent der Regelleistung für Jugendliche in der Bedarfsgemeinschaft trifft eine Altersgruppe mit einem durch das Heranwachsen bedingten erhöhten Bedarf besonders hart. Auch die Sieben- bis Dreizehnjährigen werden durch eine um fünf Prozent verringerte Regelleistung schlechter gestellt als bisher. Lediglich die kleine Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres stehen im nächsten Jahr etwas besser da.
Selbst diese winzige Verbesserung in der untersten Alterstufe wird durch die volle Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen fast völlig zunichte gemacht. Bei der heutigen Sozialhilfe bleiben für Familien für das erste und zweite Kind monatlich immerhin noch 10,25 Euro des Kindergeldes anrechnungsfrei.
Die Regierung, die vorgibt Kinderarmut zu bekämpfen, stellt mit dem Alg II Kinder von sieben bis 13 Jahren monatlich um 44,25 EUR und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren monatlich um 49,25 EUR schlechter als in der heutigen Sozialhilfe. Wir beobachten schon heute: Immer häufiger erscheinen Kinder ungefrühstückt und ohne Pausenbrot zur Schule.
3. Weitere Herabsenkung des Existenzminimums durch Belastung Wasserkosten (?)...
Aus Schulungsunterlagen der Bundesagentur für Arbeit und Durchführungshandreichungen einiger Bundesländer entnehmen wir, dass die Kosten für Wasser künftig aus den Unterkunftskosten herausgenommen und mit der Regelleistung abgegolten werden sollen. Bislang liegen uns hierzu keine offiziellen Stellungnahmen des zuständigen Bundesministeriums vor. Wenn sich die vorliegenden Indizien für diese Kostenverschiebung bewahrheiten, wäre dies ein weiteres Herabsetzen der Regelleistung unter heutige Sozialhilfestandards und eine drastische Senkung des Existenzminimums für BezieherInnen von Alg II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Eine derartige Verschlechterung an der Öffentlichkeit vorbei „durchzudrücken“, wäre ein Beleg für die bewusste Verschleierung der Auswirkungen von Hartz IV durch eine Bundesregierung, deren VertreterInnen medienwirksam erklären, mit Hilfe einer so genannten „Informationskampagne“ die Öffentlichkeit über die „Agenda-Reformen“ aufklären zu wollen.
4. ...und zusätzliche Belastungen durch die Gesundheitsreform ab 2005!
Die seit Jahren gedeckelten und daher völlig unzureichenden Regelleistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wurden durch die „Gesundheitsreform“ erstmalig in der Geschichte der Sozialhilfe gekürzt. Gerade für Menschen, die am Existenzminimum wirtschaften müssen, sind die seit 2004 anfallenden Kosten für Krankheit kaum aufzubringen. Fälle von medizinischer Unterversorgung häufen sich seit Jahresbeginn.
Im kommenden Jahr werden die Zuzahlungen für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII weiter ansteigen. Die Belastungsgrenze bis zur Freistellung von Zuzahlungen wird dann auf etwa auf den doppelten Betrag ansteigen. Da die bisherige gesetzliche Sonderregelung, die die Belastungsgrenze für Sozialhilfebeziehende auf max. 72 Euro jährlich festlegt, ab Januar 2005 entfällt, werden künftig zur Ermittlung des für die Belastungsgrenze ausschlaggebenden Jahreseinkommens neben der Regelleistung (heute monatl. max. 297 Euro) zusätzlich die Pauschale für einmalige Beihilfen (s. Punkt 1.) und die Kosten für die Unterkunft herangezogen. Ohne auch nur die geringste Kompensation für diese zusätzlichen Belastungen in Aussicht zu stellen, senkt die Bundesregierung im Zuge der „Hartz IV-Reformen“ ein weiteres Mal die Regelleistung und damit das Existenzminimum.
All diejenigen, die uns heute weismachen wollen, SozialhilfebezieherInnen würden durch Hartz IV bessergestellt sind entweder uninformiert oder sagen bewusst die Unwahrheit. Die Erhöhung der Vermögensfreibeträge oder etwa die Möglichkeit, sich ein KFZ anzuschaffen, bedeutet für heutige Sozialhilfebeziehende keine wirkliche Verbesserung, da sie mit der winzigen Leistung Alg II weit unterhalb der heutigen Sozialhilfe künftig weder Vermögen ansparen noch Autos kaufen können. Der „Informationskampagne“ der Bundesregierung muss deshalb die Gegeninformation auf den Fuß folgen.
Heute sollte nicht darüber gestritten werden, wer von CDU, CSU, FDP, Grünen oder SPD beim Streit um Hartz IV mehr heuchelt!
Hartz IV muss weg – Wir fordern auf, den Verarmungsreformen ein Ende zu machen! Als erster Schritt: Sofortiger Stopp von Hartz IV!
Bei Rückfragen zu den absehbaren Folgen des Arbeitslosengeldes II wenden Sie sich bitten an...
- Anne Allex (Berlin) anne.allex@gmx.de
- Guido Grüner (Oldenburg) quer-redaktion@t-online.de
- Frank Jäger (Frankfurt/M.) jaeger@bag-shi.de
Anmerkungen:
W. Breuer/D. Engels, Grundinformationen und Daten zur Sozialhilfe, Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V., Köln 2003, S. 25.
Zur Herabsetzung der Regelsätze siehe auch die Stellungnahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V. vom 23.09.2003, 07.10.2003 und 03.02.2004 unter:http://www.bag-shi.de/info_mat/downloads/stellungnahmen/
Umfangreiches Informationsmaterial zur Kampagne
„Vorsicht!Arbeitslosengeld II“ finden Sie unter:
http://www.alg-2.info