Kinderarmut durch Alg II
Warum Hartz IV Kinder arm macht
Presseinformation der SprecherInnen der Kampagne
"Vorsicht!Arbeitslosengeld II"
05. August 2004
Kinder durch Hartz IV massiv benachteiligt
Die Hartz IV-Reform (die sog. "Grundsicherung für Arbeitssuchende", das Arbeitslosengeld II, Alg II) ist ein gigantisches Programm, die Kosten der Erwebslosigkeit auf die Betroffenen und ihre Angehörigen abzuwälzen. Die Regelungen zum Arbeitslosengeld erreichen das unter anderem über die systhematische Schlechterstellung von Kindern. Zur Veranschaulichung mögen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) folgende Beispiele ausreichen:
- Senkung der Regelleistung für Kinder
Die Regelleistungen für Kinder von 7 bis 17 Jahren liegt um 5 bis 10 % unter der heutigen Sozialhilfe. - Senkung des Monatsbetrages für Familien (damit für
Kinder)
Das Kindergeld wird als Einkommen voll angerechnet; bei der Sozialhilfe blieben für das erste und zweite Kind monatlich noch 10,25 Euro des Kindergeldes in der Familie. - Senkung bei wachstumsbedingtem Bedarf
Die bisherigen Beihilfen der Sozialhilfe werden nur als geringe Pauschale mit der monatlichen Leistung ausgezahlt. Während bisher die Sozialhilfe beispielsweise für wachstumsbedingten Bedarf für Bekleidung dann einspringen mußte, wenn dieser entstand, gibt es heute über die Pauschale hinaus keine Unterstützung. - Senkung bei schulbedingtem Bedarf
Mit Ausnahme der Beihilfe für mehrtägige Klassenfahrten gibt es keine weitere Unterstützung für schulbedingte Kosten. - Senkung für zuverdienende Jugendliche
Jugendlichen, die sich neben der Sozialhilfe z.B. 40 EUR Taschengeld durch Zeitungsaustragen anrechnungsfrei dazuverdienen konnten, bleiben bei der Grundsicherung davon nur noch 6 EUR . Der übersteigende Beitrag wird vom Alg II abgezogen. - Benachteiligung von Familien beim "befristeten
Zuschlag"
Werden Familien, die den gern gelobten neuen Kinderzuschlag des Bundeskindergeldgesetzes bekommen, den ggf. gezahlten höheren befristeten Zuschlag der Grundsicherung verlieren. - Verlust des Unterhaltes getrennt lebender Kinder
Lebt ein Elternteil getrennt von den Kindern, hat es diesen bislang vorrangig Unterhalt zu zahlen. Das gilt auch bei der Arbeitslosenhilfe, wenn der neue Partner/die Partnerin des getrennt lebenden Elternteiles arbeitslos wird: Zuerst war der Kindesunterhalt zu zahlen; wenn dann noch etwas übrig blieb der arbeitslose neue Partner zu unterhalten. Beim Alg II ist es anderesrum: hier muß zuerst der arbeitslose Partner unterhalten werden. Die getrennt lebenden Kinder bekommen nur etwas, wenn danach noch etwas übrig bleibt. Arbeitslosengeld II verschärft Kinderarmut in Ein-Eltern-Familien.
Eine kleine Verbesserung für Alleinerziehende beim Alg II gegenüber der heutigen Sozialhilfe sowie bei der Regelleistung für Kinder bis sieben Jahren gegenüber der Sozialhilfe kann über all das nicht hinwegtäuschen.
Heute sollte nicht darüber gestritten werden, wer von CDU, CSU, FDP, Grünen oder SPD beim Streit um Hartz IV mehr heuchelt!
Hartz IV muß weg - Wir fordern auf, den Verarmungsreformen ein Ende zu machen! Als erster Schritt: Sofortiger Stopp von Hartz IV!
Bei Rückfragen zu den absehbaren Folgen des Arbeitslosengeldes II wenden Sie sich bitten an...
Anne Allex (Berlin)
anne.allex@gmx.de
Guido Grüner (Oldenburg)
quer-redaktion@t-online.de
Frank Jäger (Frankfurt/M.)
jaeger@bag-shi.de