Warnung vor neuer Kürzungsrunde beim Arbeitslosengeld II
Pressemitteilung von BAG-SHI und Tacheles vom 11.11.2005 zu den Koalitionsvereinbarungen zu Hartz IV
Der schwarz-rote Koalitionsvertrag ist noch nicht unter Dach und
Fach, da melden sich bereits Zweifel an der Glaubwürdigkeit des
Papiers. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) und der Wuppertaler Erwerbslosenverein
Tacheles e.V. warnen vor erneuten Sparvorhaben bei
Langzeitarbeitslosen, die an der sozialen Wirklichkeit in Deutschland
vorbeigehen. Die Betroffenenorganisationen empfehlen eine kritische
Prüfung der vereinbarten Maßnahmen zum Arbeitslosengeld II (Alg II),
von denen inzwischen 6,7 Millionen Menschen in 3,7 Millionen
Bedarfsgemeinschaften unmittelbar betroffen sind.
Von der in der Koalitionsrunde beschlossenen Einführung des
sogenannten Rückgriffsrechts, dem Elternunterhalt bei Erwerbslosen
unter 25 Jahren, sind kaum Wunder zu erwarten. Denn Unterhalt für ihre
erwachsenen unter-25-jährigen Kinder müssen Eltern bereits nach
geltendem Recht leisten, wenn die erwerbslosen Kinder noch keine
Berufsausbildung absolviert haben und die Eltern wirtschaftlich dazu in
der Lage sind. Die Erweiterung dieser Regelung trifft also nur eine
relativ kleine Gruppe junger Erwachsener, die trotz abgeschlossener
Berufsausbildung oder entsprechender Berufserfahrung auf
Alg-II-Leistungen angewiesen sind. Ein Einsparvolumen von 800 Mio. Euro
ist hier nicht zu erwarten. Darüber hinaus werfen solche Pläne ein
Licht auf die Glaubwürdigkeit der familienpolitischen Sonntagsreden:
Wenn es um die Kosten der Erwerbslosigkeit geht, ist Familie kein Thema
mehr.
Andere Sündenböcke, die in der vom scheidenden Minister Clement
initiierten „Missbrauchskampagne“ ausgemacht wurden, waren erwerbslose
junge Erwachsene, die jetzt in Scharen auf Kosten der Steuerzahler
eigene Wohnungen beziehen würden. Dabei gibt es keine Belege für diese
Aussage, und auch hier greift bereits nach aktueller Rechtslage der
Unterhaltsrückgriff auf die Eltern. Dennoch hat die Koalition nun
beschlossen, dass bei diesen jungen Erwerbslosen Wohnkosten künftig nur
dann übernommen werden, wenn ein Weiterwohnen im elterlichen Haushalt
eine „besondere Härte“ bedeuten würde. „Die Behörde prüft, ob ein
Erwachsener bei seinen Eltern ausziehen darf. Es ist absurd,“ findet
Frank Jäger, Geschäftsführer der BAG-SHI, „geht es um berufliche
Mobilität, können 18-Jährige Erwerbslose unter Androhung von Sanktionen
im ganzen Land eine Beschäftigung zugewiesen bekommen, geht es ums
Wohnen, sollen sie an den elterlichen Herd gekettet werden. Ob die
Eltern solche Zwangsgemeinschaften mit ihren erwachsenen Kindern wollen
und was solche Zwanghaftigkeit für familiäre Beziehungen bedeutet,
spielt beim Einsparwahn keine Rolle“.
Eine weitere koalitionäre Vereinbarung trifft Erwerbslose, die mit
einem Partner oder einer Partnerin unverheiratet unter einem Dach
wohnen. Ihnen soll in Zukunft, wenn sie Alg II beantragen, die
Beweislast auferlegt werden, dass gar keine Beziehung besteht. Doch
genau das müssen nicht verheiratete Partner gar nicht erst beweisen.
„Eine Beziehung von Mann und Frau – auch eine sexuelle – ist nach
Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes noch kein Beleg für eine
‚Einstandsgemeinschaft’ mit gegenseitiger Unterhaltsverpflichtung. Das
Sozialgesetzbuch konstruiert mit der eheähnlichen Gemeinschaft eine
Unterhaltspflicht, die auf zivilrechtlichem Weg nicht einzuklagen ist
und gegen die Verfassung verstößt,“ erläutert Harald Thomé von Tacheles
e.V. Das sollten die Koalitionspartner bedenken, bevor sie nun zur
verschärften Hatz auf unverheiratete Paare blasen. In der Hysterie der
vergangenen Wochen sei dieser Gruppe völlig zu Unrecht die Schuld für
die Löcher in Clements Etat zugewiesen worden.
Wenn jetzt nach dem Willen der Großen Koalition vier Milliarden Euro
im Bereich von Hartz IV eingespart werden sollten, wie Roland Pofalla
(CDU) bereits verkündete, ist das mit den oben genannten Maßnahmen
nicht zu machen. Selbst wenn die offizielle Arbeitslosenstatistik durch
die Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten geschönt wird, bleiben die
Ausgaben. Denn auch Ein-Euro-Jobber/-innen beziehen weiter Alg II. „Es
läuft alles darauf hinaus, dass der Zugang zu Leistungen weiter
erschwert und rechtlich bedenkliche Kontrollinstrumente weiter
ausgeweitet werden, wie beispielweise durch ein an der Rasterfahndung
angelehnten umfassenden Datenabgleich,“ meint Frank Jäger und Harald
Thomé ergänzt: „Auch eine Reduzierung des Schonvermögens ist das
falsche Mittel, um Alg-II-Ansprüche abzuwehren. Erwerbslose geraten so
noch schneller in die Armutsspirale nach unten.“ Der Druck auf
Erwerbslose werde auch unter Schwarz-Rot weiter zunehmen. Die jetzt
bekannt gewordenen Sparvorgaben sind für die beiden Sprecher von
Erwerbsloseninitiativen ein Warnsignal.
Für Rückfragen Frank Jäger
jaeger@bag-shi.de
Veröffentlichungen zur sogenannten „Missbrauchskampagne“:
- Erwerbslose widersprechen
Erwerbsloseninitiativen nehmen Stellung zum Ministeriumsreport – Pressemitteilung der BAG-SHI vom 03.11.
- Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit auf den Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z
Stellungnahme der Autoren Rainer Roth und Harald Thomé