Pressemitteilung: Dubiose Telefonüberprüfung von Arbeitslosen – Erwerbslosenverbände raten: einfach auflegen!
11. August 2005 - Die rechtswidrige Überprüfung von Arbeitslosen durch Callcenter soll nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit trotz massiver Kritik fortgesetzt werden. Betroffene müssen daran nicht teilnehmen! Pressemitteilung von BAG-SHI und Tacheles e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI)
(wir sind bis 5.9.2005 nicht erreichbar! Wenden Sie sich bitte bis
dahin an Tacheles e.V.)
Tel: 069 / 27 22 08 96 (Mo.-Do.)
Mobil: 0160 / 4 25 89 10
info@bag-shi.de
http://www.bag-shi.de
http://www.alg-2.info
Tacheles e.V.
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Interessenvertretung für Einkommensschwache
Tel: 0202 / 31 84 41
Mobil: 0179 / 76 14 426
info@tacheles-sozialhilfe.de
http://www.tacheles-sozialhilfe.de
Die rechtswidrige Überprüfung von Arbeitslosen durch Call Center
soll nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit trotz massiver Kritik
fortgesetzt werden.
Zuletzt hatte der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar bemängelt, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten würden, weil die Betroffenen nicht schriftlich über die Telefonabfrage informiert worden seien. Zudem seien viele Arbeitslose nicht aufgeklärt worden, dass die Angaben am Telefon freiwillig sind. Das deckt sich auch mit den Rückmeldungen, die bei Erwerbsloseninitiativen eingegangen sind. „Viele Betroffene fühlen sich überrumpelt und unter Druck gesetzt. Von Freiwilligkeit kann da keine Rede sein“, sagt Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V.
Der Überraschungseffekt am Telefon kann missverständliche Aussagen
geradezu provozieren. Es ist mehr fraglich, ob Betroffenen über die
rechtlichen Zusammenhänge der Überprüfung und mögliche Konsequenzen bis
hin zum Leistungsentzug hinreichend aufgeklärt werden. Zudem gibt es
keine Garantie dafür, dass zu Beginn der Telefonate wirklich
klargestellt wird, alle Auskünfte sind freiwillig, die Angerufenen
können jederzeit auflegen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen und Tacheles e.V. rufen
Arbeitslosengeld-II-Beziehende deshalb auf, ihre Persönlichkeitsrechte
zu wahren. „Legen Sie am besten sofort auf, wenn Telefonschnüffler am
anderen Ende der Leitung sind,“ so Frank Jäger von der
Bundesarbeitsgemeinschaft für die beiden Organisationen, „denn nur
durch einen konsequenten Boykott kann die Bundesagentur von solch
unsensiblen Methoden abgebracht werden“. Leistungsrelevante persönliche
Daten sind von den Behörden selbst zu ermitteln und nicht durch
Privatunternehmen am Telfon. „Man stelle sich vor, was in diesem Land
los wäre, würden die Finanzbehörden Steuerzahler von Call Centern
überprüfen lassen,“ gibt er zu bedenken.
Die schroffe Reaktion der Bundesagentur auf die Kritik von
Erwerbslosenverbänden und Datenschützern belegt indessen, dass der
Maßstab im Umgang mit Arbeitslosen völlig aus dem Ruder gelaufen ist.
Die Erwerbslosenvertreter vermuten hinter den zusätzlichen Kontrollen
die Suche nach Sanktionstatbeständen oder anderen Gründen, das
Arbeitslosengeld zu kürzen. Dies passe zusammen mit Minister Clements
Anordnungen von Anfang Juli, schärfer gegen
Arbeitslosengeld-II-Beziehende vorgehen zu wollen und insbesondere
deren Anwesenheit in der Urlaubszeit‚ verschärft’ zu prüfen. Somit
können unbedachte Äußerungen fatale Folgen für Betroffene haben.
Wenn Erwerbslose, die ohnehin fast jede Veränderung ihrer Lebensverhältnisse dem Amt melden müssen, jetzt auch noch von privaten Stellen durchleuchtet werden, kommt der Verdacht auf, dass die Behörden gar nicht in der Lage sind, persönliche Daten ordnungsgemäß zu erheben und zu verarbeiten. Die zahlreichen Pannen bei der überhasteten Einführung des neuen Leistungsrechts scheinen gravierender zu sein, als man es in Nürnberg und Berlin zugeben möchte. „Die verschleiernde Informationspolitik der Agentur für Arbeit im Rahmen dieser Telefonüberprüfung verstärkt dieses Bild und zerstört das ohnehin belastete Vertrauen der Erwerbslosen in die Behörde,“ beschreibt Frank Jäger die Situation.
Harald Thomé weist darauf hin, dass kein Betroffener wegen Ablehnung
der Teilnahme an dieser Telefonschnüffelaktion sanktioniert werden
darf. „Diese fällt nicht unter die Mitwirkungspflicht, eine Sanktion
ist daher rechtswidrig.“ Sollte es daraufhin Probleme mit der
Arbeitslosengeld-II-Behörde geben, raten die Erwerbslosenorganisationen
umgehend eine unabhängige Beratungsstelle aufzusuchen.
Frank Jäger, BAG-SHI e.V.
Harald Thomé, Tacheles
e.V.