Pressemitteilung: Das Modell „100 plus 25 Prozent“ verbessert Zuverdienstmöglichkeiten für Leistungsbezieher
14.4.2005 - Während die Union ihren Vorschlag zur Neuregelung des Hinzuverdiensts beim Arbeitslosengeld II (ALG II) schon im März veröffentlichte, hält sich die Regierungskoalition im Vorfeld des für Freitag anberaumten „Jobgipfels“ bedeckt. Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) präsentieren heute ihr eigenes Konzept, das erwerbstätige Bezieher/innen von Leistungen bei Werbungskosten erheblich entlastet, die Grenzen für den Hinzuverdienst anhebt und für eine wesentliche Vereinfachung des Anrechnungsverfahrens sorgt.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI)
Tel: (069) 27 22 08 96 (Mo.-Do.), mobil: (0160) 4 25 89 10
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Tacheles e.V.
Interessenvertretung für Einkommensschwache
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
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http://www.tacheles-sozialhilfe.de
Pressemitteilung vom 14. April 2005
Während die Union ihren Vorschlag zur Neuregelung des Hinzuverdiensts beim Arbeitslosengeld II (ALG II) schon im März veröffentlichte, hält sich die Regierungskoalition im Vorfeld des für Freitag anberaumten „Jobgipfels“ bedeckt. Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) präsentieren heute ihr eigenes Konzept, das erwerbstätige Bezieher/innen von Leistungen bei Werbungskosten erheblich entlastet, die Grenzen für den Hinzuverdienst anhebt und für eine wesentliche Vereinfachung des Anrechnungsverfahrens sorgt.
Die geltende Regelung im Sozialgesetzbuch II ist eine Katastrophe, weil Leistungsberechtigte, die im Mini-Job-Bereich einer Arbeit nachgehen, kaum etwas von ihrem Lohn für sich behalten dürfen. Auch bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung jenseits der 400 Euro-Marke lohnt sich der Aufwand kaum. „Wer in seinem Teilzeitjob 900 Euro verdient, hat mit seinem Freibetrag von etwa 150 Euro am Ende weniger in der Tasche als ein Leistungsbezieher mit einer Mehraufwandsentschädigung vom Ein-Euro-Job“, erklärt Harald Thomé von Tacheles e.V., „und das bei gleichem Arbeitaufwand.“ Erwerbslosenverbände kritisieren seit langem, dass Erwerbslose allein aus materieller Not in diese Arbeitsgelegenheiten gedrängt werden, weil diese gegenüber regulärer Beschäftigung privilegiert sind. Schuld daran ist nicht zuletzt die restriktive Anrechnung von Erwerbseinkommen auf das ALG II.
Dieses Missverhältnis wollen Tacheles und BAG-SHI mit Ihrem Modell „100 plus 25 Prozent“ korrigieren. Es sieht vor, dass für alle Erwerbseinkommen ein Grundfreibetrag von 100 Euro gewährt wird. Dieser Sockelbetrag wird um weitere Absetzbeträge wie Werbungskosten und Versicherungspauschale aufgestockt und vom darüber liegenden „bereinigten Einkommen“ dürfen dann 25 Prozent als Freibetrag einbehalten werden. Die Höchstgrenze des hier zu berücksichtigenden Einkommens liegt bei 1.500 Euro. Zusätzlich schlagen die Betroffenenverbände wesentliche Nachbesserungen bei den Werbungskosten vor. Denn beim geltenden Verfahren werden gerade diejenigen bestraft, die hohe Aufwendungen bei der Ausübung ihrer Erwerbsarbeit haben.
Der Vorschlag richtet sein Augenmerk aber auch auf einen Personenkreis, der in der aktuellen Debatte vollkommen ausgeblendet wurde. Auch die Hinzuverdienstregelung der Sozialhilfe wurde in dem Konzept berücksichtigt und mit einem höheren Grundfreibetrag ausgestattet. „Es kann nicht hingenommen werden, dass gerade Leistungsberechtigte, die alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr zur Erwerbstätigkeit verpflichtet sind oder Arbeit nur noch in sehr begrenztem Rahmen nachgehen können, mit einem Taschengeld abgespeist werden“, beklagt Frank Jäger von BAG-SHI. „Wenn diese Menschen schon unter erschwerten Bedingungen einer Beschäftigung nachgehen, muss es sich für sie auch lohnen.“ Ähnlich wie bei der ALG II-Regelung sind auch für Bezieher/innen von Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Reihe praxisorientierter Verbesserungsvorschläge eingeflossen.
Neben dem Plus in der Haushaltskasse erwerbstätiger Leistungsberechtigter verfolgt der Vorschlag der Erwerbslosenverbände aber auch das Ziel der Verwaltungsvereinfachung. Das ist bitter nötig, weil die derzeitige Berechnung des Erwerbstätigenfreibetrags sehr kompliziert und kaum nachvollziehbar ist und deshalb auf wenig Akzeptanz bei den Betroffenen stößt. Aber auch mit der geforderten Nachbesserung beim Zuverdienst ist das Thema Hartz IV für Tacheles und BAG-SHI noch lange nicht erledigt. Die Organisationen beklagen an erster Stelle die völlig unzureichende Regelleistung, die schon lange nicht mehr vor Armut schützt und einer drastischen Erhöhung bedarf. Außerdem fordern sie einen gesetzlichen Mindestlohn deutlich oberhalb der Armutsgrenze. Dieser soll auch verhindern, dass verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten als Einfallstor zur Senkung von Löhnen genutzt und ergänzende Sozialleistungen als Kombilohn missbraucht werden.
Harald Thomé, Tacheles
e.V.
Frank Jäger, BAG-SHI e.V.
Für Rückfragen können Sie uns unter den o.a. Telefonnummern erreichen.
Das Modell „100 plus 25 Prozent“ finden Sie im Internet unter:
www.tacheles-sozialhilfe.de
und
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/zuverdienst.pdf