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Pressemitteilung: Ein Monat Hartz IV – eine erste Bilanz

by Frank Jäger last modified 2005-02-01 15:33

01.02.2005: Erwerbslosenverbände weisen auf gravierende Mängel des neuen Leistungsrechts hin. Pressemitteilung der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) und des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles e.V

Einen Monat nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II gibt es keinen Grund zur Schönfärberei. Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) und der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. monieren, dass viele Problemlagen von offizieller Seite heruntergespielt werden. Die massiven, gesetzlich vorgegebenen  Verschlechterungen für Erwerbslose würden durch zahlreiche Pannen bei der Umsetzung und eine rechtswidrige Leistungsgewährung zusätzlich verschärft. Vielfach seien existenzielle Notlagen für betroffene Erwerbslose die Folge.

Die erste Bilanz  der Erwerbsloseninitiativen und Beratungsstellen unterscheidet sich eklatant von den Erfolgsmeldungen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit. „Uns erreichen zahlreiche Hilferufe von Betroffenen, die selbst Ende Januar noch keine Leistungen auf dem Konto hatten. Es ist sehr wohl möglich, dass auch im Februar viele noch ohne Geld dastehen“, beklagt Harald Thomé von Tacheles e.V. Auch bei der Berechnung der Leistungen zeichnet sich ein chaotisches Bild. Rund 90 Prozent aller ALG II-Bescheide, die bei den Beratungsstellen vorgelegt werden, sind fehlerhaft. Am häufigsten werden Einkommensabsetz- und -freibeträge nicht richtig berechnet, sehr oft werden leistungserhöhende Zuschläge nicht berücksichtigt. In vielen Fällen wurden die Kosten für die Unterkunft nicht in voller Höhe übernommen.
Viele Lebenslagen werden im neuen Leistungsrecht überhaupt nicht berücksichtigt . So sind beispielsweise Stiefeltern für Kinder des Lebenspartners in der Bedarfsgemeinschaft voll unterhaltspflichtig, was zu erheblichen Spannungen führen kann. Durch die verschärfte Anrechnung von Partnereinkommen wird vielen Erwerbslosen das ALG II verweigert, da sie nicht mehr als „bedürftig“ gelten. „So werden vor allem Frauen aus dem Leistungsbezug ausgegrenzt und auf das untaugliche und überholte Modell des männlichen Familienernährers verwiesen“, kritisiert Martin Künkler von der KOS. Diese Frauen würden künftig auch kaum noch Hilfen,  wie etwa Qualifizierungsmaßnahmen aus der Arbeitsförderung erhalten.
 
Auch für Auszubildende und Studierende ergeben sich mit Hartz IV existenzielle Probleme, die in vielen Fällen zwangsläufig zum Abbruch der Ausbildung führen werden. Alleinerziehende Studierende erhalten weder Leistungen für ihre Kinder noch den Mehrbedarfzuschlag für Alleinerziehende, Auszubildende bestenfalls noch ALG II als Darlehen. „Gerade diejenigen, die sich aktiv um eine berufliche Perspektive bemühen, erhalten den Laufpass statt die versprochenen Förderung. Das neue Gesetz bietet keine verbindlichen Angebote zur Qualifizierung von Arbeitslosen. Zur Eingliederung auf den Arbeitsmarkt sind lediglich Ermessensleistungen ohne Rechtsanspruch vorgesehen – und die werden nur vergeben, wenn die Kassenlage es zulässt.“ erläutert Frank Jäger von der BAG-SHI.

Die Erwerbslosenverbände fordern grundlegende Korrekturen an Hartz IV und bei der Leistungsgewährung. Die Leistungen müssten dringend erhöht und „armutsfest“ gemacht werden sowie besondere Lebenslagen berücksichtigen. Die Rechte der Erwerbslosen müssten gestärkt werden, damit diese nicht von Willkür und vom Wohlwollen der örtlichen Leistungsträger und Fallmanager abhängig seien. Die Bescheide müssen verständlich abgefasst sein, damit die Betroffenen die Berechnung nachvollziehen und kontrollieren können. Und nicht zuletzt fordern sie die Stärkung der Rechte von Erwerbslosen durch eine gesetzlich geregelte verbindliche Finanzierung von unabhängigen Beratungsstellen.


Konkrete Beispiele für die rechtswidrige und fehlerhafte Leistungsgewährung hat Tacheles e.V. aktuell unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/ALG_II_Bescheidfehler.html veröffentlicht.

Erläuterungen zu dieser Pressemittelung im Anhang

Weitere Informationen unter:
www.erwerbslos.de
www.tacheles-sozialhilfe.de
www.alg-2.info
www.bag-shi.de


 

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