Pressemitteilung: Arbeitslosengeld II-Bescheide - Widerspruchstage in Frankfurt decken erhebliche Mängel auf
Frankfurt: 28.1.2005 - „Arbeitslose, die Bescheide über Arbeitslosengeld II (Alg II) bis Ende Dezember erhalten haben, müssen jetzt ihre Bescheide sorgfältig prüfen und im Zweifelsfall bis zum 31.Januar Widerspruch einlegen". Das ist die Bilanz von Frank Jäger, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI), nach 2 Tagen Informationsveranstaltungen vor den Agenturen für Arbeit in Frankfurt im Rahmen der Aktion "31. Januar ist Widerspruchstag".
Ein großer Teil der an beiden Tagen von Aktiven der BAG-SHI, der Sozialberatung AG TuWas an der Fachhochschule Frankfurt, des Rhein-Main-Bündnisses gegen Sozialabbau und Billiglöhne und der Metaller Arbeitsloseninitiative geprüften Bescheide wies Mängel auf. Die meisten Fehler unterlaufen bei der Einkommensanrechnung und der Berechnung der Unterkunftskosten, aber auch Zuschläge für bestimmte Personengruppen werden oft nicht gewährt.
Die Bescheide werden von den Arbeitslosen selbst kaum verstanden, weil im Berechnungsbogen jegliche Erläuterung fehlt. Zum Beispiel wurden die angegebenen Kosten für Miete nicht voll gewährt und es ist nicht nachvollziehbar, warum und bei welchen Positionen Abzüge vorgenommen wurden. Es tauchten auch Bescheide auf, in denen die Unterkunftskosten ohne Begründung komplett gestrichen wurden, Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht krankenversichert waren oder für verschiedene Monate ohne ersichtlichen Grund unterschiedliche Regelleistungen gewährt wurden.
Selbst ein Gespräch bei der Agentur für Arbeit hilft den Betroffenen oft nicht weiter, wenn sie das Glück haben, bis zum 31. Januar dort einen Termin zu bekommen. Auch die unabhängigen Beratungsstellen sind aufgrund der Flut an Beratungsanfragen zum Teil bis Ende Februar ausgebucht.
„Sind Leistungen gekürzt oder nicht gewährt worden oder führen Anfragen nicht zur verständlichen und richtigen Bescheidung von Alg II, müssen Arbeitslose innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen“, rät Frank Jäger. „Für die meisten ist der 31. Januar der Stichtag.“ Dabei verwies er auf eine Sammlung von Musterwidersprüchen, die unter www.alg-2.info zur Verfügung steht. Diese Widersprüche sollten möglichst an die individuelle Situation angepasst werden. Es könne auch ein ganz einfaches Widerspruchsschreiben ohne Begründung abgegeben werden. Die Begründung sollte dann innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden.
Für Rückfragen:
Frank Jäger
Erreichbar unter (069) 27 22 08 96 oder mobil unter (0160) 4 25 89 10.
- Informationen zur Aktion „31. Januar ist Widerspruchstag“ finden Sie im Internet unter:http://www.alg-2.info/info_argumente/widerspruchstag.html
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen: http://www.bag-shi.de
- Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne: http://www.rhein-main-buendnis.de
- AG TuWas: http://www.agtuwas.de/