Pressemitteilung: Unterstützung bei Widersprüchen gegen Arbeitslosengeld II(ALG II)-Bescheide
Frankfurt, 25.1.2005 - Viele der Bescheide, die die ALG-II-Berechtigten in den letzten Wochen bekommen haben, sind erkennbar fehlerhaft oder nicht verständlich. Erwerbslosenverbände rufen deshalb bundesweit zu Aktionen unter dem Motto „31. Januar ist Widerspruchstag“ auf. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) unterstützt gemeinsam mit dem Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne (RMB) und der AG TuWas an der Frankfurter Fachhochschule die Betroffenen direkt vor den Frankfurter Arbeitsagenturen bei der Formulierung ihrer Widersprüche.
Selbst das Wenige, was ALG-II-Betroffenen gesetzlich zusteht, wurde bei der hektischen Bearbeitung der Anträge in vielen Fällen nicht richtig berechnet. So wurden zum Beispiel Unterkunfts- und Heizkosten oft nur teilweise berücksichtigt, Einkommensbereinigungen nicht vorgenommen, Erwerbstätigenfreibeträge fehlerhaft ermittelt, Kindergeld wurde doppelt angerechnet, Mehrbedarfe wurden vergessen. Außerdem verstößt die Unverständlichkeit der meisten ALG-II-Bescheide gegen geltendes Recht. Nach dem Zehnten Sozialgesetzbuch muss ein Verwaltungsakt nachvollziehbar begründet sein.
Deswegen werden Vertreter der BAG-SHI, des RMB und der AG TuWas ALG-II-Betroffene darüber informieren, wie sie gegen falsche oder unverständliche Bescheide Widerspruch einlegen können. Die Aktion findet statt am Mittwoch, 25.01., vor der Arbeitsagentur in der Fischerfeldstraße und am Donnerstag, 26.01, vor der Agentur in Bockenheim (Nähe Westbahnhof), jeweils von 9-11.30 Uhr. Denn für Bescheide, die noch im letzten Jahr verschickt wurden, endet die Widerspruchsfrist am 31.01.2005. Für in diesem Jahr verschickte Bescheide beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat mit dem Tag, an dem die Bescheide beim Empfänger eingegangen sind. In vielen Fällen ist also Eile geboten, und die unterstützenden Organisationen raten, lieber einen Widerspruch zu viel als einen zu wenig einzulegen.
Frank Jäger
Für Rückfragen erreichbar unter (069) 27 22 08 96 oder (0160) 4 25
89 10.
- Informationen zur Aktion „31. Januar ist Widerspruchstag“ finden
Sie im Internet unter: http://www.alg-2.info/info_argumente/widerspruchstag.html
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen: http://www.bag-shi.de
- Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne: http://www.rhein-main-buendnis.de
- AG TuWas: http://www.agtuwas.de/