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Rundbrief-Extra 2007-8

by Carsten Senger last modified 2007-08-28 17:16

Schulung, Konferenz, Umfrage und Beratungshilfegebühren

Liebe Leserinnen und Leser des BAG-SHI-Newsletters,

liebe Freundinnen und Freunde,


Themen dieses Rundbriefes sind

  1. Schulungsseminar der BAG-SHI in Bonn
  2. Tagung zu Ein-Euro-Jobs in Dortmund
  3. Umfrage der in Recklinghausen
  4. Beratungshilfegebühren
  5. Neue Empfehlung des Deutschen Vereins zu § 16 SGB II


1. Schulungsseminar „Einführung in die Praxis der Sozialberatung“


Im Juni ist die Schulung leider ausgefallen. Am 18. August 2007 werden wir in Bonn einen neuen Anlauf nehmen. Die Schulung „Einführung in die Praxis der Sozialberatung“ wird im Haus am Venusberg, Haager Weg 28, 53127 Bonn stattfinden.

Wer sich anmelden möchte, kann dies per Mail an info at bag-shi.de oder per Post an BAG-SHI, Moselstr. 25, 60329 Frankfurt oder per Fax an 069-27220897 tun.


2. Tagung zu Ein-Euro-Jobs in Dortmund

Der Kongress "Von den Ein-Euro-Jobs zum Dritten Arbeitsmarkt" am 08.09.2007 wird unter anderem von der FH Dortmund veranstaltet, ist mit guten ReferentInnen besetzt und scheint sehr spannend zu werden. Unterlagen dazu sind hier:
http://www.stiftung-w.de/pic_content/Aufruf_und_Programm_Kongress_8._September_2007.pdf


3. Umfrage des Ev*. *Industrie- und Sozialpfarramt* des Kirchenkreises *Gelsenkirchen* und Wattenscheid

In Nordrhein-Westfalen wird eine ähnliche Umfrage wie in Hessen gestartet. Es wird eine anonyme schriftliche Befragung von Alg-II-Beziehenden durchgeführt. Es geht um die Erfahrungen von Frauen, Männern und jungen Erwachsenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen von Hartz IV. Wer erwerbslos, von „Hartz IV“ betroffen ist und in Nordrhein-Westfalen wohnt,  sollte sich daran beteiligen. Der entsprechende Fragebogen ist zu finden unter
http://www.harte-zeiten-umfrage.de/


4. Beratungshilfegebühren

In einem angestrebten einstweiligen Rechtsschutzverfahren, zunächst dem vorgelagert ein Prozesskostenhilfeverfahren (Prüfverfahren) vor dem Sozialgericht Rostock wird versucht, mehrere Beratungshilfegebühren gemäß Nr. 2600 VVRVG von jeweils 10 Euro pro Beratung, welche zusätzlich zum Berechtigungsschein bei der Rechtsberatung beim Rechtsanwalt zu leisten wären, gegenüber dem Leistungsträger im Rahmen unabweisbarer Bedarfe nach § 23 SGB II durchzusetzen.

Gibt es ähnlich gelagerte Fälle? Wenn ja, bitte an die BAG-SHI unter info@bag-shi.de senden.


5. Neue Empfehlung des Deutschen Vereins zu & 16 SGB II

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat eine neue Empfehlung zu § 16 SGB II herausgegeben. Diese ist zu finden unter
http://deutscher-verein.de/05-empfehlungen/2007/juni/Erste_Empfehlung_des_Deutschen_Vereins.


Dieser Newsletter kann wie immer unter http://www.bag-shi.de/info_mat/rundbrief_extra nachgelesen werden.


Freundliche Grüße aus der Geschäftsstelle von


Erika Biehn und Carsten Senger

 

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