Rundbrief-Extra 2007-1
neuer BAG-SHI-RUNDBRIEF, neue QUER, wichtige Termine und mehr
Liebe Leserinnen und Leser des BAG-SHI-Newsletters,
liebe Freundinnen und Freunde,
die BAG-SHI-Geschäftsstelle meldet sich aus den Weihnachtsferien zurück
und wünscht Ihnen und Euch ein gutes neues Jahr.
Wir möchten heute hinweisen
1. auf den neuen BAG-SHI-RUNDBRIEF,
2. auf einen Termin-Fehler, der sich dort eingeschlichen hat und für
den wir um Entschuldigung bitten,
3. auf die neue QUER,
4. auf die Ankündigung des Sozialgerichts Berlin, sich wegen der
"Stiefeltern"-Regelung im SGB II ans Bundesverfassungsgericht zu
wenden,
5. auf die BAG-SHI-Tagung "Kinderarmut in der Bundesrepublik".
Aus der Geschäftsstelle grüßen herzlich
Carsten Senger und Anne Ames
zu 1.: Kurz vor Weihnachten ist der BAG-SHI-RUNDBRIEF 4-2006
erschienen. Er enthält einen eingehenden Rückblick auf die Arbeit der
Bundesfachkonferenz, die im November stattgefunden hat, kündigt die
BAG-SHI-Veranstaltungen im neuen Jahr an, befasst sich ausführlich mit
dem Thema Wohn- und Heizkosten und mit vielem mehr. Wer den Rundbrief
kennenlernen will, kann ein Schnupperexemplar zum Sonderpreis von 3
Euro in der Geschäftsstelle bestellt werden.
zu 2.: Leider hat sich auf Seite 10 des Rundbriefs ein Fehler
eingeschlichen: Für das Seminar "SGB X und SGB I:
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz" ist dort als Termin
der 17. Februar genannt. Das ist falsch. Richtig ist der 10. Februar,
also der Termin, der auch auf unserer Homepage steht. Für den Fehler im
Rundbrief bitten wir um Entschuldigung. Einige wenige Plätze sind in
dem Seminar noch frei. Wer sich noch anmelden will, sollte es möglichst
bald tun.
zu 3.: Ebenfalls kürzlich erschienen ist die neue QUER. Sie berichtet
unter anderem über eine "Begleitschtztruppe" in Oldenburg, setzt sich
mit dem Thema "Hausbesuche" auseinander und setzt die Kampagne "Alg II
nachfordern" mit wichtigen Information zu vielen Fragen der
Einkommensanrechnung fort. Die Kampagne will Betroffene ermutigen,
wegen behördlicher Fehler vorenthaltenes Alg II auch dann noch zu
fordern, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. § 44 des SGB X
bietet dazu die Rechtsgrundlage. Weitere Informationen zur QUER gibt es
unter www.also-zentrum.de.
zu 4.: Leider wissen wir es selbst bis jetzt nur aus einer kurzen Notiz
in der Frankfurter Rundschau von heute: Das Sozialgericht Berlin hält
die im § 9 Abs.2 SGB II konstruierte Unterhaltspflicht von
"Stiefeltern" gegenüber den Kindern ihrer Partner/-innen für
verfassungswidrig und will sich deswegen ans Verfassungsgericht wenden.
Die Entscheidung hat das Aktenzeichen S 103 AS 10869/06 ER, ist aber
bis jetzt noch nicht auf der Homepage des Berliner Sozialgerichts
veröffentlicht.
zu 5.: Am 13. Februar führt die BAG-SHI in der Fachhochschule Erfurt
eine Tagung zum Thema "Kinderarmut" mit namhaften Referenten durch. Der
Tagungsbeitrag beträgt 20 Euro. Eine Anmeldung ist noch möglich.
Näheres steht unter www.bag-shi.de/termine.
Die BAG-SHI ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden können steuerlich
abgesetzt werden. Jede Unterstützung ist willkommen. Konto: 860 50 01,
BLZ: 550 20 500, Bank für Sozialwirtschaft