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Rundbrief Extra 2006-14

by Frank Jäger last modified 2006-06-29 18:38

I. Achtung Vermögen schützen: Leisten Sie sich jetzt noch was Schönes! (Die Vermögensfreibeträge im Alg II werden zum 1.8. geändert.) II. Einstellung des "Vorsicht!Arbeitslosengeld II"-Infotelefons III. Wenn Ihre Eltern für Sie finanziell aufkommen sollen … Widerspruch einlegen!

Liebe LeserInnen des BAG-SHI-Rundbrief-Extras,
liebe LeserInnen des „Vorsicht!Arbeitslosengeld II“ Newsletters,


mit diesem Newsletter weisen wir auf ein neues Flugblatt hin, das Alg-II-Betroffene über die ab dem 1. August geltenden reduzierten Freibeträge für verfügbares Vermögen informiert und sie auffordert, ihre Ersparnisse für sich selbst sinnvoll zu nutzen. Außerdem benachrichtigen wir darüber, dass das Info-Telefon der Kampagne "Vorsicht! Arbeitslosengeld II" ab dem 1. Juli eingestellt werden muss. Drittens möchten wir auf wichtige Informationen und einen Musterwiderspruch für unter 25-jährige Alg-II-Betroffene aufmerksam machen.

Schließlich möchte ich mich herzlich von allen Rundbrief- und Newsletter-LeserInnen verabschieden. Wir haben nämlich einen Wechsel in der BAG-SHI-Geschäftsführung zum 1. Juli zu vermelden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle meiner Nachfolgerin Anne Ames für ihren neuen Job viel Kraft, Ausdauer und viel Erfolg wünschen.

Viele Grüße
Frank Jäger

Dieser Newsletter kann wie immer unter http://www.bag-shi.de/info_mat/rundbrief_extra nachgelesen werden.

Inhalt:

  1. Achtung Vermögen schützen: Leisten Sie sich jetzt noch was Schönes!
    (Die Vermögensfreibeträge im Alg II werden zum 1.8. geändert.)
  2. Einstellung des "Vorsicht!Arbeitslosengeld II"-Infotelefons
  3. Wenn Ihre Eltern für Sie finanziell aufkommen sollen… Widerspruch einlegen!

I. Achtung Vermögen schützen: Leisten Sie sich jetzt noch was Schönes!

(Dieses Flugblatt könnt Ihr auf der "Vorsicht!Arbeitslosengeld II-Seite" lesen oder als Pdf-Datei herunterladen.)

Der 31. Juli ist „Stichtag“ für viele Hartz IV-Betroffene. Dann sollten sie die vielleicht letzte Gelegenheit nutzen, um dringend benötigte oder nützliche Gebrauchsgüter, Bekleidung usw. anzuschaffen. Denn ab 1. August gelten für alle Arbeitslosengeld II-BezieherInnen geringere Freibeträge für frei verfügbares Vermögen. Das bedeutet für viele, dass sie ganz aus dem Leistungsbezug herausfliegen, weil dann ein Teil des Sparguthabens die neuen Freibeträge übersteigt. Mit der Neuregelung greift die große Koalition erneut in die Taschen der Erwerbslosen.

Die große Koalition verschärft das Gesetz zum Arbeitslosengeld II (Alg II) bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr. Die Gesetzesänderung bringt für Erwerbslose spürbare materielle und rechtliche Einschnitte. Die Neuregelungen erschweren den Zugang zum Leistungssystem, sie schärfen bereits vorhandene Sanktionierungs- und Kontrollinstrumente und fügen neue hinzu, und sie konstruieren umfassende Unterhaltspflichten, die mit dem bürgerlichen Recht nicht zu vereinbaren sind.

Das bereits Anfang Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht außerdem vor, das frei verfügbare Vermögen, das die Alg II-BezieherInnen besitzen dürfen, von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr zu reduzieren. Das wird dazu führen, dass weitere Tausende Bedarfsgemeinschaften erst von ihren Ersparnissen zehren müssen, bevor sie (wieder) einen Anspruch auf Alg II haben.

Im Gegenzug wird der Freibetrag für das für die Altersvorsorge festgelegte Vermögen um 50 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht. Doch mit dem Abzug von 50 Euro beim frei verfügbarem Vermögen auf der anderen Seite bringt die Erhöhung keinem Leistungsbezieher einen Vorteil. Selbst den Wenigen, die mit ihrem Vermögen die strengen Voraussetzungen für die Alterssicherung erfüllen, bleibt mit der Neuregelung kein Cent mehr fürs Alter.

Ein Beispiel: Frauke Fuchs (50) lebt alleine und bezieht Alg II. Mit ihrem Sparguthaben von 10.000 Euro liegt sie gerade noch innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Freibetrages. Mit dem zur Alterssicherung festgelegten Vermögen liegt sie weit unter dem Freibetrag, Frauke erhält sich zudem für alle Fälle mit viel Mühe einen kleinen „Guthabenpuffer“ auf dem Girokonto. Hier erlaubt das Alg II-Recht einen „Ansparbetrag“ von 700 Euro. Im Juli plant Frauke die Anschaffung von Küchengeräten, einem neuen Sofa, einem Fernseher und ein paar netten „Klamotten“ im Gesamtwert von 1.950 Euro. Außerdem spendet sie 50 Euro an die BAG-SHI. Nein, sie ist nicht größenwahnsinnig geworden. Frauke weiß, dass ihr ab August nur noch 8.000 Euro verfügbares Vermögen zustehen. Den Differenzbetrag gibt sie lieber im Juli für etwas Nützliches aus, als im August für ca. drei Monate den Anspruch auf Alg II zu verlieren. Sie hat Recht, denn das ist völlig legal und normal.

Die Bundesregierung gibt vor, die Altersvorsorge zu fördern. Tatsächlich befördert mit sie mit einem billigen Taschenspielertrick Hartz IV-Betroffene aus dem Alg II-Bezug und raubt ihnen ihre Ersparnisse. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen. Geben Sie die Differenz zwischen altem und neuem Freibetrag einfach aus. Bis 31. Juli können Sie frei über diesen Vermögensanteil verfügen.

Leisten Sie sich was Schönes, Nützliches, Kleidsames...!

  • Haben Sie noch Fragen? Suchen Sie eine unabhängige Beratungsstelle auf.
  • Geben Sie diese Information weiter, damit es nicht Ihre „Hartz IV-GenossInnen“ trifft!
  • Schließen Sie sich mit anderen Betroffenen zusammen, um sich gegen die Unzulänglichkeiten von Hartz IV/Alg II zu wehren!


II. Einstellung des "Vorsicht!Arbeitslosengeld II"-Infotelefons

Liebe Informations- und Ratsuchende,

seit dem 6. Dezember 2004 standen wir mit unserem Info-Telefon zur Verfügung. In vielen tausend Gesprächen haben wir uns bemüht, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Lösung von Problemen mit Arbeitslosengeld II behilflich zu sein. Viele von Ihnen haben uns wissen lassen, wie hilfreich die Arbeit für sie war. Darüber freuen wir uns.

Leider müssen wir das Info-Telefon der Kampagne „Vorsicht!Arbeitslosengeld II“ ab dem 1. Juli 2006 zumindest vorläufig einstellen. Wir haben für die ehrenamtlich geleistete Arbeit keine personelle Ressource mehr. Auch die finanzielle Förderung der Kampagne durch die Bewegungsstiftung, die es ermöglichte, wenigstens eine kleine Aufwandsentschädigung für die Arbeit zu zahlen, ist aufgebraucht. Wir danken der Bewegungsstiftung an dieser Stelle noch einmal recht herzlich für Ihre Unterstützung.

In dringenden Fällen können Sie sich ab Juli an unser BAG-SHI-Infotelefon unter der Nummer 069 / 27 22 08 98 wenden. Es ist dienstags und mittwochs von 11.30-14.30 Uhr und donnerstags von 14-17 Uhr erreichbar. Carsten Senger ist Ihnen dann gerne bei der Suche nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe behilflich. Wenn Sie als Initiative oder Beratungsstelle Fragen zum Arbeitslosengeld II haben, können Sie sich auch an die Geschäftsführung wenden. Sie ist montags bis donnerstags von 10-12 Uhr und von 14-15 Uhr unter Telefon 069 / 27 22 08 96 erreichbar.

Neuigkeiten zum Infotelefon werden wir über diesen Newsletter und auf der Infotelefon-Seite veröffentlichen.


III. Wenn Ihre Eltern für Sie finanziell aufkommen sollen… Widerspruch einlegen!

Info und Musterwiderspruch für junge ALG-II-Berechtigte:

Zahlt das Amt Ihnen nur ein gekürztes ALG II, weil das Einkommen oder Vermögen Ihrer Eltern angerechnet wird? Oder wurde Ihr Antrag auf ALG II ganz abgelehnt, weil Ihre Eltern angeblich zuviel verdienen und Sie mit versorgen sollen? Dann sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken und die Entscheidung des Amtes nicht einfach hinnehmen. (Widerspruch der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen - KOS).

Den Musterwiderspruch und das Infoblatt ist auf unserer Musterwiderspruchseite zu finden.


 

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