Pressemitteilung: Erwerbslosenverbände fordern Einstellung der umstrittenen Telefonabfrage von „Kundendaten“
Tacheles e.V/BAG-SHI, 18.01.2006: Erwerbslose sind durch die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angkündigte „telefonische Betreuung“ und Datenermittlung verunsichert. Dabei fehlt in den Anschreiben der BA jeder Hinweis darauf, dass Betroffene am Telefon keine Auskunft geben müssen. Gleichzeitig droht die BA in einer Pressemitteilung vom 12.1.2006, dass Betroffene, die keine Auskünfte am Telefon geben, mit einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch rechnen müssen. Die Erwerbslosenorganisationen setzen darauf, dass dieses „Serviceangebot“ der BA von kommunalen Arbeitslosengeld-II-Trägern nicht in Anspruch genommen wird und rät Initiativen, Gruppen und Parteien, dieses Thema in der Kommunalpolitik aufzugreifen. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass am Telefon keine Auskünfte gegeben werden müssen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI)
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Mobil: 0160 / 4 25 89 10
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Tacheles e.V.
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Interessenvertretung für Einkommensschwache
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Mobil: 0179 / 76 14 426
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http://www.tacheles-sozialhilfe.de
Arbeitslosengeld-II-Beziehende haben sich verunsichert an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) gewandt. Sie wollten wissen, ob die Datenermittlung per Telefon rechtens sei. Ausgelöst wurde die Verunsicherung, aber auch das Unverständnis bei Betroffenen letzte Woche durch Serienbriefe einiger Träger für Arbeitslosengeld II (Alg II), in denen eine telefonische „Betreuung“ der „Kunden“ angekündigt wurde. Auch der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erneuten Telefonabfrage. Die den Erwerbslosenorganisationen vorliegenden Schreiben beginnen mit dem Satz: „Sehr geehrte/r Dame/Herr ..., unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie so schnell wie möglich Arbeit finden...“ Deshalb sollen sich die angeschriebenen Erwerbslosen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr bereithalten, um mit MitarbeiterInnen der „Service-Center Kundenbetreuung SGB II“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Telefon ihre „Kundendaten“ zu besprechen.
Mit diesem Schreiben an die Betroffenen, lässt die BA verlauten, sei
der im August letzten Jahres vom Bundesbeauftragten für Datenschutz
Peter Schaar geforderten Informationspflicht Genüge getan. Die
telefonische Abfrage von persönlichen Daten erfülle somit alle
Anforderungen des Datenschutzes. Dieser Ansicht widerspricht Frank
Jäger, Geschäftsführer der BAG-SHI: „Wir sehen bei diesem Verfahren
erhebliche Mängel. So ist der Zeitraum, in dem die Angeschriebenen mit
Anrufen zu rechnen hätten, unbefristet und unbestimmt. Im Grunde kann
die Abfrage nach Erhalt des Schreibens auf die Zeit des gesamten
Leistungsbezuges ausgedehnt werden.“ Der Hinweis auf die „telefonische
Betreuung“ könne somit irgendwann in das Kleingedruckte des
Alg-II-Antragsformulares wandern und würde von Betroffenen dann kaum
wahrgenommen, befürchtet die BAG-SHI. Die Organisation macht darauf
aufmerksam, dass die BA ihre Ankündigungen zum Datenschutz – etwa die
Behebung von Mängeln beim Alg-II-Antrag – bislang selbst nicht ernst
nehme. Generell lasse die Behördenpraxis gegenüber Alg-II-Beziehenden
jegliche Sensibilität beim Daten- und Persönlichkeitsschutz
vermissen.
In dem Serienbrief fehlt auch der vom Bundesdatenschutzbeauftragten
geforderte, klare und unmissverständliche Hinweis auf das Recht der
Auskunftsverweigerung am Telefon. Auf der anderen Seite sucht man in
dem Schreiben vergeblich nach der Ankündigung der Bundesagentur in
ihrer Pressemitteilung vom 12. Januar, dass Erwerbslose, die am Telefon
die Auskunft verweigerten, mit einer Vorladung zum persönlichen
Gespräch zu rechnen hätten „Offensichtlich verbindet die Arbeitsagentur
mit der persönlichen Betreuung von Erwerbslosen in den Alg-II-Behörden
ein besonderes Drohpotential, das Erwerbslose zur telefonischen
Auskunft bewegen soll,“ schließt Harald Thomé von Tacheles e.V. „Das
läuft auf eine ‚Sonderbehandlung’ hinaus, für die es keine
Rechtsgrundlage gibt, und auf die Einrichtung schwarzer Listen von
mutmaßlich unkooperativen Leistungsbeziehenden.
Wenn BA Chef Frank-Jürgen Weise die Eigenverantwortung der
Betroffenen fördern will, sollte er auf die von seiner Behörde
angebotenen „fürsorgliche Belagerung“ durch ein
„Telefon-Service-Center“ verzichten. Wer zu Hause an Werktagen zwölf
Stunden mit solchen Anrufen rechnen muss, ist verunsichert, denn auf
solche Gespräche können sich Betroffene kaum inhaltlich vorbereiten,
haben aber das Gefühl, einer ständigen Kontrolle ihres Alltags
ausgeliefert zu sein. „Was passiert, wenn die Leute telefonisch nicht
erreichbar sind? Kommen die dann auf eine Liste und werden vom Amt in
die Mangel genommen?“ fragt Harald Thomé. „Das nenne ich Repression,
nicht Stärkung der Eigenverantwortung.“
Die Betroffenenorganisationen setzen darauf, dass das
„Serviceangebot“ der Nürnberger BA von den kommunalen Alg-II-Trägern
nicht in Anspruch genommen und in Folge wieder eingestellt wird. „Die
Entscheidung zur Telefonabfrage treffen die Verantwortlichen in den
Kommunen und Landkreisen. Dieses Thema muss unbedingt von Initiativen,
Gruppen und Parteien aufgegriffen werden, die sich kommunalpolitisch
für eine Verbesserung der Situation von Erwerbslosen einsetzen,“ rät
Frank Jäger. Die Erwerbslosenorganisationen fordern die BA auf, diese
rechtswidrige Datenermittlung sofort einzustellen. Sie weisen aber auch
darauf hin, dass Alg-II-Beziehende, die von ihrem Recht auf
Auskunftsverweigerung Gebrauch machen, mit „Sonderbehandlung“ rechnen
müssen.
Für Rückfragen:
Harald Thomé, Tacheles e.V. (Tel: 0179 / 76 14 426)
Frank Jäger, BAG-SHI e.V. (Tel: 069 / 27 22 08 96)