Sozialpolitische Informationen 02-04
von Frieder Claus - vom 10.10.2004
Liebe sozialpolitisch Interessierte,
taeglich gehen derzeit Mails zur Aufnahme in den Verteiler der Sozialpolitischen Infos ein und spiegeln das grosse Interesse an diesen Themen. Deshalb die Anregung: nutzen Sie dieses Interesse und bieten Sie lokale Veranstaltungen zu den Sozialreformen an. Die breite Bevoelkerung weiss nicht, was auf sie zukommt.
Heute finden Sie folgende 6 Themen:
1.) Neues aus der Hartzkuechea) Software - zum 1.1.05 doch nicht einsatzbereit?
b) AlgII- Grundsicherung nicht armutssicher
c) 1-Euro-Jobs - viel Geld fuer ein riskantes Abenteuer
d) Sozialdienste im Schatten von Hartz
e) Wasser in der Regelleistung?
2.) Billiglohn
3.) EU-Verfassung - neoliberal mit Verfassungsrang
4.) Gesundheitsreform - gute Rechtssprechung fuer Einkommensschwache
5.) Aenderungen des SGB XII - Initiative fuer Recht auf Beratung
6.) Wirtschaftliche Lage und Entwicklung
Zu 1.) Neues aus der Hartzkueche
Zu 1a) Software - zum 1.1.05 doch nicht einsatzbereit?
Die Hinweise haeufen sich, dass die Software zum AlgII doch nicht fristgerecht fertig wird. Fuehrt der Hartzinfarkt also in die Maut II ? Ausfuehrungen finden Sie z.B. auf der (in IT-Fragen gewoehnlich gut informierten) Internetseite von Heise http://www.heise.de/newsticker/meldung/51507
Zu 1b) Alg II- Grundsicherung nicht armutssicher
Was ist eigentlich drin in der Regelleistung von 345 Euro? Eine
Aufschlüsselung erlaubt die Regelsatzverordnung in Verbindung mit
der Einkommens- und Verbraucherstichprobe.
In der Anlage < Neuer Regelsatz AlgII
Folie.pdf> finden Sie die verschiedenen Anteile. Der Satz fuer
Ernaehrung sinkt z.B. von 50% des Regelsatzes der bisherigen
Sozialhilfe (in Ba-Wue waren das 148,50 Euro) auf jetzt 132,48 Euro
monatlich. Das sind 4,34 Euro taeglich.
Interessant wird es , wenn man die jetzt mit einer Pauschale
abgegoltenen besonderen Ausgaben (bisher einmalige Leistungen)
nachrechnet. Fuer Kosten der Wohnung ausserhalb der Miete sind jetzt
z.B. 26,91 Euro enthalten. Das sind wie bisher der Haushaltsstrom und
die Energiekosten zur Warmwasseraufbereitung und - jetzt neu - die
Kosten fuer die Wohnungsrenovierung.
Zieht man von dem neuen Satz von 26,91 Euro die bisherigen Saetze
fuer Strom und Warmwasser ab (hier nach den Sozialhilferichtlinien
Ba-Wue), verbleiben monatlich 32 Cent fuer die Wohnungsrenovierung.
Nach einem Jahr hat man tatsaechlich das Geld fuer einen Pinsel
zusammen. Fuer eine Malerrenovierung einer kleinen Wohnung (mind.
1.500 Euro) muss man die Pauschale 390 Jahre ansparen.
Als heisse Luft entpuppen sich auch die vielgepriesenen neuen
"Anreize" zur Armut. Die neuen Freibetraege nach § 30 SGB II lassen
vom Einkommen kaum noch was uebrig, Arbeit wird richtiggehend
abgestraft. Von einem Minijob mit 400 Euro brutto verbleiben nach
beiliegender Berechnung (80 Euro Fahrt- und Werbungskosten) gerade
mal 48 Euro uebrig, der Rest wird angerechnet. In der bisherigen
Sozialhilfe waren dies immerhin noch 115 Euro, bei der
Arbeitslosenhilfe mind. 165 Euro (siehe < Freibetrag § 30 SGB
II.pdf>)
Statt diese untauglichen Freibetraege nach oben zu korrigieren, damit
sich Arbeit auch wieder lohnt, fordern die Arbeitgeberverbaende, die
1-2-Euro-Jobs auf 50 Cent pro Stunde abzusenken.
Das grosse Strukturproblem einer nicht bedarfsgerechten und im
Einzelfall nicht anpassbaren "Grundsicherung" Alg II, bei der
gleichzeitig das unterste Netz der Sozialhilfe-HLU versperrt wird,
zeigt sich im Zusammenhang mit einer Gesetzesaenderung zum § 35 SGB
II http://dip.bundestag.de/btd/15/036/1503673.pdf
mit der Folge, dass Alg II-Bezieher moeglicherweise von stationaerer
Hilfe ausgeschlossen werden: sie koennen mit den starr festgelegten
345 Euro die Anteile fuer die Hilfe zum Lebensunterhalt in
stationaeren Pflegesaetzen (die i.d.R. deutlich hoeher liegen) nicht
mehr bezahlen. Eine Aufstockung durch Sozialhilfe ist fuer sie durch
§ 21 SGB XII nicht erlaubt. Schwer betroffen waeren hier insbesondere
stationaere Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der
Sozialpsychiatrie, aber auch Frauenhaeuser etc. Eine grafische
Darstellung des Problems finden Sie in der Anlage < 041010_35SGBXIIAusschlussstationaer.pdf>
Korrigiert werden muss die Aussage in den letzten Infos mit der
Belastungsgrenze fuer Zuzahlungen nach der Gesundheitsreform bei
AlgII-Beziehern. In einer Gesetzesaenderung vom 30.7.04 (man kann
einfach nicht mehr alles lesen) wurde § 62 SGB V dahingehend
angepasst, dass Bezieher von AlgII nun Sozialhilfebeziehern
gleichgesteltt werden. Mit der neuen Regelleistung erhoeht sich nun
die Belastungsgrenze fuer Zuzahlungen (von bisher 70-72 Euro) auf
82,80 Euro jaehrlich ab 2005 (bei chronisch Kranken die Haelfte).
Zu 1c) 1-Euro-Jobs - viel Geld fuer ein riskantes Abenteuer
Die unwaegbaren Risiken der 1-2-Euro-Jobs im angestrebten Umfang von 600.000 Stellen (Clement) liegen im Wesentlichen in folgenden Punkten:
- Arbeit fuehrt nicht mehr aus der Hilfebeduerftigkeit (working-poor-Segment)
- Verdraengung regulaerer Arbeit durch die neuen "Jobs"
- Massiver Druck auf bestehende Tarifloehne
- Sozialbereich wird zur "Schmuddelecke"
Die Wohlfahrtsverbaende haben in der wichtigen Auseinandersetzung
weitgehend gekniffen und stehen in Gefahr, zu Profiteuren der
Massenarbeitslosigkeit zu werden. Entscheidend war hier der Druck
ihrer grossen Mitgliedsunternehmen.
Berechnungen zeigen nun aber, dass mit den unentlohnten
Arbeitsgelegenheiten viel Geld zum Fenster hinausgeworfen wird - bei
unwaegbaren Risiken (s.o.).
Wuerden die Kosten der "Jobs" fuer echte, entlohnte
Arbeitsverhaeltnisse eingesetzt, wuerden sich Ersparnisse von sage
und schreibe 190 Mio. Euro pro 100.000 Plaetzen ergeben. Beim
angestrebten Volumen von 600.000 "Jobs" also ein Milliardenbetrag -
ohne die grossen und von niemandem waegbaren Risiken. Eine
Musterberechnung finden Sie in der Anlage < 041010_KoVglArbGelFC.pdf>
Zu 1d) Sozialdienste im Schatten von Hartz
Einen Paradigmenwechsel werden auch die Sozialdienste mit Hartz IV
erleben. Die Finanzierung nach § 16, Abs. 2 SGB II ist gegenueber der
Sozialhilfe vorrangig und bringt die Beratungsleistungen wie
Drogen-, Schuldnerberatung, psychosoziale Dienste etc. in einen
voellig neuen Kontext. Sie werden Agenten eines sanktionsbewehrten
Apparates mit Mitteilungspflichten nach §§ 60 und 61 SGB II. Die
Beratungsziele verkuerzen sich auf die Eingliederung in Arbeit und
befristen sich auf die Hilfebeduerftigkeit.
In diesem Zusammenhang duerften sich z.B. Schwierigkeiten fuer den
Fallmanager geben, einer vor den Schlaegen ihres Partners fliehenden
Frau die Kosten des Frauenhauses nach § 16 Abs. 2 SGB II zu
bewilligen, wenn diese Hilfe die Eingliederungschancen in Arbeit
nicht verbessert. Was macht eine Schuldenberatung, die in der Mitte
einer umfangreichen Entschuldung steckt, der Klient aber in Arbeit
vermittelt wird und damit die Hilfebeduerftigkeit endet? Die Kosten
der Schuldnerberatung werden nur im Ausnahmefall weiter, dann aber
als Darlehen, uebernommen und fuer die Entschuldung laufen dann
weitere Schulden auf. Auch die Drogenberatung endet bei Vermittlung
eines Arbeitsplatzes, der zur Hilfefreiheit fuehrt - im Gegensatz zur
Drogenabhaengigkeit!
Den Zusammenhang finden Sie dargestellt in der Anlage < 041010_SozDienste16_SGBIIFolie.pdf>
Zu 1e) Wasser in der Regelleistung?
In immer mehr Agenturen tauchen Richtlinien auf, wonach
Wasserkosten in der Regelleistung von 345 Euro enthalten und aus
dieser zu bezahlen seien. Dies ist falsch! Massgebend ist hier die
Regelsatzverordnung, da der Sozialhilferegelsatz die Referenzleistung
fuer die Regelleistung des AlgII ist. Demnach sind in der
Regelleistung nur Strom, Energie fuer Warmwasser und Instandhaltung
der Wohnung enthalten (s. 1b). Kosten fuer Wasser muessen also, wie
bisher in der Sozialhilfe, im Rahmen der Unterkunftskosten
uebernommen werden.
Problem hierbei ist, dass die Arbeitsagenturen keine Erfahrung mit
dem Regelsatz der Sozialhilfe haben (woher auch). In einem
Schriftwechsel des Diakonischen Werkes mit dem BMWA
(Bundesarbeitsministerium) wurde der Sachverhalt klargestellt. Die
Bundesagentur fuer Arbeit soll die Rechtslage in neuen Richtlinien
aufnehmen.
Zu 2.) Billiglohn
Mit der neuen HartzIV-Regelung, dass jede Arbeit zumutbar ist - mit
und ohne Lohn - erhaelt die Diskussion um einen Mindestlohn neue
Dringlichkeit. In 19 der 29 OECD-Laendern gibt es solche
Untergrenzen.
Nach Angaben der Bundesregierung gibt es ca. 130 Tarifvertraege mit
Entgelten unter 6 Euro pro Stunde. Spitzenreiter sind nach meiner
Kenntnis im Westen der randstad-verdi-Vertrag fuer Zeitarbeit mit
5,11 Euro pro Stunde und in Thueringen der fuer Friseure mit 3,18
Euro pro Stunde. Sittenwidrigkeit kann aber erst 30% darunter
eingeklagt werden. Im obigen Fall sind dies dann 3,58 und 2,23 Euro
pro Stunde.
Weiteres Problem sind die nur noch 70% der Beschaeftigten im Westen
und 55% im Osten, die durch Tarifvertraege geschuetzt sind, es gibt
immer mehr "Vogelfreie".
In der SPD entsteht aktuell wieder eine Diskussion um die
Zumutbarkeitsregeln. Schreiben Sie also Ihren SPD-Abgeordneten, dass
Arbeit existenzsichernd sein muss und Zumutbarkeitsregeln diesen
Standard sicherstellen muessen.
Der zweite notwendige Schritt sind dann aber entsprechende
Mindestloehne. Sie sollten jedoch branchenbezogen eingefuehrt werden:
ein Mindestlohn von 8,50 Euro waere fuer die Metallbranche ein
gewaltiger Rutsch nach unten, fuer den Garten- und Landschaftsbau
aber schon eine Insolvenzgefahr. Und mit einem einheitlichen
Mindestlohn von 7,61 Euro in Frankreich ist dort schon jeder Dritte
zum Mindestloehner geworden.
Zu 3.) EU-Verfassung - neoliberal mit Verfassungsrang
Kaum jemand kennt den Verfassungsentwurf, den die Regierungs- und
Staatschefs der Mitgliedslaender bereits am 29.10.04 unterzeichnen
sollen - ein Skandal fuer eine Verfassungsdiskussion mit solcher
Tragweite.
Es handelt sich um eine zutiefst "unchristliche Verfassung":
Militarisierung, neoliberale Prinzipien im Verfassungsrang, unsozial
und imperialistisch.
Wirtschaftliche Interessen werden dem menschlichen Leben
uebergeordnet, Steuerharmonisierung wird nur fuer die
Verbrauchssteuern angestrebt (und damit die Chance auf eine Anpassung
von Lohn- und Gewinnsteuern und einheitlicher Sozialstandards
verschenkt!). Militaerisches Eingreifen weltweit bei zwingend zu
steigerndem Verteidigungshaushalt wird schon moeglich, wenn die
"Interessen" der Union tangiert sind.
Mit dieser Verfassung wird eine noch bedrohlichere Zukunft
vorbereitet. Bitte unterstuetzen Sie die wichtige
Unterschriftenaktion des 3. Friedenskongresses in Hannover (http://www.friedenskongress-hannover.de)
mit der wichtigen Forderung, die Bevoelkerung ueber den Inhalt der
Verfassung aufzuklaeren.
Zu 4.) Gesundheitsreform - gute Rechtssprechung fuer Einkommensschwache
Wenigstens die Oberverwaltungsgerichte scheinen den Betrug nicht
mitzutragen, wonach die hoeheren Gesundheitskosten auch noch aus dem
Sozialhilfesatz zu zahlen seien, ohne dass dieser erhoeht
wurde.
Die Rechtslage hat sich merklich positiv entwickelt. Einen Ueberblick
zum aktuellen Sachstand finden Sie in der Anlage < 041010_GMGRechtslageHaertefaelle.pdf>
Allerdings handelt es sich nur um eine kurzfristige Gutwetterlage,
denn die neuen Gesetze ab Januar schaffen die einmaligen Beihilfen
fuer Brillen und Medikamente mit der pauschalierten Leistung
endgueltig ab. Dann verbleibt jedoch wenigstens die Chance fuer ein
Darlehen in solchen Faellen.
Zu 5.) Aenderungen des SGB XII - Initiative fuer Recht auf Beratung
Ueberraschenderweise gibt es aktuell gleich zwei Vorhaben, das SGB
XII zu aendern.
- Mit der Bundesratsdrucksache 676/04 werden im Rahmen einer
angestrebten Verwaltungsvereinfachung Aenderungsvorschlaege zum SGB
XII vorgelegt.
Das DW EKD hat hierzu beiliegende Stellungnahme vorgelegt (s. < 041010_DWEKDPositionSGBXII Aenderungen 8-04.pdf>, dort 2b). Besonders die Initiative zur Verankerung eines Beratungsanspruchs in § 73 SGB XII ist dabei fuer viele Arbeitsfelder von Bedeutung (Beratungsstellen, Frauenhaeuser, Wohnungslosenhilfe u.a.), denn auf Beratung besteht ab Januar kein gesicherter Rechtsanspruch mehr.
Da es sich um die Bundesratsebene handelt, kann die Initiative mit Schreiben an die Landtagsabgeordneten und Landes-Sozialministerien unterstuetzt werden.
Hierzu auch die Tacheles-Initiative unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/initiative_sozialberatung.html - Mit der Bundestagsdrucksache 15/3673, siehe http://dip.bundestag.de/btd/15/036/1503673.pdf
sollen die Bundeslaender legitimiert werden, die Regelsaetze bereits
zum 1.1.05 erstmalig neu festlegen duerfen. Des Weiteren soll die in
§ 35 SGB XII bereits festgelegte staerkere Heranziehung von
Unterhaltsverpflichteten zum Unterhalt "praezisiert" oder weiter als
bisher gefasst werden. Mit Letzterem wird vor allem ein Anliegen der
Sozialhilfetraeger aufgegriffen, den Einkommenseinsatz im
stationaeren Bereich im HLU-Rahmen auszuweiten. Probleme entstehen
dabei insbesondere fuer Angehoerige von Heimbewohnern, die damit so
behandelt werden, als wenn sie selbst Heimbewohner waeren. Weiter
aber auch, wie unter 1b) ausgefuehrt, bei AlgII-Beziehern, die die
HLU in stationaeren Einrichtungen nicht mehr bezahlen koennen.
Zu 6.) Wirtschaftliche Lage und Entwicklung
Normalerweise muss man endlose Internetseiten recherchieren, um zu
einer komprimierten Situationsbeschreibung der wirtschaftlichen
Situation zu kommen. Eine m.E. sehr gute Zusammenfassung bietet ein
aktueller Artikel aus der Zeitschrift "junge Welt" unter http://www.jungewelt.de/2004/09-20/005.php
Hochinteressant dabei die Daten, wie die Konjunktur durch die
nationale Kaufkraftschwaeche - von neoliberalen Billigloehnen,
Minijobs und Sozialabbau entwickelt - erdrosselt wird.
Hierzu aus unverdaechtiger Quelle der Chefoekonom der grossen
US-Investmentbank Goldman Sachs, Jim O' Neill, in einem
Zeit-Gespraech (19.8.04): »Deutschlands Unternehmen sind extrem
wettbewerbsfaehig, das beweisen gerade die hohen Exportzahlen, und
trotzdem investieren sie wenig und schaffen kaum neue Jobs. Warum?
Weil ihnen der heimische Markt weggebrochen ist.« O' Neill
rechnet damit, dass der Dollarkurs wegen des
US-Leistungsbilanzdefizits und des nachlassenden
US-Wirtschaftswachstums weiter abgewertet und der Eurokurs Ende des
Jahres bei 1,32 Dollar stehen werde. »Insgesamt hat Amerika eine
Finanzierungsluecke von gut sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Das ist langfristig nicht durchzuhalten. Irgendwann hoeren die
asiatischen Zentralbanken auf, Dollar zu kaufen. Und dann kennt der
Dollar nur eine Richtung - nach unten.« Deutschland werde dann
grosse Probleme bei den Exporten bekommen. Deshalb muessten sich die
Deutschen so rasch wie moeglich von ihrer Exportabhaengigkeit
befreien und die Binnennachfrage staerken.
Mit klammheimlicher Freude nehme ich damit zur Kenntnis, dass der
Neoliberalismus sich selbst ins Knie schiesst.
Es gruesst Sie freundlich
Frieder Claus
P.S.: Nachdem es bei der angewachsenen Masse von Abonnenten,
unabhaengig vom verwendeten Zeichensatz, immer wieder zu
Darstellungsproblemen mit den Umlauten kommt, werden die
Sozialpolitischen Infos ohne Umlaute verfasst. Bitte haben Sie
deshalb Verstaendnis fuer die etwas schwierigere Lesbarkeit.
Hinweis: Mit einem einfachen Mail an friederclaus@web.de
koennen Sie sich in den Direktverteiler der Sozialpolitischen Infos
aufnehmen oder aus diesem loeschen lassen, wenn Sie diese nicht mehr
erhalten moechten.