Sozialgericht Schleswig, Az: S2 AS 52/05 ER (SGB II, EA)
09.03.2005 - 1. Bei der Ausübung des Umgangsrechts sind für die Kinder die Regelleistung (Tagessatz) zuzüglich Fahrtkosten als notwendiger Bedarf zu gewähren und stehen auch Alg II BezieherInnen zu. 2. Verpflichtung zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft, auch wenn vor dem Alg II-Bezug eine Umzugsaufforderung durch den Sozialhilfeträger ergangen ist. (...auf der Seite von Tacheles)
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