Sozialgericht Oldenburg, Az: S 45 AS 100/05 ER (SGB II, EA)
24.3.2005 - In einer eheähnlichen (Bedarfs-)gemeinschaft muß der Lebensgefährte sein Einkommen nicht für den Bedarf des Kindes seiner Partnerin einsetzen, wenn es nicht auch sein Kind ist. Er ist in diesem Fall kein Elternteil im Sinne des § 9 (2) S. 2 SGB II ist. Somit steht dem Kind Sozialgeld zu, auch wenn der Anspruch für die Partnerin wegen des Einkommens verneint wird. (Etwaige Rechtschreibfehler bei der Erfassung des Urteils bitten wir zu entschuldigen) (Pdf-Datei, 27kb)
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