Sozialgericht Hamburg, Az: S 59 AS 107/05 ER (SGB II, EA)
30.3.2005 - Sind in einer Wohnung zur Beheizung einzelner Räume Heizgeräte notwendig, deren Betrieb über den Haushaltsstrom abgerechnet wird, so sind die Leistungen nach dem SGB II entsprechend zu erhöhen. Dies gilt auch, wenn die Heizung der Wohnung ansonsten seperat abgerechnet wird. Es müssen dabei individuell alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden. (Pdf-Datei, 234 kb)
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