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Meldung: Sozialgericht Münster, Az: S 12 SO 14/05 ER (SGB II,?)

by Frank Jäger last modified 2005-03-12 15:32

28.02.2005: Nach einem Beschluss des Sozialgerichts Münster können 245 Euro im Monat zum Leben reichen. Dem Urteil zufolge ist es einem Empfänger von Arbeitslosengeld II zuzumuten, einen Monat lang mit 245 Euro statt 345 Euro - plus Miete - auszukommen (dpa-Meldung vom 07.03.2005 gefunden unter: www.justiz.nrw.de)

07. 03.2005

Sozialgericht Münster: 245 EURO im Monat reichen zum Leben


Münster (dpa/lnw) - Nach einem Urteil des Sozialgerichts Münster können 245 Euro im Monat zum Leben reichen. Dem Urteil zufolge ist es einem Empfänger von Arbeitslosengeld II zuzumuten, einen Monat lang mit 245 Euro statt 345 Euro - plus Miete - auszukommen (Az.: S 12 SO 14/05 ER). Ein Gerichtssprecher bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus».

Der Arbeitslose hatte im vergangenen Jahr die Übernahme der Kosten für eine Brille in Höhe von 100 Euro beim Gericht beantragt. Dies lehnte das Gericht mit der Begründung ab, die nach Abzug der 100 Euro verbleibende Leistung von 245 Euro reiche aus, um den Lebensunterhalt zu decken.

Ausländer müssten laut Asylbewerberleistungsgesetz mit einer monatlichen Hilfen von knapp 225 Euro auskommen. Auch damit sei ein «menschenwürdiges Leben» möglich, begründete das Gericht. Der Arbeitslose kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Zum Beschuss des SG-Münster auf der Seite von Tacheles.
 

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