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Sozialgerichtbarkeit

Aktueller Status 08/2005: Hier finden Sie eine vollständige Auflistung aller Entscheidungen, die wir bis Anfang April 2005 erhalten haben. Vor einiger Zeit hat der Verein Tacheles e.V., der auch in der BAG-SHI Mitglied ist, eine Rechtsprechungsdatenbank bereitgestellt. Diese befindet sich noch im Aufbau und wird, wenn alles gut läuft, in Zukunft in Zusammenarbeit mit JuristInnen gepflegt. Bisher wurden die meisten Entscheidungen parallel von Tacheles und uns veröffentlicht.
Da wir völlig überlastet sind haben wir uns dazu entschlossen, diese Übersicht nicht mehr in der bisherigen Form weiter zu pflegen. In Zukunft werden wir versuchen, die wichtigsten Entscheidungen an dieser Stelle zu veröffentlichen und ansonsten unseren Teil zur Tacheles Rechtsprechungsdatenbank beizutragen. Bitte sendet uns deshalb neue und wichtige Urteile weiter an info@bag-shi.de, per Fax an (069) 27 22 08 97 oder per Post an BAG-SHI, Moselstr. 25, 60329 Frankfurt.

Quellen für Entscheidungen der Sozialgerichte im Internet (Anregungen bitte an info@bag-shi.de):

Anleitung: Wichtige Entscheidungen zum SBG II und SGB XII in chronologischer Reihenfolge. Eine thematische Sortierung der Einträge erfolgt durch das Anklicken der Untermenüs links in der Navigationsleiste oder am Ende des Dokuments (eine doppelte Zuordnung von Einträgen ist möglich) - Wir sind auf Ihre/Eure Mithilfe angewiesen und bitten um Hinweise auf entsprechende Entscheidungen von Sozialgerichten bzw. deren Zusendung.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az: L 8 AS 39/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-05-08 20:43
25.04.2005 - Die Eigenheimzulage ist im SGB II nicht als Einkommen anzurechnen. Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer Einstweiligen Verfügung durch das Sozialgericht Oldenburg (Az: S 46 AS 95/05 ER).
Sozialgericht Düsseldorf, Az: S 35 AS 107/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-04-28 14:32
18.4.2005 - Mit einer einstweiligen Anordnung ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs einer Alg2-Berechtigten an. Die allein erziehende Berechtigte hatte einem Bescheid widersprochen, der ihr und ihren Kindern nur eine geringe Alg 2-Leistung zubilligte, weil das Einkommen des Partners, mit dem sie in vermeintlich eheähnlicher Gemeinschaft lebe, auf den Bedarf der vermeintlichen „Bedarfsgemeinschaft“ angerechnet wurde. Die Unterstellung einer eheähnlichen Gemeinschaft hatte überdies dazu geführt, dass der Alg 2-Berechtigten auch ein Mehrbedarfszuschlag für allein Erziehende verweigert wurde. Die Betroffene hatte jedoch erklärt, ihr Partner sei nicht bereit, sie zu unterhalten. Das Sozialgericht Düsseldorf stellte nun fest, dass es „... nicht angehen (kann), dass ein Hilfebedürftiger auf Leistungen eines Dritten verwiesen wird, die dieser tatsächlich nicht erbringt und auch rechtlich nicht erbringen muss.“ Die Antragstellerin habe keinen Rechtsanspruch auf Unterhaltsleistungen ihres Partners und könne solche schon gar nicht einklagen. Vor diesem Hintergrund stellt das Gericht fest, dass zur Beurteilung der Frage, ob eine „eheähnliche Gemeinschaft“ bestehe, „den Stellungnahmen der Partner ... entscheidende Bedeutung zukommt.“
Sozialgericht Düsseldorf, Az: S 23 AS 104/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-04-28 14:32
18.4.2005 - Eine im Ergebnis gleiche Entscheidung traf das Sozialgericht Düsseldorf auch bei einer weiteren einstweiligen Anordnung zu einem ähnlich gelagerten Fall. Interessant an dieser Urteilsbegründung ist insbesondere, dass das Gericht der ARGE Wuppertal hinsichtlich der Unterstellung widerspricht, die Antragstellerin habe das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft dadurch eingeräumt, dass sie auf dem Alg-2-Antrag den Mann, mit dem sie zusammenlebt, als Partner angegeben habe. Hierzu führt das Gericht aus: Es „... ist in Zweifel zu ziehen, ob sich die Antragstellerin der juristischen Tragweite dieser Erklärung bewusst war. Sie bestreitet dies. Im Übrigen enthielt das Antragsformular der Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit, ein Zusammenwohnen lediglich als Zweckgemeinschaft zu bezeichnen. Die möglichen anzukreuzenden Bezeichnungen lauteten ‚nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte’, ‚Partner in eheähnlicher Gemeinschaft’ und ‚Nicht dauernd getrennt lebender Lebenspartner’. Eine enge emotionale Bindung zwischen der Antragstellerin und Herrn XXXX , die gleichwohl aus dem Beziehen einer gemeinsamen Wohnung gefolgert werden kann, führt noch nicht zur Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft.“
Sozialgericht Hamburg, Az: S 51 AS 88/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-05-04 08:35
07.03.2005 - Anrechnung von Aufwendungsersatz für Tagespflege als Einkommen. Der 'Erziehungsgeld' genannte Teil des Aufwendungsersatzes für Tagespflegepersonen gemäß § 23 Abs. 3 SGB VIII ist in Hamburg teilweise als Einkommen im Sinne von § 11 SGB II zu berücksichtigen.
Sozialgericht Hamburg, Az: S 55 AS 124/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-05-04 08:10
21.03.2005 - Ein BaföG-Empfänger, der im elterlichen Haushalt lebt und deshalb nur einen geringen Unterkunftskostenzuschlag erhält, hat keinen Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (KdU), um damit seinen (Kopfzahl-)Anteil an den KdU der Haushaltsgemeinschaft zu decken. Insoweit liegt auch kein besonderer Härtefall vor, weil der ALG II beziehende Elternteil Anspruch auf entsprechend höhere KdU als Ausnahme von dem Grundsatz der Aufteilung nach Kopfzahl hat.
Sozialgericht Hamburg, Az: S 53 SO 84/05 ER (SGB XII, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-05-04 08:07
16.03.2005 - Kein Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt nach SGB XII bei Anspruchsberechtigung nach SGB II - Berücksichtigung ungeklärter Erwerbsfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz. Bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit ist es in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dem Antragsteller zuzumuten, sich zunächst an den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu wenden. Der Bezug von Leistungen nach dem SGB XII bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn der Hilfebedürftige sich weigert, den für Leistungen nach dem SGB II erforderlichen Antrag zu stellen.
Sozialgericht Hamburg, Az: S 55 AS 106/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-05-04 08:04
01.03.2005 - Keine (auch nicht vorläufige) Zahlungseinstellung im laufenden Bewilligungszeitraum bei Vermutung eheähnlicher Gemeinschaft von Anfang an
Sozialgericht Hamburg, Az: S 55 SO 89/05 (SGB XII, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-05-04 07:46
03.03.2005 - Ein Anspruch auf konduktive Förderung nach Petö als Eingliederungshilfemaßnahme besteht nicht, weil die Sozialhilfe insoweit grundsätzlich nachrangig ist und diese auch keine Kassenleistung darstellt.
Sozialgericht Karlsruhe, Az: S 2 AS 972/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-05-01 10:08
8.4.2005 - Hier stellt das Gericht in einer einstweiligen Anordnung an die ARGE Pforzheim fest, dass Unterhaltsvorschussleistungen Einkommen der betreffenden Alg-2-Berechtigten ist, dass mindestens nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 zu bereinigen ist. Das heißt, von diesem Einkommen ist eine Pauschale für öffentliche oder private Versicherungen abzuziehen, bevor es auf den Alg-2-Bedarf angerechnet werden darf. Ein Nachweis, dass die Alg 2-Berechtigte tatsächlich Versicherungsbeiträge in dieser Höhe leistet, ist nicht zu erbringen. (Pdf-Datei, 633 KB)
Sozialgericht Berlin, Az: S 49 SO 204/05 ER (SGB XII, EA) by Carsten Senger — last modified 2006-03-07 18:25
22.3.2005 - Dem Antragsteller ist zusätzlich zur Sozialhilfe eine gesonderte Hygienepauschale von 20,45 Euro/Monat zu zahlen. Zum einen handelt es sich um einen nach § 28 (2) S.2 SGB XII unabweisbaren, seiner Höhe nach erheblich vom Durchschnitt abweichenden Bedarf (im vorliegenden Fall besondere Vorkehrungen zur Verhinderung von Folgeerkrankungen einer HIV-Infektion). Zum anderen kann der Antragsgegner nicht einwenden, der Antragsteller müsse den unveränderten Bedarf aus dem seit 1.1.2005 erhöhten Regelsatz bestreiten, da "aus dem erhöhten Regelsatz jetzt die meisten einmaligen Aufwendungen zu tragen sind, die nach dem alten Recht als einmalige Leistungen zusätzlich zum Regelbetrag gewährt wurden"!
Sozialgericht Hamburg, Az: S 59 AS 107/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-04-08 22:03
30.3.2005 - Sind in einer Wohnung zur Beheizung einzelner Räume Heizgeräte notwendig, deren Betrieb über den Haushaltsstrom abgerechnet wird, so sind die Leistungen nach dem SGB II entsprechend zu erhöhen. Dies gilt auch, wenn die Heizung der Wohnung ansonsten seperat abgerechnet wird. Es müssen dabei individuell alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden. (Pdf-Datei, 234 kb)
Sozialgericht Köln, Az: S 10 AS 17/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-04-12 00:05
24.03.2005 – Ablehnung des Antrags auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 86 b Abs. 1 und 2 SGG im Zusammenhang mit dem Abbruch einer vermittelten Arbeitsgelegenheit. Ein Anordnungsgrund liege nicht vor, da das Verhalten der Antragstellerin noch keine leistungsrechtlichen Konsequenzen nach sich gezogen hat und demnach kein Verwaltungsakt vorliegt. Der Widerspruch gegen den Alg II Bescheid u.a. wegen dem Verstoß des SGB II gegen die Verfassung wird nicht als Vorverfahren gewertet, auf das sich der Antrag stützen kann. (Pdf-Datei 778 kb!)
Sozialgericht Oldenburg, Az: S 45 AS 100/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-04-08 22:04
24.3.2005 - In einer eheähnlichen (Bedarfs-)gemeinschaft muß der Lebensgefährte sein Einkommen nicht für den Bedarf des Kindes seiner Partnerin einsetzen, wenn es nicht auch sein Kind ist. Er ist in diesem Fall kein Elternteil im Sinne des § 9 (2) S. 2 SGB II ist. Somit steht dem Kind Sozialgeld zu, auch wenn der Anspruch für die Partnerin wegen des Einkommens verneint wird. (Etwaige Rechtschreibfehler bei der Erfassung des Urteils bitten wir zu entschuldigen) (Pdf-Datei, 27kb)
Sozialgericht Düsseldorf, Az: S 35 SO 66/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-04-13 17:20
17.3.2005 - Leistungen nach dem SGB II sind auch dann zu zahlen, wenn die Antragstellerin zwar Erbin eines größeren Vermögens ist, aber aufgrund einer Testamentsvollstreckung keinen Zugriff auf das Vermögen hat. Es handelt sich nicht um verwertbares Vermögen. Die Entscheidung des Testamentsvollstreckers kann zwar von der Antragstellerin als auch der -gegnerin angefochten werden, bis zu einer gerichtlichen Entscheidung der bleibt die Antragstellerin allerdings bedürftig im Sinne des SGB II. Der Widerspruch gegen den, die Leitungen nach dem SGB II einstellenden, Bescheid hat in diesem Fall aufschiebende Wirkung. (Verweis zu Tacheles)
Sozialgericht Aurich, Az: S 25 AS 14/05 ER (SGB II, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-03-18 18:53
17.3.2005 - Ablehnung eines Antrags auf Einstweilige Verfügung, die im März fällige Eigenheimzulage nicht als Einkommen anzurechnen, obwohl die Eigenheimzulage an einen Kreditgeber abgetreten ist. Folge: Die Eigenheimzulage wird von März 2004 bis Februar 2005 monatlich mit 276,95 Euro angerechnet. Begründung: Die Eigenheimzulage ist keine Zweckbestimmte Einnahme (§11(3)Nr. 1a SGB II). Die Antragstellerin kann trotzt Abtretung über die Eigenheimzulage verfügen (§11 SGB II), da das Geld auf ihr Konto überwiesen wird, insbesondere keine Abtretung beim Finanzamt vorliegt. Auch die Splittung auf 12 Monate beanstandet das Gericht nicht. (Pdf-Datei 32 kb)
Bundessozialgericht, Az: B 11a/11 AL 41/03 R (SGB III, HV) by Frank Jäger — last modified 2005-03-22 12:10
16.03.2004 - Zur Frage der grob fahrlässigen Verletzung einer Mitteilungspflicht beim Steuerklassenwechsel von Ehegatten, der zu einem geringeren Arbeitslosengeld führt: Bei einem Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten trifft die Bundesagentur für Arbeit eine besondere Beratungspflicht. Die bloße Aushändigung des Merkblatts für Arbeitslose genügt diesen Anforderungen nicht. (www.bundessozialgericht.de)
Sozialgericht Schleswig, Az: S2 AS 52/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-23 13:16
09.03.2005 - 1. Bei der Ausübung des Umgangsrechts sind für die Kinder die Regelleistung (Tagessatz) zuzüglich Fahrtkosten als notwendiger Bedarf zu gewähren und stehen auch Alg II BezieherInnen zu. 2. Verpflichtung zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft, auch wenn vor dem Alg II-Bezug eine Umzugsaufforderung durch den Sozialhilfeträger ergangen ist. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Oldenburg, Az: S 46 AS 95/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-12 16:00
08.03.2005 - Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung die im März fällige Eigenheimzulage nicht als verwertbares Einkommen auf das Alg II anzurechnen. Konsequenz: Die Antragstellerin bekommt aufgrund der Anrechnung für 71 Tage keine Leistungen nach SGB II, obwohl die Eigenheimzulage nicht zur Verwertung zur Verfügung steht, weil sie an die Kreditgeberin verpfändet ist. (Pdf-Datei 79 kb)
Sozialgericht Aurich, Az: S 25 AS 20/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-04-11 23:04
05.03.2005 – Verpflichtung der ARGE zu Gewährung von Alg II da die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II von der Antagstellerin glaubhaft widerlegt wurde. (Pdf-Datei 91 kb)
Sozialgericht Saarland, Az: S 21 ER 1/05 AS by Frank Jäger — last modified 2005-03-22 12:46
04.03.2005 - Keine Anwendung der 1-Cent-Regelung (vgl. EA vom 28.01.05, Az: S 21 ER 1/05 AS), aber die Feststellung des Gerichts, dass eine analoge Anwendung des § 26 SGB II zu erfolgen hat. Es sei nicht geklärt, ob bei der seit 28 Jahren bestehenden Wohngemeinschaft des Antragstellers eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, die ein auf Dauer angelegtes gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Dortmund, Az: S 27 AS 32/05 ER (SGB II/XII, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-07 00:05
01.03.2005 - Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II wird abgelehnt. Da der Antragsteller für die Dauer von mehr als sechs Monaten eine Terapie in einer stationären Einrichtung durchführt, gilt er nicht als erwerbsfähig im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB II. Demzufolge besteht Anspruch auf Leistungen nach SGB XII. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Oldenburg, Az: S 45 AS 82/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
01.03.2005 - Einstweilige Anordnung zur Verpflichtung des Trägers zur Weiterzahlung der Alg II-Leistung, da der ursprüngliche Bewilligungsbescheid als Verwaltungsakt durch einen neueren (negativen) Bescheid nicht aufgehoben und weiterhin rechtskräftig ist. (PDF-Datei 20 kb)
Sozialgericht Münster, Az: S 12 SO 14/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-12 15:34
28.02.2005 - Ablehnung des Antrags auf eine einstweilige Anordnung zur Übernahme der Kosten für eine Brille. Die Anschaffung im Wert von 100 Euro könne aus der Regelleistung bestritten werden, 245 EUR zum Lebensunterhalt wären vorläufig ausreichend. (...auf der Seite von Tacheles)
Meldung: Sozialgericht Münster, Az: S 12 SO 14/05 ER (SGB II,?) by Frank Jäger — last modified 2005-03-12 15:32
28.02.2005: Nach einem Beschluss des Sozialgerichts Münster können 245 Euro im Monat zum Leben reichen. Dem Urteil zufolge ist es einem Empfänger von Arbeitslosengeld II zuzumuten, einen Monat lang mit 245 Euro statt 345 Euro - plus Miete - auszukommen (dpa-Meldung vom 07.03.2005 gefunden unter: www.justiz.nrw.de)
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az: L 9 B 1/05 AS ER (SGB II) by Frank Jäger — last modified 2005-03-13 22:41
24.02.2005 - Zurückweisung der Beschwerden gegen den Beschluss des SG-Dortmund vom 18.01.2005 (S 5 AS 1/05 ER). 1. Zuständigkeit: Der optierende Kreiss tritt mit der Zulassung als Alg II-Träger uneingeschränkt an die Stelle der für sein Gebiet zuständigen Agentur für Arbeit. 2. Nicht titulierte Unterhaltszahlungen an Dritte werden im Rahmen der Prüfung der Sach- und Rechtslage im einstweiligen Anordnungsverfahren nicht als "Minderung der bereiten Mittel" berücksichtigt, so dass im vorliegenden Fall keine "vorläufigen" Alg II-Ansprüche entstehen. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Düsseldorf, Az: S 35 AS 41/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-16 16:04
24.02.2005 - Keine 1-Cent-Regelung zur Wahrung von Krankenversicherungs- ansprüchen, sondern anteilige Bezuschussung der nachgewiesenen Kranken- und Pflegeversicherungs- beiträge bei eheähnlicher Gemeinschaft. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Aurich, Az: S 25 AS 6/05 ER (SGB II, § 39 Abs. 6 SGB VIII, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-09 12:16
24.02.2005 - Einstweilige Anordnung zur Verpflichtung des Trägers das Kindergeld für das volljärige Kind des Antragstellers nicht auf dessen Einkommen anzurechnen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Weiterer Leitsatz der Entscheidung: Kindergeld von Pflegekindern ist bei der Einkommensberechnung nach dem SGB II nur in Höhe des anrechnungsfreien Anteils i.S. von § 39 Abs. 6 SGB VIII in Ansatz zu bringen. (Pdf-Datei 157 kb)
Sozialgericht Aurich, Az: S 15 AS 11/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
24.02.2005 - Einstweilige Anordnung: Das Kreissozialamt des Landkreises Leer wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Dauer von 6 Monaten Alg II zu gewähren. Grund: Auch ein KFZ im Wert von über 5.000 EUR kann als angemessenes Sachvermögen nach § 12 Abs. 3 SGB II angesehen werden. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Düsseldorf, Az: S 35 SO 23/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
22.02.2005 - Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zahlung von Alg II in Höhe von 80 % der RL bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Das Gericht geht mit Verweis auf die Rechtsprechung des BVerwG nicht davon aus, dass hier eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Heranziehung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Rahmen des SGB II geäußert. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Düsseldorf, Az: S 35 SO 28/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
17.02.2005 - Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zahlung von Alg II in Höhe von 80 % der RL bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. "Amtlicher Leitsatz: 1. Das SGB II (Hartz VI Gesetzte) sieht im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft gegenseitige Unterhaltspflichten und damit verbundene Leistungseinschränkungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau vor. Für die gleichartige Lebensgemeinschaft zweier homosexueller sind entsprechende Leistungskürzungen nicht vorgesehen. Dies stellt einen verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz dar, denn heterosexuelle Paare werden durch die Regelungen des SGB II gegenüber homosexuellen Paaren benachteiligt. 2. Unabhängig davon reicht das Zusammenleben eines Mannes und einer Frau in einer gemeinsamen Wohnung - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - zur Annahme einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II nicht aus und rechtfertigt daher noch keine gegenseitige Anrechnung von Einkommen." (unter: www.anhaltspunkte.de)
Sozialgericht Aurich, Az: S 15 AS 3/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
10.02.2005 - Einstweilige Anordnung zu angemessen Heizkosten und Erhaltungspauschale bei selbstgenutztem Wohneigentum. Aus dem Beschluss: "Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Bewilligungszeitraum Arbeitslosengeld II unter Berücksichtigung der tatsächlich aufgewandten Heizkosten zu gewähren. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt." (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Dortmund, Az: S 33 AS 14/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-28 22:42
08.02.2005 - 1. Ein Träger nach § 6 a SGB II (optierender Landkreis) ist zuständig für das Widerspruchsverfahren dem ein Bescheid zugrunde liegt, den die BA vor in Kraft treten des SGB II erlassen hat (§ 65 a SGB II). 2. Der Landkreis wird verpflichtet, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft an den Antragsteller zu zahlen. Wegen der Uneinigkeit von BA und Landkreis über die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Widersprüchen sei nicht abzusehen, wann über den der EA zugrundeliegenden Widerspruch überhaupt entschieden wird. (www.sozialgerichtsbarkeit.de)
Sozialgericht Aurich, Az: S 25 AS 2/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
08.02.2005 - Einstweilige Anordnung: Keine gesteigerte Unterhaltspflicht von Stiefeltern gegenüber den Kindern ihrer LebensgefährtInnen. Die Bedarsgemeinschaft von Stiefeltern mit den Kindern ihrer LebensgefährtInnen ergibt sich nicht nach § 9 (2) S.2 SGB II (Eltern und Kinder), sondern nur aus der gesetzlichen Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II (Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und Verschwägerten). Somit wird bezüglich der Bedarfsgemeinschaft mit den Stiefkindern ein erhöhter Einkommensfreibetrag nach § 1 Abs. 2 der „ Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“ vom 20. Oktober 2004, Bundesgesetzblatt 2004 I, Seite 2622 ff. berücksichtigt. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Hannover, Az: S 52 SO 37/05 ER (SGB II/XII, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
07.02.2005 - Einstweilige Anordnng zur Übernahme der Fahrtkosten für das Umgangsrecht eines Alg II-Beziehenden nach § 73 SGB XII, da es sich hier um eine sonstige Lebenslage handelt. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Magdeburg, Az: S 5 AL 842/04 (SGB III, HV) by Carsten Senger — last modified 2005-04-13 16:58
7.2.2005 - Es besteht kein Anspruch auf Weiterzahlung von Arbeitslosenhilfe über den 31.12.2004 hinaus, auch wenn vor dem 1.1.2005 eine Erklärung nach § 193 SGB III (alte Fassung) i.V.m. § 428 SGB III abgegeben wurde (58er Regelung). Verfassungsrechtliche Bedenken werden vom Gericht nicht gesehen. (Pdf-Datei, 93kb)
Beihilfen zum Umgangsrecht nach Hartz IV... by Frank Jäger — last modified 2005-03-06 23:37
...bezugnehmend auf den o.g. Beschluss des Soziagerichts Hannover vom 07.02.2005 mit einem Musterantrag nach dem neuen Recht zur Klage beim Sozialgericht. (www.paPPa.com)
Sozialgericht Kassel, Az: S 20 AS 3/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-17 17:33
01.02.2005 – Verpflichtung des Alg II-Trägers zur Zahlung von je 11,50 Euro Tagessätzen für den Zeitraum vom 17.01. bis 17.03. an einen wohnungslosen Hilfebedürftigen, soweit sich der Antragsteller im Bereich der Antragsgegnerin aufhält. (als Pdf-Datei 325 kb)
Sozialgericht Düsseldorf, Az: S 35 SO 9/05 ER (SGB XII, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
01.02.2005 - Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zahlung von Leistungen in Höhe von 80 % der RL bis die Einkommens- und Vermögensverhältnisse abschließend geklärt sind. Auszug: "[...] Im Übrigen folgt das Gericht ausdrücklich nicht der von der Antragsgegnerin zitierten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach allein Zweifel der Behörde an der Hilfebedürftigkeit der Antragstellerin ausreichend seien sollen, um der Antragstellerin die Beweislast für ihre Vermögenslosigkeit aufzuerlegen. Der von der Antragsgegnerin vorliegend geforderte Beweis ist nämlich von der Antragstellerin nicht zu erbringen. [...]" (www.sozialgerichtsbarkeit.de)
Sozialgericht Saarland, Az: S 21 ER 1/05 AS (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
28.01.2005 - Aus dem Beschluss der einstweilige Anordnung: "Die Kammer ist dabei der Überzeugung, dass die Antragstellerin den [Sozial-] Versicherungsschutz dadurch herzustellen hat, dass sie dem Antragsteller Arbeitslosengeld II in Höhe vom einem Cent monatlich gewährt mit der Folge, dass der Antragsteller in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert ist." (...auf der Seite von Tacheles)
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az: L 1 AL 156/04 (SGB III, HV) by Frank Jäger — last modified 2005-03-14 13:21
27.01.2005 - Beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe ist das Einkommen des getrennt lebenden Ehegatten nicht anrechenbar, weil es an der zum Wesen der Ehe gehörenden Lebens- und Wirtschaftgemeinschaft fehlt. Pressemeldung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11.03.2005
Sozialgericht Oldenburg, Anerkenntnis eines Leistungsanspruchs (SGB II) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
27.01.2005 - Anerkenntnis der ARGE Oldenburg über die Gewährung des Mehrbedarfs für eine alleinerziehende Studentin und des Sozialgeldes für deren minderjährige Kinder. (Pdf-Datei 41 kb)
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Az: 12 CE 04.3012, M 15 E 04.4208 (SGB XII, EA) by Carsten Senger — last modified 2005-03-18 18:52
26.1.2005 - Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einstweilige Verfügung. Einem Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII ist, durch entsprechende Anwendung von §31 (1) Nr. 2 SGB XII (Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt), eine Erstausstattung an Kleidung als Einmalige Leistung zu gewähren, wenn diesem wegen starker Gewichtszunahme (hier duch Medikamenteneinnahme) ein Teil der nötigen Kleidung nicht mehr passt. Die bereits geleisteten Pauschalen für Kleidung aus dem Regelsatz sind dabei abzuziehen. (Pdf-Datei 283 kb)
Sozialgericht Lüneburg, Az: S 24 AS 4/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
26.01.2005 - Einstweilige Anordnung zur Verpflichtung des Leistungsträgers zur gesonderten Gewährung von Leistungen für eine mehrtägige Klassenfahrt - teils als Beihilfe, teils als Darlehen. (...auf der Seite von Tacheles)
Sozialgericht Düsseldorf, Az: S 35 AS 6/05 ER, (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
26.01.2005 - Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zahlung von Alg II in Höhe von 80 % der RL bis die Einkommens- und Vermögensverhältnisse abschließend geklärt sind. Auszug: "[...] Die Antragsgegnerin ist nach § 20 SGB X grundsätzlich verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. Sie ist außerdem nach den §§ 14 ff. SGB I verpflichtet, dem Antragsteller den Weg zur Gewährung der Sozialleistung aufzuzeigen. Daran mangelt es hier. Die Antragsgegnerin zieht sich - entgegen der vorgenannten Vorschriften - auf den Standpunkt zurück, der Antragsteller habe von sich aus die Antragsgegnerin davon zu überzeugen, dass er vermögenslos sei. Diese Sicht der Dinge verkennt die Aufklärungspflichten der Antragsgegnerin. [...]" (www.sozialgerichsbarkeit.de)
Sozialgericht Dortmund, Az: S5 AS 1/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-25 00:47
18.01.2005 - 1. Ein Träger nach § 6 a SGB II (optierender Kreis) ist zuständig für das Widerspruchsverfahren dem ein Bescheid zugrunde liegt, den die BA vor in Kraft treten des SGB II erlassen hat (§ 65 a SGB II). 2. Ob nicht titulierte Unterhaltsansprüche an den mit der Antragstellerin in einer Bedarfsgemeschaft lebenden Partner bei der Bereinigung des Einkommens zu berücksichtigen sind, kann im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes nicht entschieden werden. (www.sozialgerichtsbarkeit.de)
Sozialgericht Oldenburg, Az: S 46 AS 24/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-04 19:11
18.01.2005 - Einstweilige Anordnung zur Verpflichtung der ARGE Oldenburg drei minderjährigen Kindern einer studierenden Alleinerziehenden Sozialleistungen in Form eines Sozialgeldes nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB II zu bewilligen. (Pdf-Datei 327 kb)
Sozialgericht Oldenburg, Az: S 45 AS 2/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-25 00:52
11.01.2005 - 1. Verpflichtung des Alg II-Trägers, den Kindern einer alleinerziehenden Studentin Sozialgeld nach § 28 SGB II und anteilig die Kosten der Unterkunft zu zahlen. 2. der Antrag auf übernahme des Mehrbedarfszuschlags für die Mutter wird abgelehnt. (www.sozialgerichtsbarkeit.de)
Sozialgericht Potsdam, Az: S 20 SO 1/05 ER (SGB II, EA) by Frank Jäger — last modified 2005-03-17 17:36
12.01.2005 – Verpflichtung des Alg II-Trägers zur Zahlung von je 11 Euro in Tagessätzen für den Zeitraum vom 11. bis 31.01. an einen wohnungslosen Hilfebedürftigen, da er an dem betreffenden Ort „nicht nur vorübergehend verweilt“. (Pdf-Datei 62 kb)
Anspruch nach SGB II by Frank Jäger — last modified 2005-03-07 11:55
Sozialgerichtsentscheidungen zum o.a. Themengebiet in chronologischer Reihenfolge (EA=einstweilige Anordnung, HV=Hauptverhandlung) - Wir sind auf Ihre/Eure Mithilfe angewiesen und bitten um Hinweise auf entsprechende Entscheidungen von Sozialgerichten bzw. deren Zusendung.
Anspruch nach SGB XII by Carsten Senger — last modified 2005-03-07 11:59
Sozialgerichtsentscheidungen zum o.a. Themengebiet in chronologischer Reihenfolge (EA=einstweilige Anordnung, HV=Hauptverhandlung) - Wir sind auf Ihre/Eure Mithilfe angewiesen und bitten um Hinweise auf entsprechende Entscheidungen von Sozialgerichten bzw. deren Zusendung.
Anspruch nach SGB III by Frank Jäger — last modified 2005-03-14 13:38
Sozialgerichtsentscheidungen zum o.a. Themengebiet in chronologischer Reihenfolge (EA=einstweilige Anordnung, HV=Hauptverhandlung) - Wir sind auf Ihre/Eure Mithilfe angewiesen und bitten um Hinweise auf entsprechende Entscheidungen von Sozialgerichten bzw. deren Zusendung.
Einkommen und Vermögen by Carsten Senger — last modified 2005-03-07 12:03
Sozialgerichtsentscheidungen zum o.a. Themengebiet in chronologischer Reihenfolge (EA=einstweilige Anordnung, HV=Hauptverhandlung) - Wir sind auf Ihre/Eure Mithilfe angewiesen und bitten um Hinweise auf entsprechende Entscheidungen von Sozialgerichten bzw. deren Zusendung.
Bedarfsgemeinschaft by Carsten Senger — last modified 2005-03-07 12:03
Sozialgerichtsentscheidungen zum o.a. Themengebiet in chronologischer Reihenfolge (EA=einstweilige Anordnung, HV=Hauptverhandlung) - Wir sind auf Ihre/Eure Mithilfe angewiesen und bitten um Hinweise auf entsprechende Entscheidungen von Sozialgerichten bzw. deren Zusendung.
Unterhalt by Carsten Senger — last modified 2005-03-07 12:01
Sozialgerichtsentscheidungen zum o.a. Themengebiet in chronologischer Reihenfolge (EA=einstweilige Anordnung, HV=Hauptverhandlung) - Wir sind auf Ihre/Eure Mithilfe angewiesen und bitten um Hinweise auf entsprechende Entscheidungen von Sozialgerichten bzw. deren Zusendung.
Kosten der Unterkunft by Carsten Senger — last modified 2005-03-07 12:01
Sozialgerichtsentscheidungen zum o.a. Themengebiet in chronologischer Reihenfolge (EA=einstweilige Anordnung, HV=Hauptverhandlung) - Wir sind auf Ihre/Eure Mithilfe angewiesen und bitten um Hinweise auf entsprechende Entscheidungen von Sozialgerichten bzw. deren Zusendung.
 

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