Regelleistung von Kindern und Jugendlichen um 40 Prozent zu niedrig
Pressemitteilung vom 20.10.2009 zur Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu den ‚Hartz IV’-Regelsätzen
Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht in Sachen ‚Hartz IV’ am 20. Oktober
erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Prekäre Lebenslagen e.V.,
dass der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelleistung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (‚Hartz IV’) für Kinder und
Jugendliche im Durchschnitt um 40 Prozent unter den vergleichbaren
Ausgaben von Eltern, die nicht auf Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind, liegt.
Dies ergeben Sonderauswertungen auf Grundlage der der aktuellen
Regelleistung zu Grunde liegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
(EVS) des Jahres 2003 des Statistischen Bundesamtes. Sie belegen, dass
Familien mit Kindern ohne Wohnkosten monatlich 370 Euro für ein Kind
unter sechs Jahren, 438 Euro für ein Kind im Alter von sechs bis 12
Jahren und 486 Euro für ein Kind bzw. Jugendlichen von 12 bis 18
Jahren im Monat ausgegeben haben.
Dies entspricht einer Differenz zum aktuell bestehenden Regelsatz
von Kindern und Jugendlichen (215 Euro – 251 Euro – 287 Euro) bei
allen drei Altersgruppen von im Schnitt knapp über 40
Prozent.
„Wir fordern die Wiedereinführung eines soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche, das ihnen die gleichen Lebensmöglichkeiten gewährt wie Kindern und Jugendlichen, die nicht auf Sozialleistungen nach ‚Hartz IV’ angewiesen sind.“ so Jürgen Habich, Vorstand der BAG Prekäre Lebenslagen e.V.
„Gleichzeitig hoffen wir, dass das Bundesverfassungsgericht den
Gesetzgeber auffordert, die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche
im ‚Hartz IV’-Bezug deutlich anzuheben und einen armutsfesten,
Teilhabe sichernden und eigenständigen Regelsatz zu erarbeiten, der
sich am Ausgabeverhalten nicht auf Sozialleistungen angewiesener
Menschen orientiert. Dies wären nach den Auswertungen der ‚Hartz
IV’ zu Grunde liegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
monatlich 370 Euro, 438 Euro und 486 Euro in den drei
Altersgruppen.“, so Habich weiter.
Andreas Geiger, Pressereferent BAG Prekäre Lebenslagen
e.V.
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Quelle: Münnich, Margot: Einkommensverhältnisse von
Familienhaushalten und ihre Ausgaben für
Kindern - Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2003; in: Wirtschaft und Statistik 6/2006,
S. 644ff